Sitzung: 08.03.2012 Rat der Gemeinde Göhrde
Beschluss: Vertagung
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 31/048/2012
Herr Zuther
erläutert kurz den Sachverhalt. Danach wandte sich Herr Spalik mit Schreiben
vom 24.11.2011 (Anl. 1) an die Gemeinde und ersuchte um den Ankauf der
Flurstücke 83/1 (in Anl. 3 mit A und C schraffiert und gepunktet bezeichnet)
und 137/45 (in Anl. 3 mit D) bezeichnet.
Nachdem ihm erklärt
wurde, dass dann die weiterführende Wegeparzelle (in Anl. 3 mit B bezeichnet)
nicht mehr erschlossen ist, verzichtete er mit Schreiben vom 20.12.2011 (Anl.
2) auf den in Anl. 3 mit C bezeichneten und gepunkteten Teil des Weges (ehem.
Flurstück 139/45).
Gem.
Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Göhrde sollte die Veräußerbarkeit von
nicht mehr benötigten Grundstücken geprüft werden. Der Weg grenzt direkt an das
Eigentum des Herrn Spalik, ist mit Büschen und Bäumen zugewachsen und nicht
mehr nutzbar. Eine Wiederherstellung wäre sehr kostenintensiv. Außerdem erfüllt
er in dem zu veräußernden Teil keine Erschließungsfunktion mehr.
Bei dem in der Anl.
3 mit D bezeichneten Wald handelt es sich um wild gewachsenen Mischwald. Die
dort befindlichen Bäume sind bis ca. 30 Jahre alt und stellen keinen größeren
Wert dar.
Rf Molter erkundigt
sich, ob die Anlieger gefragt wurden, ob ihrerseits Interesse am Erwerb dieses
Grundstückes besteht.
Dieses wird von
Herrn Zuther verneint, da mit dem Erwerb dieses Weges nur Herrn Spalik gedient
ist.
Rf Molter ist für
eine Zurückstellung des Tagesordnungspunktes, da besprochen wurde, vor dem
Verkauf von Grundstücken alle Anlieger zu befragen. Desweiteren stellt sich die
Frage nach dem Kreuzungsbereich.
Herr Zuther
erklärt, dass der Kreuzungsbereich offen bleiben muss, damit die Stassen A und
B (sh. Vorlage) befahrbar bleiben.
Rh Scherlies weist
auf den Wirtschaftsaspekt beim Verkauf von Grundstücken hin und erkundigt, warum diese Flurstücke nicht
in der Liste der veräußerbaren Grundstücke aus dem Haushaltssicherungskonzept
2010 verzeichnet sind.
Herr Siems-Wedhorn
erklärt, dass in diese Liste damals nur die von der Kämmerei in einer ersten
Einschätzung als veräußerbar betrachteten land- und forstwirtschaftlichen
Flächen aufgenommen wurden. Wegeflächen waren damals nicht Gegenstand der
Betrachtung.
Die Nachfrage von
Rh Goebel, ob Realrechte auf diesem Wegegrundstück liegen, wird von Herrn
Zuther verneint.
Nach kurzer
Aussprache fasst der Rat Göhrde auf Antrag von Rh Scherlies folgenden
Der Tagesordnungspunkt wird vertagt.
Es ist zu prüfen, ob es weitere Interessenten gibt, die das Grundstück erwerben möchten.