Sitzung: 05.07.2012 Rat der Gemeinde Göhrde
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: 31/048/2012/1
Hier wird auf den
Sachverhalt aus Vorlage 31/048/2012 vom 08.03.12 (GÖH/IX/04) verwiesen. Es war
zu prüfen, ob es weitere Interessenten an den Grundstücken gibt.
Die
Verkaufsbereitschaft wurde im Aushangkasten veröffentlicht. Außerdem wurden die
direkten Anlieger angeschrieben, ob sie Interesse an den Flächen haben. Bis
heute sind keine weiteren Angebote eingegangen.
Zum anderen wurde
geprüft, ob weitere Rechte an den Parzellen bestehen. Lediglich für die
Wegeparzelle ist für die ehemals HASTRA ein Überleitungsrecht im Grundbuch
eingetragen.
Desweiteren sind
die Rezessakten aus den Jahren 1853 und 1912 zu Rate gezogen worden. Hier wurde
festgelegt, dass das Eigentum an den Wegen nebst Zubehör an die politische
Gemeinde Schmardau übergeht. Lediglich für das FlSt. 137/45 ist das Recht zum
Ausbeuten der damaligen Mergelkuhle für die Allgemeinheit festgelegt worden.
Da solche Rechte
mittlerweile überholt sind und das Interesse an der Ausbeutung einer
Mergelkuhle in heutiger Zeit eher gering ist, sollte einer Veräußerung der
Fläche nichts mehr im Wege stehen.
Stv. Bgm Klappstein
schlägt vor, die Erhaltung der Nutzungsrechte an der Mergelkuhle für Bürger von
Schmardau in den Beschluss mit aufzunehmen.
Der Vorschlag
findet allgemeine Zustimmung.
Nach kurzer
Diskussion über eine mögliche Erhöhung des Verkaufspreises weist Frau Demmer
darauf hin, dass die Verkaufspreise im Bereich der Gemeinden zur Zeit auf 1 €
für Wege und Straßen und 0,50 € für Wälder festgelegt sind.
Der Rat fasst
daraufhin folgenden erweiterten
An Herrn Volker Spalik, Schmardau 1, 29473 Göhrde wird das Flurstück 137/45 (1.699 m²) sowie ein Teilstück des Flurstückes 83/1 (Ca. 2.714 m²) der Flur 2 der Gemarkung Schmardau veräußert. Der Verkaufspreis beträgt 1,00 € je m². Bei einer Fläche von ca. 4.413 m² bedeutet dies eine Gesamteinnahme in Höhe von 4.413 €.
Sämtliche mit dem Vertrag verbundenen Kosten, insbesondere der Vermessungskosten, trägt der Käufer.
Die Nutzungsrechte der Mergelkuhle für die Bürger der Gemeinde Schmardau bleiben erhalten.