Sitzung: 21.09.2011 Rat der Gemeinde Göhrde
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 30/444/2011
Sachverhalt:
Ein Bürger aus der
Gemeinde Göhrde, OT. Metzingen, möchte in Metzingen einen metallverarbeitenden
Betrieb errichten. Das dafür vorgesehene Grundstück liegt im Außenbereich, für
das im Flächennutzungsplan „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt ist. Um das
Vorhaben auf dem Grundstück realisieren zu können, muss der Flächennutzungsplan
von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Dorfgebiet“ (MD) geändert werden. Mit
dieser Änderung sollen auch gleichzeitig
die an der Dorfstraße angrenzenden unbeplanten Grundstücke in den
Änderungsbereich mit einbezogen werden.
Der
Änderungsbereich ist auf dem der Vorlage beigefügten Übersichtsplan durch eine
schwarze unterbrochene Linie gekennzeichnet. Die hellen Flächen nördlich und
östlich des geplanten Änderungsbereiches befinden sich im
Landschaftsschutzgebiet „Elbhöhen-Drawehn“.
Finanzielle Auswirkungen
bei Beschlussfassung:
Keine
Anlage zur Vorlage:
- Übersichtsplan
Bgm Harlfinger erläutert den Sachverhalt
der Vorlage und anhand des Übersichtsplanes die Eigentumsverhältnisse der
Flächen.
Auf dem Grundstück soll eine Halle für eine Schlosserei und eine Schmiede
errichtet werden. Hier ist nur eine Bautiefe bis 50m zulässig, da dann das
Landschaftsschutzgebiet beginnt.
Auf Anfrage von Rh Scherlies erläutert Bgm
Harlfinger, dass die Beschlussfassung zur Änderung des Flächennutzungsplanes
keinen Bebauungsplan nach sich zieht. Somit entstehen der Gemeinde hier durch
die Änderung des Flächennutzungsplanes keine Kosten.
Es erfolgt nur eine Änderung von „Fläche
für die Landwirtschaft“ in „Dorfgebiet“ (MD). Bei einem „Dorfgebiet“ (MD)
handelt es sich nicht um ein reines Wohngebiet, sondern um ein Mischgebiet. Mit
Herrn Haake, Leiter des Fachdienstes „Bauordnung“ beim Landkreis, wurde
abgestimmt, dass hier kein B-Plan erforderlich ist.
Für das Aufstellen einer Halle ist ein
F-Plan ausreichend.
Die anfallenden Erschließungskosten sind
vom Bauherrn zu tragen.
Der Gemeinderat Göhrde fasst folgenden
Beschluss:
Die Änderung des
Flächennutzungsplanes ist bei der Samtgemeinde Elbtalaue zu beantragen.