Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Enthaltungen: 1

StDir Meyer erläutert, dass die Fraktionen im StRat und SgRat die Resolution gemeinsam erarbeitet haben.
Rf Mundhenk verliest die Resolution.

Rh Carmienke weist darauf hin, dass der Kreistag die Resolution in Gänze nicht beschlossen hat. Er regt an, den letzten Absatz zu streichen. Falls die Resolution in der vorliegenden Form bestehen bleibt, wird er sich bei der Abstimmung enthalten.
Stellv. Bgm Felber, Rh Hanke, Rh Schwidder, Rh Herzog, Rf Mundhenk unterstützen die vorliegende Resolution.

Ohne weitere Aussprache fasst der StRat folgenden.


Beschluss:

 

Der Rat möge beschließen:

 

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) fordert die Niedersächsische Landesregierung und die Bundesregierung auf, gemäß der Nebenbestimmung 8 der Aufbewahrungsgenehmigung für das Transportbehälterlager Gorleben vom 2.6.1995 den Einlagerungsbetrieb für Behälter mit hochradioaktivem Atommüll zu unterbrechen und dementsprechend den geplanten Castortransport 2011 abzusagen, da der als Eingreifswert definierte Wert von 0,27 mSv/a und der Grenzwert von 0,30 mSv/a  nach Prognosen des vom Niedersächsischen Umweltministerium als unabhängige Messbehörde beauftragen Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) in 2011 sogar ohne Berücksichtigung der zusätzlichen Ortsdosisleistung der 11 Behälter mit hochradioaktivem Atommüll überschritten wird, deren Einlagerung in naher Zukunft geplant ist.

 

Der Rat fordert weiterhin ein klar definiertes, öffentlich gemachtes Messverfahren, das durch beauftragte unabhängige Institutionen (z.B. das NLWKN) angewendet wird. Sachverständige des Landkreises Lüchow-Dannenberg sollen hinzugezogen werden.

 

Der Rat fordert, den in der Aufbewahrungsgenehmigung benannten „ungünstigsten“ Messpunkt durch eine unabhängige Institution messtechnisch genau ermitteln zu lassen.

 

Die Messdaten sind in kurzen Abständen auszulesen und der Öffentlichkeit jeweils unverzüglich übers Internet und die EJZ zugänglich zu machen.

 

Der Rat fordert, die zu Beginn der Messungen in den 1990er Jahren als so genannte natürliche Hintergrundstrahlung angenommenen Werte für Gamma- und Neutronenstrahlung in Höhe von 0,48 mSv/a für Gamma- und 0,05 mSv/a für Neutronenstrahlung anzusetzen.