Sitzung: 05.07.2012 Rat der Gemeinde Karwitz
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 3/330/2012
Bgm Harms erläutert
den Sachverhalt gemäß Vorlage.
GLW-FV
Schaper-Biemann beantragt folgende Ergänzung: „Den Belangen des Naturschutzes
und einer frühzeitigen und umfassenden Bürgerbeteiligung ist besondere
Bedeutung beizumessen.“
Bgm Harms weist
darauf hin, dass die ib vogt solar beabsichtigt, mindestens zwei
Windenergieanlagen aufzustellen und auch die Gemeinde Karwitz sollte diese Art
der Energiegewinnung nutzen, wenn sich die Möglichkeit bietet. Er rät daher
davon ab, gleich Einschränkungen vorzugeben.
Auch Rh Löter rät
abzuwarten, da zunächst nur geprüft wird, ob Standorte für die Aufstellung von
Windenergieanlagen vorhanden sind.
GLW-FV
Schaper-Biemann zieht den Ergänzungsantrag zurück, wird diesen jedoch beim
nächsten Verfahrensschritt wieder vorbringen.
Nach kurzer Aussprache fasst der Rat den
Beschluss:
Der Rat der
Gemeinde Karwitz unterstützt die Bestrebungen des Landkreises, die
Festsetzungen des Regionalen Raumordnungsprogramms 2004 (RROP 2004) bezüglich
der Ausweisung von Vorranggebieten der Windenergienutzung zu überarbeiten.
Der Landkreis wird aufgefordert, auch den Raum der Gemeinde Karwitz zu
betrachten und geeignete Standorte für die Errichtung von Windenergieanlagen in
der Gemeinde auszuweisen.