Bgm Harms verliest
den nachfolgenden Vorlagentext.
Die Ratsmitglieder
des Rates der Gemeinde Karwitz wurden in der konstituierenden Sitzung am
17.11.2011 verpflichtet und über ihre Pflichten belehrt.
Zum Thema
Amtsverschwiegenheit liegt ein Urteil des VG Sigmaringen, das durch Beschluss
des VGH Baden-Württemberg bestätigt wurde vor. Der Inhalt wird den
Ratsmitgliedern zur Kenntnis gegeben.
Danach ist ein
Ratsmitglied auch dann zur Amtsverschwiegenheit verpflichtet, wenn er einen in
nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschluss für rechtswidrig hält bzw. der
Beschluss rechtswidrig ist.
Die Mitglieder des
Rates Karwitz nehmen die Vorlage zur Kenntnis.