Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1

Bgm Elke Mundhenk begründet den Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen.

Seit geraumer Zeit und unter großer finanzieller Beteiligung des Grundstückseigentümers Markus Bohm laufen Verhandlungen zur Realisierung des geplanten Gebäudes im rückwärtigen Bereich des ehemaligen Ratskellers. Das ehemalige Grundstück des Ratskellers, das sich im Eigentum von Uwe Koch befand, ist durch einen Verkauf geteilt worden. Der vordere Bereich ist von dem Architekten Boris Lietzow erworben worden, der rückwärtige Bereich von dem Steuerberater Markus Bohm.

Markus Bohm plant ein Bürogebäude für seine Steuerberaterkanzlei. Grundstückskauf und Planung haben bereits erhebliche Kosten verursacht. Nach dem derzeitigen Stand der Baugestaltungssatzung passt das Vorhaben nicht in deren Rahmenbedingungen. Der Landkreis Lüchow-Dannenberg ist Baugenehmigungsbehörde und kann daher eine Baugenehmigung nicht erteilen. Aus diesem Grunde beantragt die Stadtratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen, dass das Grundstück Flur 7, Flurstück 36/5, der Gemarkung Dannenberg (Elbe), aus der derzeit gültigen Baugestaltungssatzung der Stadt Dannenberg (Elbe) herausgenommen wird, um das Bauvorhaben möglichst zügig durchführen zu können.

 

Ausschussvorsitzende Birgit Stute unterbricht die Sitzung und erteilt Herrn Markus Bohm das Wort. Er stellt einen Videofilm, der er in Zusammenarbeit mit Herrn Dirk Drazewski erstellt wurde, vor.

Dieser Videofilm zeigt modellhaft, wie sich das geplante Vorhaben in die Umgebung einpassen wird und stellt dar, wie Bürgerinnen und Bürger zu dem Vorhaben Stellung beziehen.

Des Weiteren sind andere Gebäude in der Stadt Dannenberg (Elbe) dargestellt. Diese Grundstücke lagen ursprünglich ebenfalls im Geltungsbereich der Baugestaltungssatzung.

 

Birgit Stute eröffnet die Sitzung erneut.

 

Ausschussmitglied Dirk Brüggemann ist enttäuscht darüber, dass sich der Architekt Boris Lietzow nicht an die Baugestaltungssatzung der Stadt Dannenberg (Elbe) hält und eine andere Planung vorgelegt hat. Die liegenden Fensterformate sind seiner Meinung nach ebenso wenig akzeptabel wie die Dachform.

 

Ausschussvorsitzende Birgit Stute spricht sich für die vorgestellte Planung aus und stellt dar, dass das Ärztehaus und das Bauvorhaben von Markus Bohm in der Gestaltung eine Einheit bilden müssen.

 

Ausschussmitglied Günter Voß kann ebenfalls keinen Bruch in der Planung erkennen. Er empfindet das Gebäude als Fortsetzung des Ärztehauses und ist positiv beeindruckt darüber, dass die Steuerberaterkanzlei im rückwärtigen Bereich des Ärztehauses entstehen wird. Mit dem Innenhof bildet sich eine hervorragende Einheit zwischen beiden Gebäuden. Er begrüßt die Entwicklung und beglückwünscht Markus Bohm zu diesem Schritt.

 

Ausschussvorsitzende Birgit Stute hält es für erwähnenswert, zu beachten, dass auch die Dachneigungen aus der Langen Straße durch den Neubau sichtbar werden. Insgesamt wird durch die nähere Betrachtung des Bauvorhabens die Entscheidung den politischen Mandatsträgern leicht gemacht.

 

Rf Barbara Felber hat ebenfalls zu diesem Bauvorhaben ein positives Meinungsbild. Sie weist allerdings darauf hin, dass die abgeschlossenen Verträge sowohl mit dem Grundstückseigentümer Boris Lietzow als auch mit Markus Bohm hinsichtlich der sanierungsrechtlichen Vereinbarungen nicht gefährdet werden dürfen.

 

FBL Jens Hesebeck bringt noch einmal zum Ausdruck, dass für die Herausnahme aus der Baugestaltungssatzung stets Architektenwettbewerbe für mögliche Planungen durchgeführt werden mussten. Im Anschluss daran sind Beschlüsse gefasst worden. Er verweist auf die zeitliche Schiene. Zunächst muss ein Plan erstellt werden, welche Bereiche aus der Baugestaltungssatzung herausgenommen werden sollen. Er schließt nicht aus, dass es dabei um eine größere Fläche als die des Grundstückes von Markus Bohm gehen wird. Die Abgrenzungen, die gefunden werden, müssen stets planerisch  begründbar sein. Für ihn ist es unerlässlich, dass auch das Grundstück des künftigen Ärztehauses, aus der Baugestaltungssatzung herausgenommen werden muss. Hier müssen planungsrechtliche Aspekte beachtet werden. Nach Erstellung des Planes sowie der Begründung ist eine Beteiligungszeit von einem Monat im Vorverfahren und danach vier Wochen Auslegungsfrist anzurechnen. Es folgt der Ratsbeschluss; ein zeitlicher Rahmen von vier Monaten kommt in Betracht.

 

Bgm Elke Mundhenk kann dem Argument und der Begründung, dass ein Architektenwettbewerb erfolgen muss, um einen Bereich aus der Baugestaltungssatzung herauszunehmen, nicht folgen. Der Vergleich mit dem vorliegenden Bauplan des Steuerberaters Markus Bohm fällt dabei schwer. Aus diesem Grunde ist es unerlässlich, dass sich die Politik für ortsansässige Wirtschaftspartner einsetzt. Sie bittet darum, eine schnellstmögliche Lösung zu finden, um Markus Bohm planungsrechtlich die Möglichkeit zu geben, dass sein Bauvorhaben genehmigt wird. Sie verweist noch einmal darauf, dass dieses Grundstück erst durch den Verkauf geteilt wurde.

