Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Enthaltungen: 1

Sachverh. BÖVE Nr. VIII/21 vom 28.09.2011.

Nach Vortrag von FBL Hesebeck fasst der SgRat ohne Aussprache folgenden


 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

Der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der ehemaligen Samtgemeinde Hitzacker (Elbe) , Gemeinde Göhrde,  wird vorbehaltlich der Antragstellung durch die Gemeinde Göhrde für die Ansiedlung eines metallverarbeitenden Betrieb im OT. Metzingen fortgeschrieben.