Sitzung: 10.10.2011 Brandschutzausschuss der Samtgemeinde Elbtalaue
FBL Ringel erläutert, dass
im vergangen Jahr aufgrund der Fahrberechtigungsverordnung (FahrBVO) bereits 19
Fahrberechtigungen zum Führen von Einsatzfahrzeugen mit einer zulässigen
Gesamtmasse bis zu 4,75 t erteilt wurden.
Aufgrund einer Änderung besagter FahrBVO ist es nun auch möglich
Fahrberechtigungen zum Führen von Einsatzfahrzeugen mit einer zulässigen
Gesamtmasse bis zu 7,49 t zu erteilen.
Es ist angedacht in diesem Jahr noch 38 dieser Fahrberechtigungen auszustellen.