Sitzung: 28.06.2012 Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 2
Vorlage: 30/345/2012
Zu a)
Nach einer Grenzfeststellung und Abmarkung durch das Katasteramt Lüchow wird, wie auf dem der
Anlage zur Vorlage beigefügten Lageplan dargestellt, das Grundstück des alten
Krankenhauses geteilt werden. Ein genauer Vermessungsplan liegt noch nicht vor.
Für diesen Bereich soll ein Sondergebiet (SO) „Soziale Einrichtungen“ im
Bebauungsplan festgesetzt werden. Der Gebäudebestand im Änderungsbereich des
Bebauungsplans bleibt erhalten. An Einrichtungen sind dort ein Hospiz, eine
Aula, eine Schule, eine Ergotherapie-Praxis, ein Kindergarten usw. geplant.
Diese Einrichtungen dienen der Festigung des Sozialstandortes an der
Herman-Löns-Straße.
Zu b)
Die Biogasanlage „Biogas Jeetzelniederung Bückau GmbH“ ist als
privilegierte Anlage im Außenbereich genehmigt worden. Im Außenbereich ist eine Biogasanlage u.a.
nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende
Erschließung gesichert ist, die Feuerungswärmeleistung der Anlage nicht 2,0
Megawatt überschreitet und die Kapazität einer Anlage zur Erzeugung von
Biogas nicht 2,3 Millionen
Normkubikmeter Biogas pro Jahr
überschreitet. Durch die beabsichtigte Kapazitätserhöhung werden die
vorgegebenen Werte überschritten. Damit entfällt die landwirtschaftliche Privilegierung und es
entsteht ein Gewerbebetrieb. Daher ist der Flächennutzungsplan zu ändern und
ein Bebauungsplan für diesen Bereich aufzustellen.
Zu c)
Das geplante
Sondergebiet „Soziale Einrichtungen“ an der Hermann-Löns-Straße soll über die
Biogasanlage in Bückau mit Wärme versorgt werden. Da u.a. auch die
Elbe-Jeetzel-Schule mit Wärme aus der Biogasanlage versorgt wird, reicht
die zurzeit produzierte Gasmenge nicht
aus, um auch das Sondergebiet mit Wärme zu versorgen. Um das Sondergebiet dennoch
mit Biogas heizen zu können, ist vorgesehen, die Biogasproduktion zu erhöhen.
Daher ist, wie unter b) beschrieben, die Aufstellung eines Bebauungsplans
erforderlich.
FBL Hesebeck
erläutert den Sachverhalt und er und AV Siemke beantworten Informationsfragen.
In der Aussprache
wird über die Höhe der Planungskosten und die Übernahme von Kosten durch die
Antragsteller diskutiert und vereinbart, die Planungskostenübernahme im
nichtöffentlichen Teil zu beraten.
Die Festsetzung
einer Obergrenze für die Anlagenleistung der Biogasanlage von etwa 750 KW
vorgeschlagen und statt der Festsetzung „Gewerbegebiet mit der Zweckbestimmung
Biogasanlage“ eine erweiterte Festsetzung „Gewerbegebiet mit der
Zweckbestimmung Erneuerbare Energien“ vorzusehen.
FBL Hesebeck
schlägt vor, den Aufstellungsbeschluss zu fassen und den Bebauungsplanentwurf
im UBD vor der frühzeitigen Behördenbeteiligung vorzustellen und inhaltlich zu
beraten.
Nach Abschluss der
Beratung empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Zu a) Das Verfahren zur
Änderung des Bebauungsplans Hermann-Löns-Straße-Süd - 2. Änderung - wird
eingeleitet.
Zu b) Die Fortschreibung des
Flächennutzungsplans wird bei der Samtgemeinde Elbtalaue beantragt.
Zu c) Für den Bereich der
Biogasanlage Bückau wird das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans mit
den erforderlichen Fachplanungen eingeleitet.