Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 8

Frau Scharf berichtet, dass die Haus der Lebenshilfe gGmbH mit Datum vom 02.01.2012 die Genehmigung für die integrative Betreuung von 2 Kindern mit Behinderung in der Krippengruppe der Kindertagesstätte Wunderland beantragt hat, die Kostenanerkenntnisse vom örtlichen Sozialhilfe-Kostenträger für diese Kinder lieben bereits vor.

 

Sie erklärt, dass für die integrative Betreuung behinderter Kinder in Niedersachsen ein Modellprojekt entwickelt wurde, das auf 185 Plätze festgeschrieben ist. Diese Plätze sind derzeit alle belegt. Gleichwohl werden vom örtlichen Sozialhilfeträger im Rahmen der Eingliederungshilfe pro Kind 1.400 € pro Monat analog zu den Rahmenbedingungen des Modellprojekts bewilligt.

In diesem Betrag enthalten sind sowohl die heilpädagogische Förderung als auch die damit verbundenen Sachkosten.

 

Frau Scharf erläutert, dass bei der Aufnahme von zwei Kindern mit Behinderung in eine Krippengruppe sich – analog zum Modellprojekt – die Gruppengröße auf höchstens 12 Kinder reduziert. Für die heilpädagogische Förderung beabsichtigt der Träger eine Heilerzieherin mit einem Stundenumfang von 31 Stunden/Woche einzusetzen, davon sind 6 Stunden Verfügungszeit.

 

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises hat am 21.02.12 der Integration zugestimmt, vorbehaltlich der Zustimmung der Samtgemeinde zur Mitfinanzierung gem. Jugendhilfevereinbarung in Höhe von max. 25 %.

 

Rf Unterste-Wilms sieht hier keinen Diskussionsbedarf, Intergration und Inklusion ist wichtig und wünschenswert. Sie fragt, ob durch die Reduzierung andere Kinder nicht aufgenommen werden.

 

Frau Scharf berichtet, dass die Kindergartenbedarfsplanung erst am 19.04.2012 zusammenkommt, um die Angebote und Bedarfe zu überprüfen.

 

Rf Molter möchte wissen, ob es noch keine festgeschriebene Integration in den Kindergärten und Krippen gibt.

 

Herr Christiansen erläutert, dass diese in den Kindergärten durchgeführt wird, dass es auf einen Krippenplatz hingegen noch nicht einmal einen Rechtsanspruch gibt. Der Gesetzgeber hat noch nicht darauf reagiert, dass es auch Kleinstkinder mit Behinderungen gibt. Herr Christiansen bezieht seine Informationen direkt aus einem Fachausschuss in Hannover, aktuell passiert dort gar nichts, auch weiß bisher niemand, wie es mit dem Modellprojekt weitergeht, hier besteht dringender Handlungsbedarf.

 

Es ergeht folgende


Beschlussempfehlung:

Der  Aufnahme von zwei Kindern mit besonderem Förderbedarf in der Krippengruppe der KiTa Wunderland außerhalb des Modellprojektes wird zugestimmt, soweit die entstehenden zusätzlichen Personal- und Sachkosten durch die entsprechenden Leistungen der Eingliederungshilfe gedeckt werden.