Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 3

Samtgemeindebürgermeister Meyer erläutert den Sachverhalt.

 

Auch die Finanzierung des Antrages des Landkreises Lüchow-Dannenberg vom Sommer 2011 sah unter anderem Belastungen anderer Kommunen durch Anhebung der Kreisumlage und/oder Veränderungen bei der Finanzierung der Jugendhilfeaufwendungen vor. Der Landrat des Landkreises hat daher die bekannten 6 Varianten mit Alternativvorschlägen zur Entschuldung des Landkreises in die Diskussion gebracht.

Grundsätzlich ist eine Eigenentschuldung des Landkreises zu begrüßen, allerdings darf dadurch nicht der Antrag der Samtgemeinde Elbtalaue gefährdet werden.

Eine weitere Möglichkeit der Entschuldung des Landkreises ist die Fusion mit einem oder mehreren Nachbarlandkreisen. Um die möglichen Vor- oder Nachteile dieser Variante für den Landkreis Lüchow-Dannenberg zu kennen, ist es unerlässlich, dass entsprechende Verhandlungen mit den Landkreisen Uelzen und Lüneburg geführt werden müssen und dem Landrat daher ein entsprechendes Verhandlungsmandat erteilt werden sollte.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher folgenden Beschlussvorschlag:

„Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue begrüßt den Antrag auf Eigenentschuldung des Landkreises Lüchow-Dannenberg.

Eine zusätzliche finanzielle Belastung der Samtgemeinde Elbtalaue und ihrer Mitgliedsgemeinden aus dem Antrag des Landkreises heraus wird jedoch aufgrund des eigenen Antrages abgelehnt.

 

Die Samtgemeinde Elbtalaue fordert den Kreistag auf, dem Landrat des Landkreises Lüchow-Dannenberg ein Verhandlungsmandat für Gespräche zu einer eventuellen Fusion des Landkreises Lüchow-Dannenberg zu erteilen.

Dabei sind insbesondere die möglichen Strukturmaßnahmen gemäß Ziffer 9 des Zukunftsvertrages mit dem Land Niedersachsen im Vorfeld zu verhandeln und offen zu legen. Hierbei ist vor allem der Erhalt von Landesbehörden im Landkreis festzuschreiben.

Mit den Landkreisen Uelzen bzw. Lüneburg ist im Hinblick auf einen möglichen Gebietsänderungsvertrag der Umfang und die Ausgestaltung für eine Außenstelle einer künftigen gemeinsamen Kreisverwaltung zu verhandeln und offen zu legen.“

 

Ratsherr Dehde kritisiert, dass der Sachverhalt in der Verwaltungsvorlage falsch sei. Er führt an, dass das Landratspapier mit den 6 Varianten nicht Gegenstand des Kreistagsbeschlusses gewesen sei.

Ferner findet er es nicht angemessen den Kreistag aufzufordern den Landrat ein Mandat für Fusionsgespräche mit Nachbarlandkreisen zu erteilen. Er beantragt dies aus der Beschlussfassung zu streichen. Ferner solle in Satz 2 des Beschlussvorschlages die Formulierung „gegen ihren Willen“ aufgenommen werden.

Ratsherr Herzog ist ebenfalls nicht bereit eine Aufforderung an den Kreistag zu Fusionsgesprächen zu beschließen und schließt sich dem Änderungsantrag von Ratsherr Dehde an.

 

SgBgm Meyer erwidert, dass nicht der Kreistagsbeschluss seitens des Landkreises zur Stellungnahme vorgelegt worden ist, sondern das Positionspapier (6 Punkte) des Landrates. Der Landrat sieht als eine Variante die Kreisfusion, daher ist auch eine Stellungnahme möglich bzw. sogar  vom Landrat gewünscht.

 


Folgender geänderter Beschlussantrag wird zur Abstimmung gestellt:

 

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue begrüßt den Antrag auf Eigenentschuldung des Landkreises Lüchow-Dannenberg.

 

Eine zusätzliche finanzielle Belastung der Samtgemeinde Elbtalaue und ihrer Mitgliedsgemeinden gegen ihren Willen wird jedoch aufgrund des eigenen Antrages abgelehnt.

 

Strukturmaßnahmen gemäß Ziffer 9 des Zukunftsvertrages mit dem Land Niedersachsen sind im Vorfeld zu verhandeln und offen zu legen. Hierbei ist vor allem der Erhalt von Landesbehörden festzuschreiben.