Sitzung: 15.12.2011 Rat der Gemeinde Karwitz
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 3/767/2011
Bgm Harms begrüßt
Herrn Salzwedel von der Fa. vogt solar, Berlin.
Herr Salzwedel
erläutert das geplante Projekt anhand der vorgelegten Unterlagen. Hierbei geht
es um die Reaktivierung der Gewerbebrache des ehem. Sägewerkes in Thunpadel. Es
soll dort eine Freiflächen-PV-Anlage entstehen. Die Firma hat bereits in 2010
überlegt die Fläche zu nutzen. Seinerzeit ist das Projekt durch vogt solar
zurück gestellt worden, da die weitere Förderkulisse unklar war.
Insbesondere weist
er darauf hin, dass der Investor eine Betreibergesellschaft gründet, die am Ort
gegründet wird. Die Firma vogt solar ist Betreiber dieser Anlage und demzufolge
auch mit der Wartung und Pflege beauftragt, wobei anstehende Aufträge vor Ort
vergeben werden.
Rh Zuther nimmt ab
20.00 Uhr an der Sitzung teil.
Zzt. gibt es
planerisch nur eine Darstellung der Fläche im Flächennutzungsplan der
Samtgemeinde Elbtalaue als Industriefläche. Einen Bebauungsplan der Gemeinde
gibt es nicht. Zur Wiedernutzung der Gewerbebrache wird die Aufstellung eines
Bebauungsplanes notwendig. Hierzu soll es einen städtebaulichen Vertrag geben,
in dem die Kostenübernahme durch den Investor geregelt wird.
Nach der
Vorstellung des Projektes werden Anfragen der Ratsmitglieder beantwortet.
Danach bedankt sich
Bgm Harms bei Herrn Salzwedel für die Informationen und verabschiedet ihn.
Herr Neuhaus weist
darauf hin, dass der städtebauliche Vertrag sehr kurzfristig vorgelegt wurde
und von der Verwaltung noch zu prüfen ist.
Rh Dreyer bittet um
schriftliche Kenntnisnahme des § 32 EEG(Erneuerbare-Energie-Gesetz).
Der Auszug aus dem
Gesetzestext ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.
Beschluss:
Das vorgestellte
Projekt einer Freiflächen-PV-Anlage wird zur Kenntnis genommen.
Es besteht grundsätzliche Bereitschaft ein ergebnisoffenes
Bebauungsplanverfahren einzuleiten. Eventuell erforderliche Anträge auf
Einleitung eines Änderungsverfahrens für den bestehenden Flächennutzungsplan
würde die Gemeinde Karwitz bei der Samtgemeinde Elbtalaue stellen.
Voraussetzung für die Einleitung eines Bebauungsplanaufstellungsverfahrens ist
die Bereitschaft des Unternehmens auf Abschluss eines städtebaulichen
Vertrages, in dem die Kostenübernahme durch den Investor zu regeln ist. Mit dem
Abschluss des Vertrages wird der Bürgermeister beauftragt.
Rh Steinhauer nimmt
ab 20.25 Uhr an der Sitzung teil.
Herr Neuhaus
verlässt die Sitzung um 20.30 Uhr.