Sitzung: 22.03.2012 Ausschuss für Jugend, Betreuung, Senioren, Migration, Bildung und Büchereien der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 14/111/2012
Frau Scharf
berichtet, dass die Haus der Lebenshilfe gGmbH mit Datum vom 02.01.2012 die
Genehmigung für die integrative Betreuung von 2 Kindern mit Behinderung in der
Krippengruppe der Kindertagesstätte Wunderland beantragt hat, die
Kostenanerkenntnisse vom örtlichen Sozialhilfe-Kostenträger für diese Kinder
lieben bereits vor.
Sie erklärt, dass
für die integrative Betreuung behinderter Kinder in Niedersachsen ein
Modellprojekt entwickelt wurde, das auf 185 Plätze festgeschrieben ist. Diese
Plätze sind derzeit alle belegt. Gleichwohl werden vom örtlichen
Sozialhilfeträger im Rahmen der Eingliederungshilfe pro Kind 1.400 € pro Monat
analog zu den Rahmenbedingungen des Modellprojekts bewilligt.
In diesem Betrag
enthalten sind sowohl die heilpädagogische Förderung als auch die damit
verbundenen Sachkosten.
Frau Scharf
erläutert, dass bei der Aufnahme von zwei Kindern mit Behinderung in eine
Krippengruppe sich – analog zum Modellprojekt – die Gruppengröße auf höchstens
12 Kinder reduziert. Für die heilpädagogische Förderung beabsichtigt der Träger
eine Heilerzieherin mit einem Stundenumfang von 31 Stunden/Woche einzusetzen,
davon sind 6 Stunden Verfügungszeit.
Der
Jugendhilfeausschuss des Landkreises hat am 21.02.12 der Integration
zugestimmt, vorbehaltlich der Zustimmung der Samtgemeinde zur Mitfinanzierung
gem. Jugendhilfevereinbarung in Höhe von max. 25 %.
Rf Unterste-Wilms
sieht hier keinen Diskussionsbedarf, Intergration und Inklusion ist wichtig und
wünschenswert. Sie fragt, ob durch die Reduzierung andere Kinder nicht
aufgenommen werden.
Frau Scharf
berichtet, dass die Kindergartenbedarfsplanung erst am 19.04.2012
zusammenkommt, um die Angebote und Bedarfe zu überprüfen.
Rf Molter möchte
wissen, ob es noch keine festgeschriebene Integration in den Kindergärten und
Krippen gibt.
Herr Christiansen
erläutert, dass diese in den Kindergärten durchgeführt wird, dass es auf einen
Krippenplatz hingegen noch nicht einmal einen Rechtsanspruch gibt. Der
Gesetzgeber hat noch nicht darauf reagiert, dass es auch Kleinstkinder mit
Behinderungen gibt. Herr Christiansen bezieht seine Informationen direkt aus
einem Fachausschuss in Hannover, aktuell passiert dort gar nichts, auch weiß
bisher niemand, wie es mit dem Modellprojekt weitergeht, hier besteht
dringender Handlungsbedarf.
Es ergeht folgende
Beschlussempfehlung:
Der Aufnahme von zwei Kindern mit besonderem
Förderbedarf in der Krippengruppe der KiTa Wunderland außerhalb des
Modellprojektes wird zugestimmt, soweit die entstehenden zusätzlichen Personal-
und Sachkosten durch die entsprechenden Leistungen der Eingliederungshilfe
gedeckt werden.