Sitzung: 08.12.2011 Betriebsausschuss Kommunale Dienste der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 08/584/2011
Aufgrund der Neufassung der Eigenbetriebsverordnung
(EigBetrVO) und des neuen Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
(NKomVG) war die bestehende Betriebssatzung des Eigenbetriebes zu überarbeiten.
Die kommunalen
Spitzenverbände haben in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ministerien eine
Mustersatzung für die Betriebssatzung eines Eigenbetriebes erarbeitet.
Abgestimmt auf die
örtlichen Gegebenheiten und die bestehende Satzung wurde die als Anlage 2
beigefügte Neufassung erarbeitet. Als Anlage 1 ist die bestehende Satzung der
Neufassung gegenübergestellt.
Betriebsleiter Klafak gibt ergänzende Erläuterungen. In § 1 Abs. 3 der neuen Betriebssatzung ist nunmehr das Reinvermögen,
nicht mehr das Stammkapital genannt.
In § 8 Abs. 2 muss das Wort „Kassengeschäfte“ gegen „Kassenaufsicht“ geändert werden. Die
Änderung wird entsprechend zur Sitzung des nächsten Gremiums eingepflegt.
Auf die Frage des Ausschussvorsitzenden zu §
6 Abs. 2, welche Aufgaben an wen übertragen sind, erläutert Betriebsleiter
Klafak, dass bisher nur schriftlich die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten
per Dienstanweisung übertragen wurden. Sollten weitere Aufgaben übertragen
werden, wird dieses in der nächsten Sitzung berichtet.
Zu § 5 Abs. 2 bemerkt AV Rh
Bodendieck, dass er dafür ist, das Wort „ soll“ (die Betriebsleitung gehört
werden) gegen „ist“ (die
Betriebsleitung ) „zu hören“ zu
ändern.
Nach weiterer kurzer Diskussion stellt Rh Zuther den Antrag, über die diese
Änderung abstimmen zu lassen.
Der Betriebsausschuss empfiehlt folgenden
Beschluss:
Die Neufassung der
Betriebssatzung des Eigenbetriebes „Kommunale Dienste Elbtalaue“ der
Samtgemeinde Elbtalaue, wird beschlossen. In § 5 Abs.2 werden die Worte „soll“ (die Betriebsleitung) „gehört
werden“ gegen „ist“ (die
Betreibsleitung) „zu hören“ ersetzt.