Sitzung: 11.10.2011 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 3, Enthaltungen: 4
Vorlage: 30/449/2011
Sachverh. BÖVE Nr.
VIII/21 vom 28.09.2011.
Nach Vortrag von FBL Hesebeck kritisiert Rh Scherlies, dass ein derartiges
Verfahren mehr Transparenz und Bürgerbeteiligung verlangt hätte. Statt das
Industriegebiet Räsenberg zu erweitern, hätte die Anlage im Bereich Gut Hagen
gebaut werden müssen. Die Stellung der Stadt Hitzacker (Elbe) als Luftkurort
hat nicht genügend Berücksichtigung gefunden.
Rh Dr. Jastram erklärt, dass es sich um ein privilegiertes Bauvorhaben handelt
und daher seitens der Stadt bisher nichts berücksichtigt werden musste bzw.
konnte. Er wird sich bei der Abstimmung enthalten.
Von Rh Zuther kommt der Einwand, dass bei künftigen Genehmigungen einseitiger
Biomassennutzung Vorsicht geboten sein sollte.
Von Rf Felber wird auf die Zustimmung im FA und SgA hingewiesen und sie regt
an, dass auch der SgRat seine Zustimmung gegeben sollte.
Rh Schulz, H. weist auf den ähnlichen Fall in Zernien hin und macht deutlich,
dass man die Ansiedlung auf der Fläche akzeptieren sollte, nur so kann die
Aussage „Weg von der Kernenergie“ auch glaubwürdig bleiben.
Von Rf Klappstein kommt der Hinweis, dass der SgRat zustimmen sollte, damit die
Stadt Hitzacker (Elbe) alles weitere selbst regeln könne, z.B. mit dem
Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen den Vertragspartnern.
Nach Aussprache
fasst der SgRat folgenden
Beschluss:
Zu a) Die Stellungnahmen gem. § 4 (2) BauGB und die Anregungen gem. § § (2)
BauGB
werden entsprechend des
Vorschlages des Planungsbüros abgewogen und beschlossen.
Zu b) Die 74. Änderung des Flächennutzungsplans und die Begründung zur 74.
Änderung
des Flächennutzungsplans werden
beschlossen (Feststellungsbeschluss).