Sitzung: 17.04.2012 Ausschuss für interkommunale Zusammenarbeit, Finanzen, Personal und Tourismus der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 3
Vorlage: 2/195/2012
Samtgemeindebürgermeister Meyer erläutert den Sachverhalt.
Auch die
Finanzierung des Antrages des Landkreises Lüchow-Dannenberg vom Sommer 2011 sah
unter anderem Belastungen anderer Kommunen durch Anhebung der Kreisumlage
und/oder Veränderungen bei der Finanzierung der Jugendhilfeaufwendungen vor.
Der Landrat des Landkreises hat daher die bekannten 6 Varianten mit
Alternativvorschlägen zur Entschuldung des Landkreises in die Diskussion
gebracht.
Grundsätzlich ist
eine Eigenentschuldung des Landkreises zu begrüßen, allerdings darf dadurch
nicht der Antrag der Samtgemeinde Elbtalaue gefährdet werden.
Eine weitere
Möglichkeit der Entschuldung des Landkreises ist die Fusion mit einem oder
mehreren Nachbarlandkreisen. Um die möglichen Vor- oder Nachteile dieser
Variante für den Landkreis Lüchow-Dannenberg zu kennen, ist es unerlässlich,
dass entsprechende Verhandlungen mit den Landkreisen Uelzen und Lüneburg
geführt werden müssen und dem Landrat daher ein entsprechendes
Verhandlungsmandat erteilt werden sollte.
Die Verwaltung
empfiehlt daher folgenden Beschlussvorschlag:
„Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue begrüßt den Antrag auf Eigenentschuldung des Landkreises
Lüchow-Dannenberg.
Eine zusätzliche
finanzielle Belastung der Samtgemeinde Elbtalaue und ihrer Mitgliedsgemeinden
aus dem Antrag des Landkreises heraus wird jedoch aufgrund des eigenen Antrages
abgelehnt.
Die Samtgemeinde
Elbtalaue fordert den Kreistag auf, dem Landrat des Landkreises
Lüchow-Dannenberg ein Verhandlungsmandat für Gespräche zu einer eventuellen
Fusion des Landkreises Lüchow-Dannenberg zu erteilen.
Dabei sind
insbesondere die möglichen Strukturmaßnahmen gemäß Ziffer 9 des
Zukunftsvertrages mit dem Land Niedersachsen im Vorfeld zu verhandeln und offen
zu legen. Hierbei ist vor allem der Erhalt von Landesbehörden im Landkreis
festzuschreiben.
Mit den Landkreisen
Uelzen bzw. Lüneburg ist im Hinblick auf einen möglichen
Gebietsänderungsvertrag der Umfang und die Ausgestaltung für eine Außenstelle
einer künftigen gemeinsamen Kreisverwaltung zu verhandeln und offen zu legen.“
Ratsherr Dehde
kritisiert, dass der Sachverhalt in der Verwaltungsvorlage falsch sei. Er führt
an, dass das Landratspapier mit den 6 Varianten nicht Gegenstand des
Kreistagsbeschlusses gewesen sei.
Ferner findet er es
nicht angemessen den Kreistag aufzufordern den Landrat ein Mandat für
Fusionsgespräche mit Nachbarlandkreisen zu erteilen. Er beantragt dies aus der
Beschlussfassung zu streichen. Ferner solle in Satz 2 des Beschlussvorschlages
die Formulierung „gegen ihren Willen“ aufgenommen werden.
Ratsherr Herzog ist
ebenfalls nicht bereit eine Aufforderung an den Kreistag zu Fusionsgesprächen
zu beschließen und schließt sich dem Änderungsantrag von Ratsherr Dehde an.
SgBgm Meyer
erwidert, dass nicht der Kreistagsbeschluss seitens des Landkreises zur
Stellungnahme vorgelegt worden ist, sondern das Positionspapier (6 Punkte) des
Landrates. Der Landrat sieht als eine Variante die Kreisfusion, daher ist auch
eine Stellungnahme möglich bzw. sogar
vom Landrat gewünscht.
Folgender geänderter Beschlussantrag wird
zur Abstimmung gestellt:
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue begrüßt den Antrag auf Eigenentschuldung des Landkreises
Lüchow-Dannenberg.
Eine zusätzliche
finanzielle Belastung der Samtgemeinde Elbtalaue und ihrer Mitgliedsgemeinden
gegen ihren Willen wird jedoch aufgrund des eigenen Antrages abgelehnt.
Strukturmaßnahmen gemäß Ziffer 9 des Zukunftsvertrages mit dem Land Niedersachsen sind im Vorfeld zu verhandeln und offen zu legen. Hierbei ist vor allem der Erhalt von Landesbehörden festzuschreiben.