Sitzung: 01.12.2011 Ausschuss für interkommunale Zusammenarbeit, Finanzen, Personal und Tourismus der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 1/732/2011
Sachverhalt:
Der Landkreis
Lüchow-Dannenberg hatte mit Frau Birgit Lumma eine ehrenamtliche Beauftragte
für Menschen mit Behinderung bestellt. Gem. einer Vereinbarung vom 18.08.2010
(siehe Anlage) zwischen dem Landkreis Lüchow-Dannenberg und den Samtgemeinden
Elbtalaue, Lüchow und Gartow hat Frau Lumma die Aufgaben der
Behindertenbeauftragung auch für die Samtgemeinden wahrgenommen.
Die Aufteilung der
jährlichen Entschädigung in Höhe von 6.000 Euro gestaltete sich wie folgt:
Landkreis
Lüchow-Dannenberg: 3.000 Euro
(50%)
Samtgemeinde
Elbtalaue: 1.125
Euro (18,75%)
Samtgemeinde
Lüchow: 1.125
Euro (18,75%)
Samtgemeinde
Gartow: 750
Euro (12,5%)
Die Auszahlung der
Entschädigung an Frau Lumma erfolgte zentral durch den Landkreis. Die
Samtgemeinden erstatteten ihren Anteil jeweils am Ende des Kalenderjahres.
Die Tätigkeiten der
Behindertenbeauftragten werden durch eine Satzung des Landkreises geregelt.
Die Dauer der
Bestellung endete nunmehr mit Ablauf der alten Wahlperiode, mithin am
31.10.2011.
Folglich ist eine
neue Beauftragte / ein neuer Beauftragter zu bestellen. Der Landkreis
Lüchow-Dannenberg möchte die erfolgreiche Arbeit mit Frau Lumma fortsetzen. Die
Verwaltung befürwortet dies und empfiehlt daher, auch für die neue Wahlperiode
eine Vereinbarung auf Basis der oben genannten Rahmenbedingungen mit dem
Landkreis abzuschließen.
Beschlussvorschlag:
Die Vereinbarung
mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg bezüglich der Beauftragten für Menschen mit
Behinderung wird geschlossen.