Sitzung: 19.01.2012 Ausschuss für Stadtentwicklung und Soziales des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/030/2012
Bgm Elke Mundhenk begründet den Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90 /
Die Grünen.
Seit geraumer Zeit und unter großer finanzieller Beteiligung des
Grundstückseigentümers Markus Bohm laufen Verhandlungen zur Realisierung des
geplanten Gebäudes im rückwärtigen Bereich des ehemaligen Ratskellers. Das
ehemalige Grundstück des Ratskellers, das sich im Eigentum von Uwe Koch befand,
ist durch einen Verkauf geteilt worden. Der vordere Bereich ist von dem
Architekten Boris Lietzow erworben worden, der rückwärtige Bereich von dem
Steuerberater Markus Bohm.
Markus Bohm plant ein Bürogebäude für seine Steuerberaterkanzlei.
Grundstückskauf und Planung haben bereits erhebliche Kosten verursacht. Nach
dem derzeitigen Stand der Baugestaltungssatzung passt das Vorhaben nicht in
deren Rahmenbedingungen. Der Landkreis Lüchow-Dannenberg ist
Baugenehmigungsbehörde und kann daher eine Baugenehmigung nicht erteilen. Aus
diesem Grunde beantragt die Stadtratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen, dass das
Grundstück Flur 7, Flurstück 36/5, der Gemarkung Dannenberg (Elbe), aus der
derzeit gültigen Baugestaltungssatzung der Stadt Dannenberg (Elbe)
herausgenommen wird, um das Bauvorhaben möglichst zügig durchführen zu können.
Ausschussvorsitzende Birgit Stute unterbricht die Sitzung und erteilt
Herrn Markus Bohm das Wort. Er stellt einen Videofilm, der er in Zusammenarbeit
mit Herrn Dirk Drazewski erstellt wurde, vor.
Dieser Videofilm zeigt modellhaft, wie sich das geplante Vorhaben in die
Umgebung einpassen wird und stellt dar, wie Bürgerinnen und Bürger zu dem
Vorhaben Stellung beziehen.
Des Weiteren sind andere Gebäude in der Stadt Dannenberg (Elbe)
dargestellt. Diese Grundstücke lagen ursprünglich ebenfalls im Geltungsbereich
der Baugestaltungssatzung.
Birgit Stute eröffnet die Sitzung erneut.
Ausschussmitglied Dirk Brüggemann ist enttäuscht darüber, dass sich der
Architekt Boris Lietzow nicht an die Baugestaltungssatzung der Stadt Dannenberg
(Elbe) hält und eine andere Planung vorgelegt hat. Die liegenden Fensterformate
sind seiner Meinung nach ebenso wenig akzeptabel wie die Dachform.
Ausschussvorsitzende Birgit Stute spricht sich für die vorgestellte
Planung aus und stellt dar, dass das Ärztehaus und das Bauvorhaben von Markus
Bohm in der Gestaltung eine Einheit bilden müssen.
Ausschussmitglied Günter Voß kann ebenfalls keinen Bruch in der Planung
erkennen. Er empfindet das Gebäude als Fortsetzung des Ärztehauses und ist
positiv beeindruckt darüber, dass die Steuerberaterkanzlei im rückwärtigen
Bereich des Ärztehauses entstehen wird. Mit dem Innenhof bildet sich eine
hervorragende Einheit zwischen beiden Gebäuden. Er begrüßt die Entwicklung und
beglückwünscht Markus Bohm zu diesem Schritt.
Ausschussvorsitzende Birgit Stute hält es für erwähnenswert, zu beachten,
dass auch die Dachneigungen aus der Langen Straße durch den Neubau sichtbar
werden. Insgesamt wird durch die nähere Betrachtung des Bauvorhabens die
Entscheidung den politischen Mandatsträgern leicht gemacht.
