Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Sachverhalt:

Ein Bürger aus der Gemeinde Göhrde, OT. Metzingen, möchte in Metzingen einen metallverarbeitenden Betrieb errichten. Das dafür vorgesehene Grundstück liegt im Außenbereich, für das im Flächennutzungsplan „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt ist. Um das Vorhaben auf dem Grundstück realisieren zu können, muss der Flächennutzungsplan von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Dorfgebiet“ (MD) geändert werden. Mit dieser Änderung sollen  auch gleichzeitig die an der Dorfstraße angrenzenden unbeplanten Grundstücke in den Änderungsbereich mit  einbezogen werden.

Der Änderungsbereich ist auf dem der Vorlage beigefügten Übersichtsplan durch eine schwarze unterbrochene Linie gekennzeichnet. Die hellen Flächen nördlich und östlich des geplanten Änderungsbereiches befinden sich im Landschaftsschutzgebiet „Elbhöhen-Drawehn“.

Finanzielle Auswirkungen bei Beschlussfassung:

Keine

Anlage zur Vorlage:

  • Übersichtsplan

 

 

Bgm Harlfinger erläutert den Sachverhalt der Vorlage und anhand des Übersichtsplanes die Eigentumsverhältnisse der Flächen.
Auf dem Grundstück soll eine Halle für eine Schlosserei und eine Schmiede errichtet werden. Hier ist nur eine Bautiefe bis 50m zulässig, da dann das Landschaftsschutzgebiet beginnt.

Auf Anfrage von Rh Scherlies erläutert Bgm Harlfinger, dass die Beschlussfassung zur Änderung des Flächennutzungsplanes keinen Bebauungsplan nach sich zieht. Somit entstehen der Gemeinde hier durch die Änderung des Flächennutzungsplanes keine Kosten.

Es erfolgt nur eine Änderung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Dorfgebiet“ (MD). Bei einem „Dorfgebiet“ (MD) handelt es sich nicht um ein reines Wohngebiet, sondern um ein Mischgebiet. Mit Herrn Haake, Leiter des Fachdienstes „Bauordnung“ beim Landkreis, wurde abgestimmt, dass hier kein B-Plan erforderlich ist.

Für das Aufstellen einer Halle ist ein F-Plan ausreichend.

Die anfallenden Erschließungskosten sind vom Bauherrn zu tragen.

 

 

Der Gemeinderat Göhrde fasst folgenden



 

 

 

 

 


Beschluss:

Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist bei der Samtgemeinde Elbtalaue zu beantragen.