Sitzung: 26.06.2012 Ausschuss für interkommunale Zusammenarbeit, Finanzen, Personal und Tourismus der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 2/353/2012
SgBgm Meyer berichtet, dass
am heutigen Tag ein zweites Gespräch mit Herrn Ottens vom Innenministerium
stattgefunden hat. Die Erarbeitung und Systematik des Antrages der Samtgemeinde
Elbtalaue sind sehr positiv betrachtet worden. Es sind noch einige Dinge,
insbesondere Zahlenpositionen, zu ergänzen, jedoch hat das Innenministerium
sehr deutlich gemacht, dass auf dieser Basis ein Zukunftsvertrag mit dem Land
Niedersachsen geschlossen werden kann. Es ist die Zielsetzung diesem Vertrag
Ende Oktober/Anfang November auf den Weg zu bringen.
Bei dem Gespräch wurde auch das Thema angesprochen,
was mit den 18,5 Mio Euro passiert. Es soll versucht werden, dass diese
Bedarfszuweisung auch im investiven Bereich für besondere Aufgaben gewährt
wird.
Zu Ziffer 9 des Zukunftsvertrags ist sowohl vom Land
als auch vom Landkreis die Idee und Vorgehensweise begrüßt worden, zunächst
Maßnahmen zusammen zu suchen und anschließend mit Prioritäten zu versehen. Der
Landkreis prüft diese Maßnahmen im Hinblick auf die Finanzierbarkeit durch die
jeweilige Kommune (Ko-Finanzierung). Geprüft werden muss auch, ob nach EU-Recht
eine solche investive Zuweisung als Ko-Finanzierungsersatz der Kommune zulässig
ist. Es wurde jedoch deutlich gemacht sich nur im Bereich der Förderprogramme des
Landes zu bewegen.
Für den 16.07.2012 ist eine Sitzung des Ausschusses
für interkommunale Zusammenarbeit, Finanzen, Personal und Tourismus gemeinsam
mit dem Samtgemeindeausschuss und den Bürgermeistern speziell zur Ziffer 9 des
Zukunftsvertrages geplant, an der auch Herr Ottens vom Innenministerium
teilnehmen wird.
Kämmerer Kern erläutert die aktuelle Finanzübersicht,
die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.