Sitzung: 01.11.2011 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 32, Enthaltungen: 2
Vorlage: 11/528/2011
Sachverhalt:
Gemäß § 61 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschließt der Rat über die
Vertretung der/des Ratsvorsitzenden. Das
NKomVG enthält keine besonderen Vorgaben bezüglich der
Vertretungsregelung. Der Rat kann daher
entscheiden, wie viele Vertreterinnen oder Vertreter es geben und welche
Rangfolge bei mehreren Vertreterinnen oder Vertretern bestehen soll.
Rh Hanke regt an, für den Ratsvorsitzenden 3
gleichberechtigte Vertreter/-innen
zu wählen.
Ohne weitere Aussprache fasst der SgRat folgenden
Beschluss:
Es werden drei gleichberechtigte Stellvertreter/-innen der/des Ratsvorsitzenden gewählt.