Sitzung: 11.10.2011 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/450/2011
Sachverh. BÖVE Nr.
VIII/21 vom 28.09.2011.
Nach Vortrag von FBL Hesebeck fasst der SgRat ohne Aussprache folgenden
Beschluss:
Der
Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der ehemaligen
Samtgemeinde Hitzacker (Elbe) , Gemeinde Göhrde, wird vorbehaltlich der Antragstellung durch
die Gemeinde Göhrde für die Ansiedlung eines metallverarbeitenden Betrieb im
OT. Metzingen fortgeschrieben.