Sitzung: 01.11.2011 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 34
Vorlage: 11/535/2011
Sachverhalt:
Gemäß § 71 Abs. 1 NKomVG kann der Rat aus der Mitte der Ratsfrauen und Ratsherren beratende Ausschüsse bilden.
Der Rat entscheidet, welche „freiwilligen“ Ausschüsse gebildet werden und welche Aufgaben diese haben. Es obliegt dem Rat über die Anzahl der Sitze in den jeweiligen Ausschüssen zu entscheiden. Nach § 71 Abs. 7 NKomVG kann der Rat beschließen, dass neben den Abgeordneten andere Personen Mitglieder der Fachausschüsse sein können. Mindestens zwei Drittel der Ausschussmitglieder sollen Ratsmitglieder sein.
Die Sitzverteilung auf die Fraktionen und Gruppen erfolgt gemäß § 71 Abs. 2 NKomVG nach dem Proportionalverfahren Hare-Niemeyer. Sollen Fachausschüsse mit Ratsfrauen und Ratsherren und „anderen Personen“ besetzt werden, so ist bei der Sitzverteilung für beide Gruppen getrennt vorzugehen. Zunächst sind die auf die Ratsfrauen und Ratsherren und danach die auf die „anderen Personen“ entfallenden Sitze nach dem Verfahren Hare-Niemeyer zu ermitteln. Bei evtl. Losentscheidungen zieht der Samtgemeindebürgermeister die Lose.
Die Fraktionen und Gruppen benennen ihre Ratsfrauen und Ratsherren und gegebenenfalls die. „anderen Personen“ für die auf sie entfallenden Sitze.
Ausschussmitglieder, die nicht dem Rat angehören, haben in „freiwilligen“ Fachausschüssen gemäß § 71 Abs. 7 NKomVG kein Stimmrecht.
Fraktionen und Gruppen auf die bei der Sitzverteilung in einem Ausschuss kein Sitz entfallen ist, sind berechtigt, ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme in den Ausschuss zu entsenden (Grundmandat). Fraktions- oder gruppenlose Ratsfrauen oder Ratsherren können verlangen, in einem Ratsausschuss ihrer Wahl beratendes Mitglied zu werden.
Die Vertretung der Ausschussmitglieder ist fraktions- bzw. gruppenintern zu regeln. Für beratende Mitglieder in Fachausschüssen müssen feste Vertreterinnen oder Vertreter benannt werden.
Der Schulausschuss ist ein gesetzlicher Ausschuss gemäß § 110 des Niedersächsischen Schulgesetzes in Verbindung mit § 73 NKomVG. Er besteht aus Ratsfrauen und Ratsherren (beratende Mitglieder gemäß § 71 Abs. 7 NGO sind nicht zulässig) und aus stimmberechtigten Eltern- und Lehrervertretern. Dem Schulausschuss gehörten bisher je vier Lehrer- und je vier Elternvertreter an. Die Anzahl dieser Vertreter bestimmt der Rat. Die Ratsmitglieder müssen in der Mehrheit sein.
Danach wird deren Wahl nach schulrechtlichen Bestimmungen durchgeführt und die namentliche Benennung in einer der nächsten Ratssitzungen durch Beschluss festgestellt.
Samtgemeinden, die Aufgaben der Jugendhilfe auf den Gebieten der Jugendarbeit einschließlich der Förderung der Jugendverbände und der Förderung der Kindertageseinrichtungen wahrnehmen, haben gemäß § 13 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes für diesen Aufgabenbereich einen Jugendausschuss als Pflichtausschuss nach § 73 NKomVG zu bilden. Diesem Pflichtausschuss müssen neben Ratsfrauen und Ratsherren (davon sollen die Hälfte Frauen sein) als beratende Mitglieder Personen angehören, die von den im Bereich der Samtgemeinde Elbtalaue wirkenden und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe vorzuschlagen sind.
