Sitzung: 15.12.2011 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Laut Verordnung
über Mitteilungen an die Finanzbehörden
durch andere
Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten
(Mitteilungsverordnung
- MV) vom 7. September 1993
teilt die
Samtgemeinde am Ende des Kalenderjahres
dem Finanzamt
Lüchow ausnahmslos alle Entschädigungen aller Ratsmitglieder mit.
Mitgeteilt
werden die Gesamtbeträge der
mtl.
Aufwandsentschädigungen der Ratsmitglieder
mtl.
Aufwandsentschädigungen für die mit besonderer Funktion betrauten Ratsfrauen und Ratsherren
dazu
zählen gegenwärtig Bgm, stellv. Bgm, Beigeordnete (SgA und VA) und
Fraktionsvorsitzende
sowie Sitzungsgelder für die Teilnahme an
Sitzungen
Die Höhe der
Fahrtkosten wird nicht mitgeteilt,
unabhängig ob
eine Pauschale oder eine Kilometerabrechnung erfolgt