Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 3, Enthaltungen: 4

Sachverh. BÖVE Nr. VIII/21 vom 28.09.2011.

Nach Vortrag von FBL Hesebeck kritisiert Rh Scherlies, dass ein derartiges Verfahren mehr Transparenz und Bürgerbeteiligung verlangt hätte. Statt das Industriegebiet Räsenberg zu erweitern, hätte die Anlage im Bereich Gut Hagen gebaut werden müssen. Die Stellung der Stadt Hitzacker (Elbe) als Luftkurort hat nicht genügend Berücksichtigung gefunden.

Rh Dr. Jastram erklärt, dass es sich um ein privilegiertes Bauvorhaben handelt und daher seitens der Stadt bisher nichts berücksichtigt werden musste bzw. konnte. Er wird sich bei der Abstimmung enthalten.

Von Rh Zuther kommt der Einwand, dass bei künftigen Genehmigungen einseitiger Biomassennutzung Vorsicht geboten sein sollte.

Von Rf Felber wird auf die Zustimmung im FA und SgA hingewiesen und sie regt an, dass auch der SgRat seine Zustimmung gegeben sollte.

Rh Schulz, H. weist auf den ähnlichen Fall in Zernien hin und macht deutlich, dass man die Ansiedlung auf der Fläche akzeptieren sollte, nur so kann die Aussage „Weg von der Kernenergie“ auch glaubwürdig bleiben.

Von Rf Klappstein kommt der Hinweis, dass der SgRat zustimmen sollte, damit die Stadt Hitzacker (Elbe) alles weitere selbst regeln könne, z.B. mit dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen den Vertragspartnern.

 

Nach Aussprache fasst der SgRat folgenden

 

 

 


Beschluss:

Zu a) Die Stellungnahmen gem. § 4 (2) BauGB und die Anregungen gem. § § (2) BauGB
          werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros abgewogen und beschlossen.

Zu b) Die 74. Änderung des Flächennutzungsplans und die Begründung zur 74. Änderung
         des Flächennutzungsplans werden beschlossen (Feststellungsbeschluss).