Folgende Vorschläge der in der Samtgemeinde Elbtalaue aktiv
wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sind eingegangen:
Träger |
Vorschlag
|
VSE
(Verbund Sozialtherapeutischer Einrichtungen e.V.) |
Frau
Martina Sievers, Harlinger Str. 119, Hitzacker |
Heilpädagogische
Wohngruppen Penkefitz |
Herr
Gerhard Gerdes, Penkefitz Nr. 107, Dannenberg |
DRK
(Deutsches Rotes Kreuz) |
Herr
Kai Christiansen, Breese in der Marsch 52, Dannenberg |
Paritätischer
Wohlfahrtsverband Nds. e.V. |
Frau Britta Fink, Bremsenberg 1,
Gusborn OT Quickborn Herr
Thomas Pieterek, Gümse 33, Dannenberg |
Zu beachten ist, dass mindestens je ein beratendes Mitglied
aus den Aufgabenbereichen "Jugendarbeit" und
"Kindertagesbetreuung" kommen soll.
In der Legislaturperiode 2006 - 2011 waren 3 beratende
Mitglieder (nicht stimmberechtigt) im Ausschuss für Jugend, Betreuung und
Bildung tätig. Namentlich: Frau Martina Sievers, Herr Kai Christiansen, Herr
Thomas Pieterek.
Der Rat muss für die Dauer der Wahlperiode festlegen, wie viele Mitglieder dem Jugendausschuss angehören sollen. Mindestens zwei Drittel der Ausschussmitglieder sollen jedoch Ratsfrauen und Ratsherren sein.
Dieser Fachausschuss kann auch weitere freiwillige Aufgabenbereiche, z.B. Soziales, Jugend, Sport, Kultur, Tourismus wahrnehmen; er ist daher sowohl Pflicht- als auch freiwilliger Ausschuss. Für den Bereich des freiwilligen Ausschusses dürfen ihm auch weitere beratende Mitglieder („andere Personen“) gemäß § 71 Abs. 7 NKomVG angehören.
Weiterer Pflichtausschuss ist der Betriebsausschuss des Eigenbetriebes Kommunale Dienste Elbtalaue. Die Bildung dieser Werkausschüsse ist gemäß § 140 Abs. 2 NKomVG zwingend vorgeschrieben. Weiterhin gelten hierfür die Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung, der jeweiligen Betriebssatzung und der §§ 71 – 73 NKomVG.
Derzeit bestehen folgende Fachausschüsse:
- Werksausschuss kommunale Dienste
- Ausschuss für Jugend, Betreuung und Bildung
- Ausschuss für Schulen und Sportstätten
- Ausschuss für Fusion und interkommunale Zusammenarbeit, Vermögensauseinandersetzung, Finanzen, Personal und Tourismus
- Ausschuss für Bauleitplanung, ÖPNV und Verkehr
- Brandschutzausschuss
Die Ausschüsse waren mit 10 stimmberechtigten Mitgliedern besetzt.
Die Sitzverteilung und namentliche Besetzung aller Fachausschüsse hat der Rat gemäß § 71 Abs. 5 NKomVG durch Beschluss festzustellen.
Nach kurzer Diskussion wird der bisherige Ausschuss für Jugend, Betreuung und
Bildung umbenannt in
Ausschuss für Jugend, Betreuung,
Senioren, Migration, Bildung und Büchereien
21 JA-Stimmen, 3 Nein-Stimmen
Der bisherige Ausschuss für Fusion und interkommunale Zusammenarbeit,
Vermögensauseinandersetzungen, Finanzen, Personal und Tourismus wird umbenannt
in
Ausschuss für interkommunale
Zusammenarbeit, Finanzen, Personal und Tourismus
32 JA-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen
Der bisherige Ausschuss für Bauleitplanung, ÖPNV und Verkehr wird umbenannt in
Ausschuss für Bauleitplanung, ÖPNV,
Verkehr und Energie
33 JA-Stimmen, 1 Stimmenthaltung
Betriebsausschuss Kommunale Dienste
34 JA-Stimmen
Ausschuss für Schulen und Sportstätten
34 JA-Stimmen
Rf Felber beantragt, die Ausschüsse mit 9 Ratsfrauen und Ratsherren zu
besetzen.
Diesem Antrag stimmt der SgRat einstimmig zu:
Ohne weitere Aussprache fasst der SgRat folgenden
Beschluss:
Es werden folgende
Ausschüsse gebildet:
Betriebsausschuss Kommunale Dienste
Ausschuss für Jugend, Betreuung, Senioren, Migration, Bildung und Büchereien
Ausschuss für Schulen und Sportstätten
Ausschuss für interkommunale Zusammenarbeit, Finanzen, Personal und Tourismus
Ausschuss für Bauleitplanung, ÖPNV, Verkehr und Energie
Brandschutzausschuss
Die namentliche Besetzung der Ausschüsse wird wie folgt festgestellt:
Betriebsausschuss Kommunale Dienste
Rh Hartmut Ringel Vertr.
