Zu StRH 15.03.12 TOP 11.11 fragt Rh Förster nach dem Sachstand.

Herr Hesebeck erläutert, dass die Treppe auf Veranlassung der Biosphärenreservatsverwaltung gebaut wurde. Ein Geländer wäre ein Abflusshindernis und würde vom LK nicht genehmigt werden. Es wird weitere Gespräche hierzu geben.