In der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) wurde eine neue Straßenreinigungssatzung beschlossen. Hierbei wird Bezug genommen auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes bezüglich einer Zumutbarkeitsgrenze für die Laubentsorgung.

Es muss geklärt werden, wer für Unfälle durch Laub haftet, wenn dem Grundstückseigentümer aufgrund der Menge nicht zugemutet werden kann, das komplette Laub zu entsorgen.

Bei der Samtgemeindeverwaltung soll angefragt werden, ob Container zur Verfügung gestellt werden können bzw. ob das Laub kostenfrei abgeholt werden kann.

Auszug EJZ ist der Niederschrift als Anlage 3 beigefügt.

.