Sitzung: 31.01.2012 Rat der Gemeinde Karwitz
Zu TOP 7.1
„Schülerbeförderung (Anfragen Rh Schaper-Biemann und Rh Löter)“ berichtet Bgm
Harms, dass laut Auskunft der RBB die Mindestentfernung zur Bushaltestelle für
Fahrschüler bis zur 4. Klasse 1,9 km und ab der 5. Klasse 3 km beträgt.
Weiterhin wird der
Busfahrer darauf hingewiesen, dass die Fahrschüler nur an den dafür
vorgesehenen Haltestellen abgesetzt werden dürfen, da er bei eventuellen
Schäden oder Unfällen haftbar gemacht werden kann.
Die Niederschrift des Rates
Karwitz vom 15.12.2011 wird einstimmig genehmigt.