Ausschussvorsitzender Dr. Jastram fragt, ob der Verwaltung die Veröffentlichung vom Bund der Steuerzahler hinsichtlich der Transparenz von Friedhofsgebühren in Niedersachsen und Bremen vorliegt.

Der Verwaltung liegt dieser Bericht vor.  Darin wird mitgeteilt, dass zwar die Friedhofsgebühren im Allgemeinen nur moderat gestiegen sind; es gibt jedoch erhebliche Kostenunterschiede in verschiedenen Gemeinden für die verschiedenen Arten von Gräbern.
Ein einheitlicher Vergleich aller Gebühren ist schwer möglich, da es viele Arten und Berechnungsmethoden von Gebührentarifen gibt. Beispielsweise werden bei der Samtgemeinde Elbtalaue bei einem Graberwerb entweder jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühren oder auch Ablösungsgebühren für 20 oder 30 Jahre im Voraus (bei Rasengräbern) erhoben. Alle Gebühren werden aufgrund der Kalkulationen im 2-jährigen Turnus neu kalkuliert und angepasst.