Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

Im Jahre 2004 wurde im Gebäude Poggengang 1 das Mehrgenerationenhaus Dannenberg (Elbe) gegründet. Von 2004 bis 2007 wurde diese Einrichtung durch eine Landesförderung zusätzlich im Bestand gesichert. Seit Januar 2008 war eine Fortsetzung dieser Landesförderungen nicht mehr möglich. Die Mehrgenerationenhäuser rückten in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend. 500 Mehrgenerationenhäuser in ganz Deutschland wurden im Jahre 2008 in das Aktionsprogramm des Bundesministeriums aufgenommen. Dazu zählte auch das Mehrgenerationenhaus in Dannenberg (Elbe). Durch die Änderung in eine Bundesförderung konnte der Förderzeitraum ausgeweitet werden und war bis zum Jahre  20011 gesichert. Seit Initiierung des Mehrgenerationenhauses durch das Marketing im Jahre 2004 übernahm die Stadt Dannenberg (Elbe) die erforderliche Kofinanzierung,  monatlich einen Betrag in Höhe von 983,33 Euro. Dieser Betrag wurde für die Mietkosten aufgewendet. Der Bewilligungszeitraum der Stadt Dannenberg (Elbe) endete im November 2009.  Schon seinerzeit war  ein Weiterförderungsantrag vom Bund  positiv entschieden mit der Maßgabe, dass sich die Kommune weiterhin an dem Projekt beteiligen muss. Sowohl die Stadt Dannenberg (Elbe) als auch die Samtgemeinde Elbtalaue sahen das Erfordernis. Die Gremien der Samtgemeinde Elbtalaue und der Stadt Dannenberg (Elbe) beschlossen, die Mietkosten in Höhe von 983,33 Euro zu teilen. So wurden 491,67 Euro von der Stadt Dannenberg (Elbe) und 491,66 Euro von der Samtgemeinde Elbtalaue bis zum 31.12.2011 finanziert.

 Ende des Jahres 2011 wurden  neue Rahmenbedingungen, nach denen Mehrgenerationenhäuser weiter gefördert werden können, aufgelegt. Seitens des Bundes wurden die Vorstellungen dahingehend konkretisiert, dass die Mehrgenerationenhäuser zu Knotenpunkten bürgerschaftlichen Engagements weiter entwickelt werden müssen.  Als weitere Themenschwerpunkte wurden formuliert:

Alter und Pflege

Integration und Bildung

haushaltsnahe Dienstleistungen.

Das neue Programm hat eine Laufzeit von 2012 bis 2014. Insgesamt sollten nach der vorläufigen Aussage des Bundesministeriums   450 Mehrgenerationenhäuser durch das neue Programm gefördert werden. Jedes  aufgenommene Haus war mit einem jährlichen Zuschuss von 40.000,00 Euro  eingeplant. Weitere 10.000,00 Euro sind von der Kommune zu finanzieren.

Im Frühjahr des Jahres gab es bereits erste Anzeichen dafür, dass das Mehrgenerationenhaus in Dannenberg (Elbe) vom Bund weitergefördert wird. Seit kurzem liegt der Bewilligungsbescheid vor. Er enthält die Maßgabe, dass die Kommune dieses Haus weiterhin jährlich mit 10.000,00 Euro unterstützen muss.

Die Verwaltung schlägt  vor, wie bisher zu verfahren. In den vergangenen Jahren sind von der Samtgemeinde Elbtalaue 491,66 Euro monatlich erstattet worden. Dieser Betrag dient der Finanzierung der Mietkosten. Die Verwaltung bittet die Gremien der Samtgemeinde  um eine entsprechende Beschlussfassung. Für die Stadt Dannenberg (Elbe)  wurde eine gleiche  Beschlussfassung vorbereitet.


Beschlussvorschlag:

Die Samtgemeinde Elbtalaue  gewährt dem Verein „Familienzentrum Dannenberg e.V.“ einen mtl. Zuschuss in Höhe von 491,66 Euro und unterstützt damit die Mietkosten für das Objekt Poggengang 1. 
Der Förderzeitraum beginnt am 01.01.2012 und endet am 31.12.2014.