Sitzung: 03.05.2012 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 33
Vorlage: 14/128/2012
Sachverh. SuSE Nr. IX/01
vom 20.03.2012 und SgA Nr. IX/06 vom 26.04.2012.
Nach Vortrag von 1. SgRätin Steckelberg fasst der SgRat nach kurzer Aussprache
folgenden
Beschluss:
Alle Grundschulen der Samtgemeinde Elbtalaue liegen bis
Schuljahr 2016/2017 deutlich über einer Mindestschülerzahl von 30 Kindern in
einer Schule.
Die Samtgemeinde Elbtalaue steht für eine wohnortnahe
Grundschule. Die Entwicklung der Schülerzahlen und erforderliche Investitionen
in Schulen sind auch im Hinblick auf die Inklusion zu betrachten und
Handlungsempfehlungen zu entwickeln.
Kooperationen mit anderen Schulen sind wünschenswert.