Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 2

Zu a)

Nach einer Grenzfeststellung und Abmarkung durch das  Katasteramt Lüchow wird, wie auf dem der Anlage zur Vorlage beigefügten Lageplan dargestellt, das Grundstück des alten Krankenhauses geteilt werden. Ein genauer Vermessungsplan liegt noch nicht vor. Für diesen Bereich soll ein Sondergebiet (SO) „Soziale Einrichtungen“ im Bebauungsplan festgesetzt werden. Der Gebäudebestand im Änderungsbereich des Bebauungsplans bleibt erhalten. An Einrichtungen sind dort ein Hospiz, eine Aula, eine Schule, eine Ergotherapie-Praxis, ein Kindergarten usw. geplant. Diese Einrichtungen dienen der Festigung des Sozialstandortes an der Herman-Löns-Straße.

 

Zu b)

Die Biogasanlage „Biogas Jeetzelniederung Bückau GmbH“ ist als privilegierte Anlage im Außenbereich genehmigt worden. Im Außenbereich ist eine Biogasanlage u.a. nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist, die Feuerungswärmeleistung der Anlage nicht 2,0 Megawatt überschreitet und die Kapazität einer Anlage zur Erzeugung von Biogas  nicht 2,3 Millionen Normkubikmeter Biogas pro Jahr  überschreitet. Durch die beabsichtigte Kapazitätserhöhung werden die vorgegebenen Werte überschritten. Damit entfällt die  landwirtschaftliche Privilegierung und es entsteht ein Gewerbebetrieb. Daher ist der Flächennutzungsplan zu ändern und ein Bebauungsplan für diesen Bereich aufzustellen.

 

Zu c)

Das geplante Sondergebiet „Soziale Einrichtungen“ an der Hermann-Löns-Straße soll über die Biogasanlage in Bückau mit Wärme versorgt werden. Da u.a. auch die Elbe-Jeetzel-Schule mit Wärme aus der Biogasanlage versorgt wird, reicht die  zurzeit produzierte Gasmenge nicht aus, um auch das Sondergebiet mit Wärme zu versorgen. Um das Sondergebiet dennoch mit Biogas heizen  zu können, ist  vorgesehen, die Biogasproduktion zu erhöhen. Daher ist, wie unter b) beschrieben, die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.

 

FBL Hesebeck erläutert den Sachverhalt und er und AV Siemke beantworten Informationsfragen.

 

In der Aussprache wird über die Höhe der Planungskosten und die Übernahme von Kosten durch die Antragsteller diskutiert und vereinbart, die Planungskostenübernahme im nichtöffentlichen Teil zu beraten.

Die Festsetzung einer Obergrenze für die Anlagenleistung der Biogasanlage von etwa 750 KW vorgeschlagen und statt der Festsetzung „Gewerbegebiet mit der Zweckbestimmung Biogasanlage“ eine erweiterte Festsetzung „Gewerbegebiet mit der Zweckbestimmung Erneuerbare Energien“ vorzusehen.

 

FBL Hesebeck schlägt vor, den Aufstellungsbeschluss zu fassen und den Bebauungsplanentwurf im UBD vor der frühzeitigen Behördenbeteiligung vorzustellen und inhaltlich zu beraten.

 

Nach Abschluss der Beratung empfiehlt der Ausschuss folgenden

 


Beschluss:

Zu a)      Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans Hermann-Löns-Straße-Süd - 2. Änderung - wird eingeleitet.

Zu b)     Die Fortschreibung des Flächennutzungsplans wird bei der Samtgemeinde Elbtalaue beantragt.

Zu c)      Für den Bereich der Biogasanlage Bückau wird das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans mit den erforderlichen Fachplanungen eingeleitet.