Der Rat der
Gemeinde Damnatz hat in der konstituierenden Sitzung am 14.11.2011 eine
Geschäftsordnung entsprechend des Entwurfs der Verwaltung beschlossen.
Bgm Schulz hat den
Auftrag an die Ratsmitglieder erteilt, sich über Änderungen Gedanken zu machen und
diese entsprechend mitzuteilen. Er selbst schlägt vor, den § 18 Abs. 3
„Protokoll“, dahingehend abzuändern, dass die Protokolle spätestens nach 14
Tagen nach jeder Ratssitzung zu übersenden sind.
Es ergibt sich eine
kurze Aussprache über die Dauer der Fertigstellung und Versendung der
Protokolle.
Danach besteht
Einigkeit, an der Geschäftsordnung in der Fassung vom 14.11.2011 ohne Änderung
festzuhalten.