Sitzung: 18.10.2011 Werksausschuss Kommunale Dienste der Samtgemeinde Elbtalaue
Ausschussvorsitzender Dr.
Jastram fragt, ob der Verwaltung die Veröffentlichung vom Bund der Steuerzahler
hinsichtlich der Transparenz von Friedhofsgebühren in Niedersachsen und Bremen
vorliegt.
Der Verwaltung liegt dieser Bericht vor.
Darin wird mitgeteilt, dass zwar die Friedhofsgebühren im Allgemeinen
nur moderat gestiegen sind; es gibt jedoch erhebliche Kostenunterschiede in
verschiedenen Gemeinden für die verschiedenen Arten von Gräbern.
Ein einheitlicher Vergleich aller Gebühren ist schwer möglich, da es viele
Arten und Berechnungsmethoden von Gebührentarifen gibt. Beispielsweise werden
bei der Samtgemeinde Elbtalaue bei einem Graberwerb entweder jährliche
Friedhofsunterhaltungsgebühren oder auch Ablösungsgebühren für 20 oder 30 Jahre
im Voraus (bei Rasengräbern) erhoben. Alle Gebühren werden aufgrund der
Kalkulationen im 2-jährigen Turnus neu kalkuliert und angepasst.