Sitzung: 26.06.2012 Ausschuss für interkommunale Zusammenarbeit, Finanzen, Personal und Tourismus der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 1
Vorlage: 04/355/2012
Sachverhalt:
Im
Jahre 2004 wurde im Gebäude Poggengang 1 das Mehrgenerationenhaus Dannenberg
(Elbe) gegründet. Von 2004 bis 2007 wurde diese Einrichtung durch eine
Landesförderung zusätzlich im Bestand gesichert. Seit Januar 2008 war eine
Fortsetzung dieser Landesförderungen nicht mehr möglich. Die
Mehrgenerationenhäuser rückten in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für
Familien, Senioren, Frauen und Jugend. 500 Mehrgenerationenhäuser in ganz
Deutschland wurden im Jahre 2008 in das Aktionsprogramm des Bundesministeriums
aufgenommen. Dazu zählte auch das Mehrgenerationenhaus in Dannenberg (Elbe).
Durch die Änderung in eine Bundesförderung konnte der Förderzeitraum
ausgeweitet werden und war bis zum Jahre
20011 gesichert. Seit Initiierung des Mehrgenerationenhauses durch das
Marketing im Jahre 2004 übernahm die Stadt Dannenberg (Elbe) die erforderliche
Kofinanzierung, monatlich einen Betrag
in Höhe von 983,33 Euro. Dieser Betrag wurde für die Mietkosten aufgewendet.
Der Bewilligungszeitraum der Stadt Dannenberg (Elbe) endete im November
2009. Schon seinerzeit war ein
Weiterförderungsantrag vom Bund positiv
entschieden mit der Maßgabe, dass sich die Kommune weiterhin an dem Projekt
beteiligen muss. Sowohl die Stadt Dannenberg (Elbe) als auch die Samtgemeinde
Elbtalaue sahen das Erfordernis. Die Gremien der Samtgemeinde Elbtalaue und der
Stadt Dannenberg (Elbe) beschlossen, die Mietkosten in Höhe von 983,33 Euro zu
teilen. So wurden 491,67 Euro von der Stadt Dannenberg (Elbe) und 491,66 Euro
von der Samtgemeinde Elbtalaue bis zum 31.12.2011 finanziert.
Ende des Jahres 2011 wurden neue Rahmenbedingungen, nach denen
Mehrgenerationenhäuser weiter gefördert werden können, aufgelegt. Seitens des
Bundes wurden die Vorstellungen dahingehend konkretisiert, dass die
Mehrgenerationenhäuser zu Knotenpunkten bürgerschaftlichen Engagements weiter
entwickelt werden müssen. Als weitere
Themenschwerpunkte wurden formuliert:
Alter
und Pflege
Integration
und Bildung
haushaltsnahe
Dienstleistungen.
Das
neue Programm hat eine Laufzeit von 2012 bis 2014. Insgesamt sollten nach der
vorläufigen Aussage des Bundesministeriums
450 Mehrgenerationenhäuser durch das neue Programm gefördert werden.
Jedes aufgenommene Haus war mit einem
jährlichen Zuschuss von 40.000,00 Euro
eingeplant. Weitere 10.000,00 Euro sind von der Kommune zu finanzieren.
Im
Frühjahr des Jahres gab es bereits erste Anzeichen dafür, dass das
Mehrgenerationenhaus in Dannenberg (Elbe) vom Bund weitergefördert wird. Seit
kurzem liegt der Bewilligungsbescheid vor. Er enthält die Maßgabe, dass die
Kommune dieses Haus weiterhin jährlich mit 10.000,00 Euro unterstützen muss.
Die Verwaltung schlägt vor, wie bisher zu verfahren. In den vergangenen Jahren sind von der Samtgemeinde Elbtalaue 491,66 Euro monatlich erstattet worden. Dieser Betrag dient der Finanzierung der Mietkosten. Die Verwaltung bittet die Gremien der Samtgemeinde um eine entsprechende Beschlussfassung. Für die Stadt Dannenberg (Elbe) wurde eine gleiche Beschlussfassung vorbereitet.
Beschlussvorschlag:
Die
Samtgemeinde Elbtalaue gewährt dem
Verein „Familienzentrum Dannenberg e.V.“ einen mtl. Zuschuss in Höhe von 491,66
Euro und unterstützt damit die Mietkosten für das Objekt Poggengang 1.
Der Förderzeitraum beginnt am 01.01.2012 und endet am 31.12.2014.