Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Bgm Harms erläutert den Sachverhalt gemäß Vorlage.

GLW-FV Schaper-Biemann beantragt folgende Ergänzung: „Den Belangen des Naturschutzes und einer frühzeitigen und umfassenden Bürgerbeteiligung ist besondere Bedeutung beizumessen.“

Bgm Harms weist darauf hin, dass die ib vogt solar beabsichtigt, mindestens zwei Windenergieanlagen aufzustellen und auch die Gemeinde Karwitz sollte diese Art der Energiegewinnung nutzen, wenn sich die Möglichkeit bietet. Er rät daher davon ab, gleich Einschränkungen vorzugeben.

Auch Rh Löter rät abzuwarten, da zunächst nur geprüft wird, ob Standorte für die Aufstellung von Windenergieanlagen vorhanden sind.

GLW-FV Schaper-Biemann zieht den Ergänzungsantrag zurück, wird diesen jedoch beim nächsten Verfahrensschritt wieder vorbringen.

 

Nach kurzer Aussprache fasst der Rat den


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Karwitz unterstützt die Bestrebungen des Landkreises, die Festsetzungen des Regionalen Raumordnungsprogramms 2004 (RROP 2004) bezüglich der Ausweisung von Vorranggebieten der Windenergienutzung zu überarbeiten.
Der Landkreis wird aufgefordert, auch den Raum der Gemeinde Karwitz zu betrachten und geeignete Standorte für die Errichtung von Windenergieanlagen in der Gemeinde auszuweisen.