Rf Barbara Felber hat ebenfalls zu diesem Bauvorhaben ein positives
Meinungsbild. Sie weist allerdings darauf hin, dass die abgeschlossenen
Verträge sowohl mit dem Grundstückseigentümer Boris Lietzow als auch mit Markus
Bohm hinsichtlich der sanierungsrechtlichen Vereinbarungen nicht gefährdet
werden dürfen.
FBL Jens Hesebeck bringt noch einmal zum Ausdruck, dass für die
Herausnahme aus der Baugestaltungssatzung stets Architektenwettbewerbe für
mögliche Planungen durchgeführt werden mussten. Im Anschluss daran sind
Beschlüsse gefasst worden. Er verweist auf die zeitliche Schiene. Zunächst muss
ein Plan erstellt werden, welche Bereiche aus der Baugestaltungssatzung
herausgenommen werden sollen. Er schließt nicht aus, dass es dabei um eine
größere Fläche als die des Grundstückes von Markus Bohm gehen wird. Die Abgrenzungen,
die gefunden werden, müssen stets planerisch
begründbar sein. Für ihn ist es unerlässlich, dass auch das Grundstück
des künftigen Ärztehauses, aus der Baugestaltungssatzung herausgenommen werden
muss. Hier müssen planungsrechtliche Aspekte beachtet werden. Nach Erstellung
des Planes sowie der Begründung ist eine Beteiligungszeit von einem Monat im
Vorverfahren und danach vier Wochen Auslegungsfrist anzurechnen. Es folgt der
Ratsbeschluss; ein zeitlicher Rahmen von vier Monaten kommt in Betracht.
Bgm Elke Mundhenk kann dem Argument und der Begründung, dass ein
Architektenwettbewerb erfolgen muss, um einen Bereich aus der
Baugestaltungssatzung herauszunehmen, nicht folgen. Der Vergleich mit dem
vorliegenden Bauplan des Steuerberaters Markus Bohm fällt dabei schwer. Aus
diesem Grunde ist es unerlässlich, dass sich die Politik für ortsansässige
Wirtschaftspartner einsetzt. Sie bittet darum, eine schnellstmögliche Lösung zu
finden, um Markus Bohm planungsrechtlich die Möglichkeit zu geben, dass sein Bauvorhaben
genehmigt wird. Sie verweist noch einmal darauf, dass dieses Grundstück erst
durch den Verkauf geteilt wurde.
Elke Mundhenk wird sich dafür einsetzen, dass eine Verkürzung der
zeitlichen Rahmenfolge, sofern es möglich ist, erfolgt. Rechtliche Rahmenbedingungen
müssen allerdings beachtet werden.
Auch stellv. Bgm Norbert Schwidder begrüßt die Optik und die
Notwendigkeit des Objektes an dieser Stelle. Auch er möchte dem Ziel
nachkommen, so schnell wie möglich ein fertig gestelltes Objekt dort vorzufinden.
Für Rf Barbara Felber ist es nicht verständlich, weshalb ein größerer
Bereich aus der Baugestaltungssatzung herausgenommen werden soll. Sie fordert,
dass die Gremienarbeit so schnell wie möglich durchgeführt wird, um das
Bauvorhaben möglich zu machen.
Auch Ausschussmitglied Dr. Olaf Praetsch begrüßt die Planung und bittet
darum, dafür einzutreten und den Landkreis zu bitten, das Bauvorhaben zügig zu
bearbeiten. Noch einmal kommt die Frage des Ausschusses auf, warum nicht
entsprechend der Baugestaltungssatzung gebaut wurde.
Die Ausschussvorsitzende Birgit Stute unterbricht die Sitzung erneut.
Der Grundstückseigentümer Markus Bohm erhält das Wort. Er erläutert:
Der Architekt Boris Lietzow plant bereits seit langer Zeit das Ärztehaus
und auch die zukünftige Steuerberaterkanzlei. In der Geschichte des
Grundstückes gab es bisher keine Teilung. Diese Teilung hat sich erst durch den
Verkauf realisiert.
