Sitzung: 01.11.2011 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 31, Enthaltungen: 3
Vorlage: 11/544/2011
Sachverhalt:
Die Samtgemeinde Elbtalaue ist Mitglied im Naturpark Elbhöhen-Wendland e.V. Die Satzung des Naturparks gibt keine nähere Besetzungsregelung für die Mitgliederversammlung vor. Somit hat der Rat zu entscheiden, wer den Sitz in der Mitgliederversammlung wahrnehmen soll.
Es wird vorgeschlagen, den Samtgemeindebürgermeister, der
sich von Bediensteten vertreten lassen kann, zu entsenden.
Stellv. SgBgm Hanke schlägt vor, Rh Heinz Schulz in die Mitgliederversammlung
des Naturparks Elbhöhen-Wendland e.V. zu entsenden
Ohne weitere Aussprache fasst der SgRat folgenden.
Beschluss:
In der Mitgliederversammlung des Naturparks
Elbhöhen-Wendland e.V. wird die Samtgemeinde Elbtalaue durch Rh Heinz Schulz
vertreten.