Beschluss: Vertagung

Abstimmung: Ja: 8

 

Herr Zuther erläutert kurz den Sachverhalt. Danach wandte sich Herr Spalik mit Schreiben vom 24.11.2011 (Anl. 1) an die Gemeinde und ersuchte um den Ankauf der Flurstücke 83/1 (in Anl. 3 mit A und C schraffiert und gepunktet bezeichnet) und 137/45 (in Anl. 3 mit D) bezeichnet.

Nachdem ihm erklärt wurde, dass dann die weiterführende Wegeparzelle (in Anl. 3 mit B bezeichnet) nicht mehr erschlossen ist, verzichtete er mit Schreiben vom 20.12.2011 (Anl. 2) auf den in Anl. 3 mit C bezeichneten und gepunkteten Teil des Weges (ehem. Flurstück 139/45).

 

Gem. Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Göhrde sollte die Veräußerbarkeit von nicht mehr benötigten Grundstücken geprüft werden. Der Weg grenzt direkt an das Eigentum des Herrn Spalik, ist mit Büschen und Bäumen zugewachsen und nicht mehr nutzbar. Eine Wiederherstellung wäre sehr kostenintensiv. Außerdem erfüllt er in dem zu veräußernden Teil keine Erschließungsfunktion mehr. 

 

Bei dem in der Anl. 3 mit D bezeichneten Wald handelt es sich um wild gewachsenen Mischwald. Die dort befindlichen Bäume sind bis ca. 30 Jahre alt und stellen keinen größeren Wert dar.

 

Rf Molter erkundigt sich, ob die Anlieger gefragt wurden, ob ihrerseits Interesse am Erwerb dieses Grundstückes besteht.

Dieses wird von Herrn Zuther verneint, da mit dem Erwerb dieses Weges nur Herrn Spalik gedient ist.

Rf Molter ist für eine Zurückstellung des Tagesordnungspunktes, da besprochen wurde, vor dem Verkauf von Grundstücken alle Anlieger zu befragen. Desweiteren stellt sich die Frage nach dem Kreuzungsbereich.

Herr Zuther erklärt, dass der Kreuzungsbereich offen bleiben muss, damit die Stassen A und B (sh. Vorlage) befahrbar bleiben.

 

Rh Scherlies weist auf den Wirtschaftsaspekt beim Verkauf von Grundstücken hin  und erkundigt, warum diese Flurstücke nicht in der Liste der veräußerbaren Grundstücke aus dem Haushaltssicherungskonzept 2010 verzeichnet sind.

 

Herr Siems-Wedhorn erklärt, dass in diese Liste damals nur die von der Kämmerei in einer ersten Einschätzung als veräußerbar betrachteten land- und forstwirtschaftlichen Flächen aufgenommen wurden. Wegeflächen waren damals nicht Gegenstand der Betrachtung.

Die Nachfrage von Rh Goebel, ob Realrechte auf diesem Wegegrundstück liegen, wird von Herrn Zuther verneint.

 

Nach kurzer Aussprache fasst der Rat Göhrde auf Antrag von Rh Scherlies folgenden

 

 


Der Tagesordnungspunkt wird vertagt.

Es ist zu prüfen, ob es weitere Interessenten gibt, die das Grundstück erwerben möchten.