Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 8

Sachverhalt:

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hatte mit Frau Birgit Lumma eine ehrenamtliche Beauftragte für Menschen mit Behinderung bestellt. Gem. einer Vereinbarung vom 18.08.2010 (siehe Anlage) zwischen dem Landkreis Lüchow-Dannenberg und den Samtgemeinden Elbtalaue, Lüchow und Gartow hat Frau Lumma die Aufgaben der Behindertenbeauftragung auch für die Samtgemeinden wahrgenommen.

Die Aufteilung der jährlichen Entschädigung in Höhe von 6.000 Euro gestaltete sich wie folgt:

 

Landkreis Lüchow-Dannenberg:              3.000 Euro (50%)

Samtgemeinde Elbtalaue:                          1.125 Euro (18,75%)

Samtgemeinde Lüchow:                             1.125 Euro (18,75%)

Samtgemeinde Gartow:                                             750 Euro (12,5%)

 

Die Auszahlung der Entschädigung an Frau Lumma erfolgte zentral durch den Landkreis. Die Samtgemeinden erstatteten ihren Anteil jeweils am Ende des Kalenderjahres.

 

Die Tätigkeiten der Behindertenbeauftragten werden durch eine Satzung des Landkreises geregelt.

 

Die Dauer der Bestellung endete nunmehr mit Ablauf der alten Wahlperiode, mithin am 31.10.2011.

 

Folglich ist eine neue Beauftragte / ein neuer Beauftragter zu bestellen. Der Landkreis Lüchow-Dannenberg möchte die erfolgreiche Arbeit mit Frau Lumma fortsetzen. Die Verwaltung befürwortet dies und empfiehlt daher, auch für die neue Wahlperiode eine Vereinbarung auf Basis der oben genannten Rahmenbedingungen mit dem Landkreis abzuschließen.

 


Beschlussvorschlag:

Die Vereinbarung mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg bezüglich der Beauftragten für Menschen mit Behinderung wird geschlossen.