Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Sachverhalt s. Vorlage 2/206/2012 und Niederschrift  AIZE 17.04.12 TOP 5  und VAH 14.05.2012 TOP 9


1.SgRätin Steckelberg erläutert den Sachverhalt. Der Landkreis hat einen Antrag auf Entschuldungshilfe gestellt. 6 Varianten mit Alternativvorschlägen zur Entschuldung des Landkreises wurden in die Diskussion gebracht. Eine Entschuldung des Landkreises mit Mehrbelastung der Samtgemeinden, Städte und Gemeinden gegen deren Willen ist nicht zulässig.

Der Vorschlag aus der Vorlage der SG-Verwaltung den Kreistag aufzufordern dem Landrat das Mandat für Fusionsverhandlungen mit anderen Landkreisen zu erteilen, wurde vom VAH aus der Beschlussempfehlung gestrichen.

Eine Vorlage des Landrates für den Kreistag am 04.06.2012 wurde zwischenzeitlich veröffentlicht. Darin werden Fusionsverhandlungen mit anderen Landkreisen favorisiert, da Vorschläge zur Eigenentschuldung des LK in Kooperation mit den Samtgemeinden, Städten und Gemeinden nicht umsetzbar sind.

 

Rh Fröhlich spricht sich für den Erhalt des Landkreises und gegen Fusionen mit anderen Landkreisen aus. Das Land Niedersachsen ist verpflichtet den Landkreis finanziell besser auszustatten.

 

Rh Dr. Jastram erläutert, dass der Erhalt eines Landkreises mit 4 Verwaltungen und 27 Gemeinden mit in wenigen Jahren noch 40.000 Einwohnern nicht mehr zeitgemäß ist. Viele Behördengänge entfallen inzwischen durch Online-Bearbeitung.

Er beantragt den Beschluss zu ergänzen:

Eine zusätzliche finanzielle Belastung der Stadt Hitzacker (Elbe) und der Samtgemeinde Elbtalaue „gegen deren Willen   wird jedoch aufgrund des Antrages der Samtgemeinde abgelehnt.

Rh Zühlke erklärt, dass der Erhalt des Landkreises aufgrund der schlechten finanziellen Situation bedauerlicherweise kaum möglich sein wird. Der Versuch einer Eigenentschuldung des Landkreises sollte unterstützt werden, eine Aufforderung zur Aufnahme von Fusionsverhandlungen sollte unterbleiben.

 

Rh M. Schulz befürwortet freiwillige Fusionsverhandlungen aufzunehmen bevor eine Gebietsreform vom Land angeordnet wird.

 

Rh v.d. Bussche erklärt, dass ein Abbau von Schulden nicht durch weitere Einsparungen bei der Infrastruktur sondern nur durch Änderung der Strukturen von Kreisen und Gemeinden innerhalb des Landes Niedersachsen möglich ist.

 

Nach weitere Aussprache fasst der Stadtrat folgenden



 

 


Beschluss:

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) begrüßt den Antrag auf Eigenentschuldung des Landkreises Lüchow-Dannenberg.
Eine zusätzliche finanzielle Belastung der Stadt Hitzacker (Elbe)  und der Samtgemeinde Elbtalaue gegen deren Willen wird jedoch aufgrund des Antrages der Samtgemeinde abgelehnt.
Strukturmaßnahmen gemäß Ziffer 9 des Zukunftsvertrages sind mit dem Land Niedersachsen im Vorfeld zu verhandeln und offen zu legen. Hierbei ist vor allem der Erhalt von Landesbehörden festzuschreiben.