Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 33

Sachverh. SuSE Nr. IX/01 vom 20.03.2012 und SgA Nr. IX/06 vom 26.04.2012.

Nach Vortrag von 1. SgRätin Steckelberg fasst der SgRat nach kurzer Aussprache folgenden

 

 


Beschluss:

Alle Grundschulen der Samtgemeinde Elbtalaue liegen bis Schuljahr 2016/2017 deutlich über einer Mindestschülerzahl von 30 Kindern in einer Schule.

Die Samtgemeinde Elbtalaue steht für eine wohnortnahe Grundschule. Die Entwicklung der Schülerzahlen und erforderliche Investitionen in Schulen sind auch im Hinblick auf die Inklusion zu betrachten und Handlungsempfehlungen zu entwickeln.  Kooperationen mit anderen Schulen sind wünschenswert.