Rf Molter hat mit Schreiben vom 26.09.2011 folgende Anfrage gestellt:

  1. „Welches Gremium der Samtgemeinde Elbtalaue hat beschlossen, dass beim Bau eines Feuerwehrgerätehauses die betroffene Ortswehr grundsätzlich zur Gründung eines Fördervereins genötigt wird.“
  2. „Warum sind ehrenamtliche Feuerwehrkameraden und Fördervereinsmitglieder in Zukunft auch für die finanziellen Mittel für den Neubau von Feuerwehrgerätehäusern verantwortlich?“

 

FBL Ringel erläutert, dass keine Ortswehr zur Gründung eines Fördervereins genötigt wurde oder in Zukunft genötigt wird. Träger des Brandschutzes, und somit auch der Feuerwehrgerätehäuser, ist und bleibt die Samtgemeinde.

Die Fördervereine der einzelnen Ortswehren kommen freiwillig auf die Samtgemeinde zu, um sich am Bau der Feuerwehrgerätehäuser zu beteiligen.