Beschluss: Mehrheitlich empfohlen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 2

Samtgemeindebürgermeister Meyer erläutert den Sachverhalt.

 

Aufgrund des Beschlusses des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue vom 22.09.2011 ist beim Land Niedersachsen ein Antrag auf Entschuldungshilfe im Rahmen der Eigenentschuldung der Samtgemeinde Elbtalaue gestellt worden. Die damals bei der Beschlussfassung unterstellte Weitergabe der Entlastung des Landkreises Lüchow-Dannenberg, die dieser durch die Übernahme der Aufwendungen für die Grundsicherung im Alter durch den Bund erfährt, im Rahmen einer Senkung der Kreisumlage, ist nicht möglich. Eine Belastung anderer Kommunen zur Entschuldung im Rahmen des Zukunftsvertrages wird nicht akzeptiert werden.

 

Die Samtgemeinde Elbtalaue ist daher aufgefordert, andere Konzepte zur Herstellung eines Haushaltsausgleiches ab 2013 bzw. 2014 zu entwickeln. Grundlage hierfür ist die in Anlage I zu dieser Niederschrift beigefügte Tabelle über den aktuellen Stand eines kumulierten Haushaltes der Samtgemeinde und ihrer Mitgliedsgemeinden. Auf dieser Basis soll mit dem Land Niedersachsen der Entschuldungsvertrag verhandelt werden. Fachbereichsleiter Kern erläutert den Ausschussmitgliedern nach Rückfragen einzelne Punkte aus der Tabelle der Finanz-Eckdaten.

 

Aufgrund der positiven Entwicklung der den Kommunen zufließenden Anteile an der Einkommenssteuer, der der Samtgemeinde gewährten Bedarfszuweisung von 2 Mio. in 2011 und der geringen Kreditzinsen haben sich die Finanzdaten positiver als zunächst veranschlagt, entwickelt. Gemäß Vorschlag der Fraktionsvorsitzenden des SgR und der Bürgermeister auf der gemeinsamen Sitzung am 21.03.2012 soll mit diesen Finanz-Eckdaten in die Verhandlungen eingetreten werden, auch wenn der Haushaltsausgleich darin noch nicht erreicht wird.

 

Einzelheiten zum Inhalt und zum weiteren Ablauf bis zum Abschluss eines Entschuldungsvertrages sind dem Protokoll der Sitzung des Samtgemeindeausschusses vom 16.03.2012, die gemeinsam mit den Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden stattgefunden hat, zu entnehmen. Das Muster eines Entschuldungsvertrages liegt dieser Niederschrift als Anlage II bei.

 

Bei einigen Ausschussmitgliedern bestehen Zweifel, ob die Tabelle mit den Finanz-Eckdaten belastbare Zahlen enthält. Es besteht der Wunsch einige Zahlen mit näheren Erläuterungen zu versehen.

 

Ratsherr Herzog stellt den Antrag bis zur Sitzung des Samtgemeindeausschuss am 26.04.2012 eine tabellarische Aufstellung der Positionen 11, 15, 17 und 19 der Finanz-Eckdaten mit Erläuterungen für die Jahre 2012 und 2013 der Samtgemeinde und ihrer Mitgliedsgemeinden aufzustellen. Der Antrag wird vom Ausschuss einstimmig mit 9 Ja Stimmen beschlossen.

 


Beschlussvorschlag:

Die Samtgemeinde Elbtalaue tritt auf der Grundlage der Eckpunkte des beigefügten Finanzierungskonzeptes zum Entschuldungsantrag in die Verhandlungen mit dem Land Niedersachsen unter Einbeziehung der Mitgliedsgemeinden und des Landkreises Lüchow-Dannenberg ein.

Dabei sind auch die möglichen Strukturmaßnahmen gemäß Ziffer 9 des Zukunftsvertrages zu verhandeln.