Sitzung: 19.09.2011 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Rh Wedler erläutert seine schriftlich beim
Bgm und StDir eingereichte Anfrage (Anlage 2).
Stv StDir Kern erläutert, dass es für
derartige Entschädigungszahlungen keine Kostenstelle gibt. Die Durchführung der
Wahlen ist Aufgabe der Samtgemeinde. Die Höhe der Entschädigung für die
Wahlhelfer ist gesetzlich festgelegt.
1. SgRätin Steckelberg erklärt, dass die
Samtgemeinde Elbtalaue aufgrund der negativen Berichterstattung über
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die örtliche Presse eine Presseerklärung
verfasst hat. Darin bedankt sich die Samtgemeindeverwaltung ausdrücklich bei
den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern für die gute ehrenamtliche Arbeit, die
teilweise bis nach Mitternacht dauerte. Sie hofft, dass diese Presseerklärung
auch veröffentlicht wird. Es wird jedoch geprüft, ob es für die nächste Wahl
Verbesserungsmöglichkeiten gibt, um eine zügigere Auszählung zu erreichen und
so die Belastungen für die Wahlhelfer zu minimieren.