Sitzung: 10.10.2011 Brandschutzausschuss der Samtgemeinde Elbtalaue
Rf Molter hat mit Schreiben
vom 26.09.2011 folgende Anfrage gestellt:
- „Welches Gremium der
Samtgemeinde Elbtalaue hat beschlossen, dass beim Bau eines
Feuerwehrgerätehauses die betroffene Ortswehr grundsätzlich zur Gründung
eines Fördervereins genötigt wird.“
- „Warum sind
ehrenamtliche Feuerwehrkameraden und Fördervereinsmitglieder in Zukunft
auch für die finanziellen Mittel für den Neubau von Feuerwehrgerätehäusern
verantwortlich?“
FBL Ringel erläutert, dass
keine Ortswehr zur Gründung eines Fördervereins genötigt wurde oder in Zukunft
genötigt wird. Träger des Brandschutzes, und somit auch der
Feuerwehrgerätehäuser, ist und bleibt die Samtgemeinde.
Die Fördervereine der
einzelnen Ortswehren kommen freiwillig auf die Samtgemeinde zu, um sich am Bau
der Feuerwehrgerätehäuser zu beteiligen.