Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 9

Aufgrund der  Neufassung der Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) und des neuen Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) war die bestehende Betriebssatzung des Eigenbetriebes zu überarbeiten.

Die kommunalen Spitzenverbände haben in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ministerien eine Mustersatzung für die Betriebssatzung eines Eigenbetriebes erarbeitet.

Abgestimmt auf die örtlichen Gegebenheiten und die bestehende Satzung wurde die als Anlage 2 beigefügte Neufassung erarbeitet. Als Anlage 1 ist die bestehende Satzung der Neufassung gegenübergestellt.

Betriebsleiter Klafak gibt ergänzende Erläuterungen. In § 1 Abs. 3 der neuen Betriebssatzung ist nunmehr das Reinvermögen, nicht mehr das Stammkapital genannt.
In § 8 Abs. 2 muss das Wort „Kassengeschäfte“ gegen „Kassenaufsicht“ geändert werden. Die Änderung wird entsprechend zur Sitzung des nächsten Gremiums eingepflegt.
Auf die Frage des Ausschussvorsitzenden zu § 6 Abs. 2, welche Aufgaben an wen übertragen sind, erläutert Betriebsleiter Klafak, dass bisher nur schriftlich die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten per Dienstanweisung übertragen wurden. Sollten weitere Aufgaben übertragen werden, wird dieses in der nächsten Sitzung berichtet.
Zu § 5 Abs. 2 bemerkt AV Rh Bodendieck, dass er dafür ist, das Wort  „ soll“ (die Betriebsleitung gehört werden) gegen „ist“ (die Betriebsleitung ) „zu hören“ zu ändern.
Nach weiterer kurzer Diskussion stellt Rh Zuther den Antrag, über die diese Änderung abstimmen zu lassen.
Der Betriebsausschuss empfiehlt folgenden

 


Beschluss:

Die Neufassung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes „Kommunale Dienste Elbtalaue“ der Samtgemeinde Elbtalaue, wird beschlossen. In § 5 Abs.2  werden die Worte „soll“ (die Betriebsleitung) „gehört werden“ gegen „ist“ (die Betreibsleitung)  „zu hören“ ersetzt.