Sitzung: 01.03.2012 Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/104/2012
Sachverhalt:
Ratsherr Zühlke
beantragt die Erstellung einer Prioritätenliste für die Sanierung der
Ortsstraßen in Hitzacker (Elbe). Der Antrag ist als Anlage beigefügt.
Vor Beginn der
Sitzung hat eine Ortsbesichtigung stattgefunden. Es wurden der
„Dr.-Helmut-Meyer-Weg“, die „Königsberger Straße“ und die „Bauernstraße“ vom
Abzweig Bahnhofsweg bis zum „Marwedler Dorfplatz“ begangen.
Ratsherr Zühlke
berichtet in der Sitzung über das Ergebnis der Ortsbegehung. Die Königsberger
Straße weist viele Querschläge auf. Auch ist die Fahrbahn um die Gullydeckel
herum stark abgesackt. Der Dr.-Helmut-Meyer-Weg weist dagegen einen noch
zumutbaren Zustand auf. Ratsherr Zühlke stellt den Antrag, die
Königsberger Straße in der
Prioritätenliste auf Rang zwei aufzunehmen. In der Bauernstraße von der
Abzweigung Bahnhofsweg bis zur Einmündung Dannenberger Straße soll eine Gosse
angelegt werden.
Fachbereichsleiter
Hesebeck teilt mit, dass in der Finanzplanung der Dr.-Helmut-Meyer-Weg für das
Jahr 2013 und die Könisberger Straße für das Jahr 2014 vorgesehen ist. Der
Ausbau der Straße „In Tiesmesland“ ist unstrittig.
Ratsherr Wedler ist
der Meinung, dass für den Dr.-Helmut-Meyer-Weg nicht so starker Handlungsbedarf
besteht.
Ratsherr Fröhlich
stellt fest, dass die Straße „In Tiesmesland“ nicht mehr reparaturfähig ist.
Die Bauernstraße rangiert auf Platz 4 der Prioritätenliste.
Ratsherr Zühlke
zieht seinen Antrag zurück. Die Prioritätenliste soll wie in der Vorlage
Gültigkeit haben. Über seinen Antrag ist im Herbst 2012 nochmals zu
beraten. Bis dahin sollen überschlägige
Kosten für die in die Liste aufgenommenen Straßen ermittelt werden. Alternativ
sind Vollausbaukosten reinen Sanierungsmaßnahmen (z.B. Deckenüberzug)
gegenüberzustellen.
Beschlussvorschlag:
Die in der Anlage
beigefügte Prioritätenliste der zu sanierenden Ortsstraßen in Hitzacker (Elbe)
wird beschlossen. Die erforderlichen Kosten sind in den künftigen Haushalten
der Stadt Hitzacker (Elbe) zu veranschlagen.