Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 32, Enthaltungen: 2

Sachverhalt:

Gemäß § 61 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschließt der Rat über die Vertretung der/des Ratsvorsitzenden. Das  NKomVG enthält keine besonderen Vorgaben bezüglich der Vertretungsregelung. Der Rat kann daher  entscheiden, wie viele Vertreterinnen oder Vertreter es geben und welche Rangfolge bei mehreren Vertreterinnen oder Vertretern bestehen soll.

Rh Hanke regt an, für den Ratsvorsitzenden 3 gleichberechtigte Vertreter/-innen zu wählen.

Ohne weitere Aussprache fasst der SgRat folgenden

 

 

 

 


Beschluss:

 

Es werden drei gleichberechtigte Stellvertreter/-innen der/des Ratsvorsitzenden gewählt.