Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 6

Bgm Schulz verweist auf den nachfolgenden Vorlagentext. n der konstituierenden Sitzung des Rates der Gemeinde Damnatz am 14.11.2011 wurden alle Ratsmitglieder verpflichtet und über ihre Plichten belehrt.

Zum Thema Amtsverschwiegenheit liegt ein Urteil des VG Sigmaringen, das durch Beschluss des VGH Baden-Württemberg bestätigt wurde vor. Der Inhalt wird den Ratsmitgliedern zur Kenntnis gegeben.

Danach ist ein Ratsmitglied auch dann zur Amtsverschwiegenheit verpflichtet, wenn er einen in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschluss für rechtswidrig hält bzw. der Beschluss rechtswidrig ist.

Die Mitglieder des Rates Damnatz nehmen den Hinweis zur Kenntnis.