Sitzung: 06.09.2011 Rat der Gemeinde Karwitz
In der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) wurde eine neue Straßenreinigungssatzung
beschlossen. Hierbei wird Bezug genommen auf eine Entscheidung des
Oberverwaltungsgerichtes bezüglich einer Zumutbarkeitsgrenze für die
Laubentsorgung.
Es muss
geklärt werden, wer für Unfälle durch Laub haftet, wenn dem
Grundstückseigentümer aufgrund der Menge nicht zugemutet werden kann, das
komplette Laub zu entsorgen.
Bei der
Samtgemeindeverwaltung soll angefragt werden, ob Container zur Verfügung
gestellt werden können bzw. ob das Laub kostenfrei abgeholt werden kann.
Auszug
EJZ ist der Niederschrift als Anlage 3 beigefügt.
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