Auf Anfrage von AV Rh Bodendieck, wie der Winterdienst in den Gemeinden geregelt ist, antwortet Betriebsleiter Klafak wie folgt :
Wie bisher ist die Samtgemeinde gesetzlich verpflichtet, den Winterdienst an verkehrsrelevanten Bereichen, wie schwerpunktmäßig an Kreuzungen, Einmündungen, Gefahrenpunkten und in Bereichen des Schülertransportes durchzuführen.