Sitzung: 22.09.2011 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 2, Enthaltungen: 1
Sachverhalt:
Der anliegende
Eilantrag wurde von allen im Rat der Samtgemeinde vertretenden Fraktionen zur
Beratung und Beschlussfassung eingereicht.
Die Fraktionen CDU/Voß, SPD, UWG, Bündnis 90/Die Grünen, GLW und die FDP
begrüßen die Zusammenarbeit zur Formulierung eines gemeinsamen Antrages.
Seitens der Bürgerliste wurde keine Stellungnahme abgegeben,
Nach kurzer
Aussprache fasst der SgRat folgenden
Beschluss:
Der Rat möge beschließen:
Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue fordert die Niedersächsische Landesregierung und die Bundesregierung auf, gemäß der Nebenbestimmung 8 der Aufbewahrungsgenehmigung für das Transportbehälterlager Gorleben vom 2.6.1995 den Einlagerungsbetrieb für Behälter mit hochradioaktivem Atommüll zu unterbrechen und dementsprechend den geplanten Castortransport 2011 abzusagen, da der als Eingreifswert definierte Wert von 0,27 mSv/a und der Grenzwert von 0,30 mSv/a nach Prognosen des vom Niedersächsischen Umweltministerium als unabhängige Messbehörde beauftragen Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) in 2011 sogar ohne Berücksichtigung der zusätzlichen Ortsdosisleistung der 11 Behälter mit hochradioaktivem Atommüll überschritten wird, deren Einlagerung in naher Zukunft geplant ist.
Der Rat fordert weiterhin ein klar definiertes, öffentlich gemachtes Messverfahren, das durch beauftragte unabhängige Institutionen (z.B. das NLWKN) angewendet wird. Sachverständige des Landkreises Lüchow-Dannenberg sollen hinzugezogen werden.
Der Rat fordert, den in der Aufbewahrungsgenehmigung benannten „ungünstigsten“ Messpunkt durch eine unabhängige Institution messtechnisch genau ermitteln zu lassen.
Die Messdaten sind in kurzen Abständen auszulesen und der Öffentlichkeit jeweils unverzüglich übers Internet und die EJZ zugänglich zu machen.
Der Rat fordert, die zu Beginn der Messungen in den 1990er
Jahren als so genannte natürliche Hintergrundstrahlung angenommenen Werte für
Gamma- und Neutronenstrahlung in Höhe von 0,048 mSv/a für Gamma- und 0,05 mSv/a
für Neutronenstrahlung anzusetzen.