Eine Befreiung von der Baugestaltungssatzung wurde für den Bereich des
Ärztehauses ausgesprochen. Im rückwärtigen Bereich konnte der Landkreis dieser
Befreiung nicht folgen. Aufgrund dieses Tatbestandes gab es ein
Abstimmungsgespräch mit Baudirektor Weinhold. Verschiedene Varianten der
Dachgestaltung wurden vom Landkreis vorgestellt. Diese Dachneigungen konnten
jedoch nicht akzeptiert werden. Die Art der Bebauung ist dem Landkreis von
Anfang an bekannt gewesen. Aus denkmalschutzrechtlichen Gesichtspunkten
bestehen keine Einschränkungen. Eine schriftliche Zusage des Landkreises, dass
das geplante Vorhaben denkmalrechtlich genehmigungsfähig ist, liegt vor. Wäre
das Grundstück nicht geteilt worden, wäre eine Bebauung in der vorgesehenen
Form ohne weiteres möglich – so Markus Bohm.
Markus Bohm erläutert, dass er das Gefühl hat, dass er sich zwischen den
Verwaltungen in Dannenberg (Elbe) und der Kreisverwaltung hin und her bewegt,
ohne zu einem Ergebnis zu kommen. Des Weiteren verweist er darauf, dass der
Architekt Boris Lietzow gute Arbeit geleistet hat.
Dieses wird auch in der Sitzungsunterbrechungsphase noch einmal von Dirk
Drazewski bekräftigt. Für ihn ist es als Bürger nicht einsehbar, dass nach
einer Grundstücksteilung eine andere Situation eintreten soll. Jungen
Investoren erhebliche Schwierigkeiten zu bereiten, ist für eine
Stadtentwicklung nicht förderlich.
Nach diesen Redebeiträgen wird die Sitzung erneut eröffnet.
FBL Hesebeck macht deutlich, dass die Genehmigungsbehörde der Landkreis
Lüchow-Dannenberg ist. Als das Bauvorhaben Bohm der Stadt abgekoppelt vom
Baugenehmigungsverfahren „Ärztehaus“ vorgelegt wurde, ist ebenfalls eine
Befreiung von der Baugestaltungssatzung durch die Stadt erfolgt.
Bgm Elke Mundhenk bittet darum, dass nun schnellstmöglich Entscheidungen
gefällt werden, die es dem Investor möglich machen, das Vorhaben durchzuführen.
Auch Günter Voß fordert eine pragmatische Arbeitsweise.
Bgm Elke Mundhenk bittet die Verwaltung, alles zu unternehmen, um das
Bauvorhaben zu ermöglichen. Dabei sind die sanierungsrechtlichen
Abschreibungsmöglichkeiten bzw. die sanierungsrechtlichen Vereinbarungen
genauestens zu prüfen. Auch mit dem Landkreis sollte gesprochen werden, dass
Bemühungen unternommen werden, den Bauantrag nach abgelaufener Frist nicht
zurückzuweisen, sondern nach Abarbeitung der formalrechtlichen Dinge zur
Aufhebung der Baugestaltungssatzung für das Grundstück Bohm zügig eine
Baugenehmigung zu erteilen.
Nach Abschluss der Diskussion empfiehlt der Stadtentwicklungsausschuss
folgenden
Beschluss:
Das Grundstück Flur
7, Flurstück 36/5, der Gemarkung Dannenberg (Elbe), Eigentümer Herr Markus
Bohm, wird aus der derzeit gültigen Baugestaltungssatzung der Stadt Dannenberg
(Elbe) herausgenommen, um das Bauvorhaben des Gesamtkomplexes „Ratskeller“
möglichst zügig zu Ende bringen zu können.
Bis zur Sitzung des
Verwaltungsausschusses sind die sanierungsrechtlichen Vereinbarungen zu prüfen.
Durch die Herausnahme des Grundstückes dürfen keine Änderungen der
Vereinbarungen eintreten.