FBL Ringel erläutert, dass im vergangen Jahr aufgrund der Fahrberechtigungsverordnung (FahrBVO) bereits 19 Fahrberechtigungen zum Führen von Einsatzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 4,75 t erteilt wurden.
Aufgrund einer Änderung besagter FahrBVO ist es nun auch möglich Fahrberechtigungen zum Führen von Einsatzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 7,49 t zu erteilen.
Es ist angedacht in diesem Jahr noch 38 dieser Fahrberechtigungen auszustellen.