Bgm Sperling gibt die neuesten Ergebnisse zum Zukunftsvertrag bekannt. Ein Punkt bisher war das anzurechnende verwertbare Vermögen. Hier wird so verfahren, dass das vorhandene anrechenbare Vermögen vom Entschuldungsbetrag abgezogen wird.

Er geht davon aus, dass der Antrag auf Entschuldung von der Samtgemeinde gestellt wird. Es sollten Verhandlungen auf der Grundlage des Hesse-Gutachtens geführt werden.