Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Enthaltungen: 3

Sachverhalt:

Die Samtgemeinde Elbtalaue ist Mitglied im Naturpark Elbhöhen-Wendland e.V. Die Satzung des Naturparks gibt keine nähere Besetzungsregelung für die Mitgliederversammlung vor. Somit hat der Rat zu entscheiden, wer den Sitz in der Mitgliederversammlung wahrnehmen soll.

Es wird vorgeschlagen, den Samtgemeindebürgermeister, der sich von Bediensteten vertreten lassen kann, zu entsenden.

Stellv. SgBgm Hanke schlägt vor, Rh Heinz Schulz in die Mitgliederversammlung des Naturparks Elbhöhen-Wendland e.V. zu entsenden

Ohne weitere Aussprache fasst der SgRat folgenden.

 

 

 

 

 


Beschluss:

In der Mitgliederversammlung des Naturparks Elbhöhen-Wendland e.V. wird die Samtgemeinde Elbtalaue durch Rh Heinz Schulz vertreten.