Rh Wedler erläutert seine schriftlich beim Bgm und StDir eingereichte Anfrage (Anlage 2).

 

Stv StDir Kern erläutert, dass es für derartige Entschädigungszahlungen keine Kostenstelle gibt. Die Durchführung der Wahlen ist Aufgabe der Samtgemeinde. Die Höhe der Entschädigung für die Wahlhelfer ist gesetzlich festgelegt.

1. SgRätin Steckelberg erklärt, dass die Samtgemeinde Elbtalaue aufgrund der negativen Berichterstattung über Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die örtliche Presse eine Presseerklärung verfasst hat. Darin bedankt sich die Samtgemeindeverwaltung ausdrücklich bei den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern für die gute ehrenamtliche Arbeit, die teilweise bis nach Mitternacht dauerte. Sie hofft, dass diese Presseerklärung auch veröffentlicht wird. Es wird jedoch geprüft, ob es für die nächste Wahl Verbesserungsmöglichkeiten gibt, um eine zügigere Auszählung zu erreichen und so die Belastungen für die Wahlhelfer zu minimieren.