Rh August Mattiesch CDU
Rh Joachim Flindt Vertr.
(wird nachbenannt) CDU
stellv.RV Henning Bodendieck Vertr.
stellv. SgBgm Christian Zühlke SPD
Rf Brigitte Molter Vertr.
Rh Dr. Karl-Heinz Jastram SPD
Rh Christian Guhl Vertr.
RV Udo Sperling UWG/FDP
Rh Christoph v.d. Bussche Vertr.
Rh Heinz Schulz UWG/FDP
Rf Birgit Stute Vertr.
Rf Dorothea Kittmann B
90/Die Grünen
Rh Michael Zuther Vertr.
Rf Maren Ramm B
90/Die Grünen
Rh Martin Donat Vertr.
Rf Heidi Unterste-Wilms SOLi
Grundmandat:
Rh Alwin Beutler Vertr.
Rh Martin Schultz Bürgerliste
Jugend, Betreuung,
Senioren, Migration, Bildung und Büchereien
Rh Günter Voß CDU
Rh August Mattiesch CDU
Rf Gabriele Mischke SPD
Rf Brigitte Molter SPD
Rf Annegret Sander UWG/FDP
Rh Holger Mertins UWG/FDP
Rf Dorothea Kittmann B
90/Die Grünen
Rf Maren Ramm B
90/Die Grünen
Rf Heidi Unterste-Wilms SOLi
Grundmandat
Rh Martin Schultz Bürgerliste
zusätzlich drei beratende
Pflichtmitglieder für den Bereich Jugend pp.
Martina Sievers
Kai Christiansen
Thomas Pieterek
Vertreter: Gerhard Gerdes, Britta Find
sowie ein beratendes Mitglied für den
Bereich Senioren
Udo Rehbein
Ausschuss für Schulen und Sportstätten
Rh Günter Voß CDU
Rf Barbara Felber CDU
Rf Gabriele Mischke SPD
stellv. SgBgm Christian Zühlke SPD
Rf Annegret Sander UWG/FDP
stellv. SgBgm Herbert Hanke UWG/FDP
Rh Jörg Hoffheinz B
90/Die Grünen
Rf Dorothea Kittmann B
90/Die Grünen
Rh Martin Donat SOLi
Grundmandat
Rh Martin Schultz Bürgerliste
zusätzlich 4 Lehrer- und 4
Elternvertreter/-innen.
Ausschuss für interkommunale
Zusammenarbeit, Finanzen, Personal und Tourismus
Rh August Mattiesch CDU
Rh Holger Hildebrandt CDU
Rh Dr. Karl-Heinz Jastram SPD
Rh Klaus-Peter Dehde SPD
RV Udo Sperling UWG/FDP
Rh Christopf v.d. Bussche UWG/FDP
Rh Jörg Hoffheinz B
90/Die Grünen
Rf Birgit Stute B
90/Die Grünen
stellv.SgBgm Kurt Herzog SOLi
Grundmandat
Rh Alwin Beutler Bürgerliste
Bauleitplanung, ÖPNV, Verkehr und
Energie
Rh Jörg-Heinrich Siemke CDU
Rh Uwe Beutler CDU
Rf Brigitte Molter SPD
stellv. SgBgm Christian Zühlke SPD
Rh Christian Guhl UWG/FDP
Rh Heinz Schulz UWG/FDP
Rf Maren Ramm B
90/Die Grünen
Rh Mario Kühn-Jablonski B
90/Die Grünen
stellv. SgBgm Kurt Herzog SOLi
Grundmandat
Rh Alwin Beutler Bürgerliste
Brandschutzausschuss
Rh Horst Harms CDU
Rh Joachim Flindt CDU
Rf Brigitte Molter SPD
stellv.SgBgm Henning Bodendieck SPD
RV Udo Sperling UWG/FDP
stellv. RV Holger Mertins UWG/FDP
Rh Dr. Hans-Christian Lange B
90/Die Grünen
stellv. RV Michael Zuther B
90/Die Grünen
Rf Heidi Unterste-Wilms SOLi
Grundmandat
Rh Alwin Beutler