Sitzung: 08.12.2011 Betriebsausschuss Kommunale Dienste der Samtgemeinde Elbtalaue
Auf Anfrage von AV Rh
Bodendieck, wie der Winterdienst in den Gemeinden geregelt ist, antwortet
Betriebsleiter Klafak wie folgt :
Wie bisher ist die Samtgemeinde gesetzlich verpflichtet, den Winterdienst an
verkehrsrelevanten Bereichen, wie schwerpunktmäßig an Kreuzungen, Einmündungen,
Gefahrenpunkten und in Bereichen des Schülertransportes durchzuführen.