Beschluss: Kenntnis genommen

Bgm Harms verliest den nachfolgenden Vorlagentext.

Die Ratsmitglieder des Rates der Gemeinde Karwitz wurden in der konstituierenden Sitzung am 17.11.2011 verpflichtet und über ihre Pflichten belehrt.

Zum Thema Amtsverschwiegenheit liegt ein Urteil des VG Sigmaringen, das durch Beschluss des VGH Baden-Württemberg bestätigt wurde vor. Der Inhalt wird den Ratsmitgliedern zur Kenntnis gegeben.

Danach ist ein Ratsmitglied auch dann zur Amtsverschwiegenheit verpflichtet, wenn er einen in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschluss für rechtswidrig hält bzw. der Beschluss rechtswidrig ist.

Die Mitglieder des Rates Karwitz nehmen die Vorlage zur Kenntnis.