Laut Verordnung über Mitteilungen an die Finanzbehörden

durch andere Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten

(Mitteilungsverordnung - MV) vom 7. September 1993

teilt die Samtgemeinde am Ende des Kalenderjahres

dem Finanzamt Lüchow ausnahmslos alle Entschädigungen aller Ratsmitglieder mit.

Mitgeteilt werden die Gesamtbeträge der

mtl. Aufwandsentschädigungen der Ratsmitglieder

mtl. Aufwandsentschädigungen für die mit besonderer Funktion betrauten Ratsfrauen und Ratsherren

                dazu zählen gegenwärtig Bgm, stellv. Bgm, Beigeordnete (SgA und VA) und Fraktionsvorsitzende

sowie Sitzungsgelder für die Teilnahme an Sitzungen

 

Die Höhe der Fahrtkosten wird nicht mitgeteilt,

unabhängig ob eine Pauschale oder eine Kilometerabrechnung erfolgt