Sitzung: 24.05.2012 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 11/572/2011
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) gibt sich gemäß § 69 NKomVG eine Geschäftsordnung. Mehrere
bisher in der NGO enthaltene Regelungen werden nunmehr in der Geschäftsordnung
festgelegt. Vorliegender Geschäftsordnungsentwurf wurde entsprechend ausgearbeitet.
1. SgRätin Steckelberg erläutert den Sachverhalt.
Eine aktualisierte Entwurfsfassung, die nach
Beratungen und Änderungsvorschlägen des VAH am 16.04.12 erstellt wurde, liegt
den Ratsmitgliedern vor. Der VAH hat diese Fassung einstimmig empfohlen.
Rh Dr. Jastram beantragt zu §11 (6), dass es
keine Beschränkung geben sollte, wie oft ein Ratsmitglied sprechen darf. Er
schlägt folgende Änderung vor.
(6) Jedes Ratsmitglied darf grundsätzlich zu
einem Beratungsgegenstand nur dreimal sprechen.
- Damit entfallen dann auch die in der Entwurfsfassung
aufgelisteten Ausnahmen.
Dem Antrag wird mit 7 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 2
Enthaltungen zugestimmt.
Rf Zühlke weist darauf hin, dass der § 18 zweimal
vorhanden ist.
Der Schreibfehler „§ 18 Protokoll“ wird
korrigiert in "§ 19 Protokoll".
Rh Zühlke weist darauf hin, dass in "§ 25
Inkrafttreten" die Worte „in Kraft“ fehlen.
Hier erfolgt Ergänzung des Textes.
Nach kurzer Aussprache fasst der Stadtrat folgenden
Beschluss:
Die Geschäftsordnung für den Rat, den
Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse und die aufgrund besonderer
Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse der Stadt Hitzacker (Elbe) wird
beschlossen.
Die
Geschäftsordnung wird der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.