Elke Mundhenk wird sich dafür einsetzen, dass eine Verkürzung der zeitlichen Rahmenfolge, sofern es möglich ist, erfolgt. Rechtliche Rahmenbedingungen müssen allerdings beachtet werden.

 

Auch stellv. Bgm Norbert Schwidder begrüßt die Optik und die Notwendigkeit des Objektes an dieser Stelle. Auch er möchte dem Ziel nachkommen, so schnell wie möglich ein fertig gestelltes Objekt dort vorzufinden.

 

Für Rf Barbara Felber ist es nicht verständlich, weshalb ein größerer Bereich aus der Baugestaltungssatzung herausgenommen werden soll. Sie fordert, dass die Gremienarbeit so schnell wie möglich durchgeführt wird, um das Bauvorhaben möglich zu machen.

 

Auch Ausschussmitglied Dr. Olaf Praetsch begrüßt die Planung und bittet darum, dafür einzutreten und den Landkreis zu bitten, das Bauvorhaben zügig zu bearbeiten. Noch einmal kommt die Frage des Ausschusses auf, warum nicht entsprechend der Baugestaltungssatzung gebaut wurde.

 

Die Ausschussvorsitzende Birgit Stute unterbricht die Sitzung erneut.

 

Der Grundstückseigentümer Markus Bohm erhält das Wort. Er erläutert:

Der Architekt Boris Lietzow plant bereits seit langer Zeit das Ärztehaus und auch die zukünftige Steuerberaterkanzlei. In der Geschichte des Grundstückes gab es bisher keine Teilung. Diese Teilung hat sich erst durch den Verkauf realisiert.

Eine Befreiung von der Baugestaltungssatzung wurde für den Bereich des Ärztehauses ausgesprochen. Im rückwärtigen Bereich konnte der Landkreis dieser Befreiung nicht folgen. Aufgrund dieses Tatbestandes gab es ein Abstimmungsgespräch mit Baudirektor Weinhold. Verschiedene Varianten der Dachgestaltung wurden vom Landkreis vorgestellt. Diese Dachneigungen konnten jedoch nicht akzeptiert werden. Die Art der Bebauung ist dem Landkreis von Anfang an bekannt gewesen. Aus denkmalschutzrechtlichen Gesichtspunkten bestehen keine Einschränkungen. Eine schriftliche Zusage des Landkreises, dass das geplante Vorhaben denkmalrechtlich genehmigungsfähig ist, liegt vor. Wäre das Grundstück nicht geteilt worden, wäre eine Bebauung in der vorgesehenen Form ohne weiteres möglich – so Markus Bohm.

 

Markus Bohm erläutert, dass er das Gefühl hat, dass er sich zwischen den Verwaltungen in Dannenberg (Elbe) und der Kreisverwaltung hin und her bewegt, ohne zu einem Ergebnis zu kommen. Des Weiteren verweist er darauf, dass der Architekt Boris Lietzow gute Arbeit geleistet hat.

 

Dieses wird auch in der Sitzungsunterbrechungsphase noch einmal von Dirk Drazewski bekräftigt. Für ihn ist es als Bürger nicht einsehbar, dass nach einer Grundstücksteilung eine andere Situation eintreten soll. Jungen Investoren erhebliche Schwierigkeiten zu bereiten, ist für eine Stadtentwicklung nicht förderlich.

 

Nach diesen Redebeiträgen wird die Sitzung erneut eröffnet.

FBL Hesebeck macht deutlich, dass die Genehmigungsbehörde der Landkreis Lüchow-Dannenberg ist. Als das Bauvorhaben Bohm der Stadt abgekoppelt vom Baugenehmigungsverfahren „Ärztehaus“ vorgelegt wurde, ist ebenfalls eine Befreiung von der Baugestaltungssatzung durch die Stadt erfolgt.

Bgm Elke Mundhenk bittet darum, dass nun schnellstmöglich Entscheidungen gefällt werden, die es dem Investor möglich machen, das Vorhaben durchzuführen.

 

Auch Günter Voß fordert eine pragmatische Arbeitsweise.

 

Bgm Elke Mundhenk bittet die Verwaltung, alles zu unternehmen, um das Bauvorhaben zu ermöglichen. Dabei sind die sanierungsrechtlichen Abschreibungsmöglichkeiten bzw. die sanierungsrechtlichen Vereinbarungen genauestens zu prüfen. Auch mit dem Landkreis sollte gesprochen werden, dass Bemühungen unternommen werden, den Bauantrag nach abgelaufener Frist nicht zurückzuweisen, sondern nach Abarbeitung der formalrechtlichen Dinge zur Aufhebung der Baugestaltungssatzung für das Grundstück Bohm zügig eine Baugenehmigung zu erteilen.

 

Nach Abschluss der Diskussion empfiehlt der Stadtentwicklungsausschuss folgenden

 


Beschluss:

Das Grundstück Flur 7, Flurstück 36/5, der Gemarkung Dannenberg (Elbe), Eigentümer Herr Markus Bohm, wird aus der derzeit gültigen Baugestaltungssatzung der Stadt Dannenberg (Elbe) herausgenommen, um das Bauvorhaben des Gesamtkomplexes „Ratskeller“ möglichst zügig zu Ende bringen zu können.

Bis zur Sitzung des Verwaltungsausschusses sind die sanierungsrechtlichen Vereinbarungen zu prüfen. Durch die Herausnahme des Grundstückes dürfen keine Änderungen der Vereinbarungen eintreten.