Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) gibt sich gemäß § 69 NKomVG eine Geschäftsordnung. Mehrere bisher in der NGO enthaltene Regelungen werden nunmehr in der Geschäftsordnung festgelegt. Vorliegender Geschäftsordnungsentwurf wurde entsprechend ausgearbeitet.

 

1. SgRätin Steckelberg erläutert den Sachverhalt.

Eine aktualisierte Entwurfsfassung, die nach Beratungen und Änderungsvorschlägen des VAH am 16.04.12 erstellt wurde, liegt den Ratsmitgliedern vor. Der VAH hat diese Fassung einstimmig empfohlen.

 

Rh Dr. Jastram beantragt zu §11 (6), dass es keine Beschränkung geben sollte, wie oft ein Ratsmitglied sprechen darf. Er schlägt folgende Änderung vor.

(6) Jedes Ratsmitglied darf grundsätzlich zu einem Beratungsgegenstand nur dreimal sprechen.

- Damit entfallen dann auch die in der Entwurfsfassung aufgelisteten Ausnahmen.

Dem Antrag wird mit 7 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen zugestimmt.

 

Rf Zühlke weist darauf hin, dass der § 18 zweimal vorhanden ist.

Der Schreibfehler „§ 18 Protokoll“ wird korrigiert in "§ 19 Protokoll".

 

Rh Zühlke weist darauf hin, dass in "§ 25 Inkrafttreten" die Worte „in Kraft“ fehlen.

Hier erfolgt Ergänzung des Textes.

 

Nach kurzer Aussprache fasst der Stadtrat folgenden

 

 

 


Beschluss:

Die Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse und die aufgrund besonderer Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse der Stadt Hitzacker (Elbe) wird beschlossen.

Die Geschäftsordnung wird der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.