Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Bgm Harms begrüßt Herrn Salzwedel von der Fa. vogt solar, Berlin.

Herr Salzwedel erläutert das geplante Projekt anhand der vorgelegten Unterlagen. Hierbei geht es um die Reaktivierung der Gewerbebrache des ehem. Sägewerkes in Thunpadel. Es soll dort eine Freiflächen-PV-Anlage entstehen. Die Firma hat bereits in 2010 überlegt die Fläche zu nutzen. Seinerzeit ist das Projekt durch vogt solar zurück gestellt worden, da die weitere Förderkulisse unklar war.

Insbesondere weist er darauf hin, dass der Investor eine Betreibergesellschaft gründet, die am Ort gegründet wird. Die Firma vogt solar ist Betreiber dieser Anlage und demzufolge auch mit der Wartung und Pflege beauftragt, wobei anstehende Aufträge vor Ort vergeben werden.

Rh Zuther nimmt ab 20.00 Uhr an der Sitzung teil.

Zzt. gibt es planerisch nur eine Darstellung der Fläche im Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue als Industriefläche. Einen Bebauungsplan der Gemeinde gibt es nicht. Zur Wiedernutzung der Gewerbebrache wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig. Hierzu soll es einen städtebaulichen Vertrag geben, in dem die Kostenübernahme durch den Investor geregelt wird.

Nach der Vorstellung des Projektes werden Anfragen der Ratsmitglieder beantwortet.

Danach bedankt sich Bgm Harms bei Herrn Salzwedel für die Informationen und verabschiedet ihn.

 

Herr Neuhaus weist darauf hin, dass der städtebauliche Vertrag sehr kurzfristig vorgelegt wurde und von der Verwaltung noch zu prüfen ist.

Rh Dreyer bittet um schriftliche Kenntnisnahme des § 32 EEG(Erneuerbare-Energie-Gesetz).

Der Auszug aus dem Gesetzestext ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

 


Beschluss:

Das vorgestellte Projekt einer Freiflächen-PV-Anlage wird zur Kenntnis genommen.
Es besteht grundsätzliche Bereitschaft ein ergebnisoffenes Bebauungsplanverfahren einzuleiten. Eventuell erforderliche Anträge auf Einleitung eines Änderungsverfahrens für den bestehenden Flächennutzungsplan würde die Gemeinde Karwitz bei der Samtgemeinde Elbtalaue stellen.
Voraussetzung für die Einleitung eines Bebauungsplanaufstellungsverfahrens ist die Bereitschaft des Unternehmens auf Abschluss eines städtebaulichen Vertrages, in dem die Kostenübernahme durch den Investor zu regeln ist. Mit dem Abschluss des Vertrages wird der Bürgermeister beauftragt.

 

Rh Steinhauer nimmt ab 20.25 Uhr an der Sitzung teil.

Herr Neuhaus verlässt die Sitzung um 20.30 Uhr.