Sitzung: 21.09.2011 Rat der Gemeinde Göhrde
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 22/333/2011
Sachverhalt:
Nach dem Beschluss
des Gemeinderates vom 25.05.2011 sollen im Rahmen des
Haushaltssicherungskonzeptes die Steuersätze für Zweitwohnungen ab 01.01.2012
um durchschnittlich 20,00 € pro Wohnung erhöht werden. Dies entspricht einer
durchschnittlichen prozentualen Steigerung von
8 % in den
einzelnen Kategorien.
Auf die der Vorlage
angehängte Gegenüberstellung wird verwiesen. Die Verwaltung empfiehlt die in
der Variante 2 aufgeführten Steuersätze zu beschließen, da sich hierbei ein
Jahressteuersatz ohne Dezimalzahlen bei annähernd gleichlautender prozentualer
Steigerung von 8 % ergibt.
Die empfohlenen
Steuersätze sind in der nachfolgenden Synopse in der rechten Spalte
eingearbeitet. In der linken Spalte sind die bisher geltenden Steuersätze
dargestellt.
§ 4 Steuersatz (1) Die Steuer beträgt für das Kalenderjahr für die
Wohnung bis zu 40 qm Wohnfläche 150,00 € bis zu 80 qm Wohnfläche 210,00 € bis zu 120 qm Wohnfläche 250,00 € bis zu 160 qm Wohnfläche 300,00 € mit mehr als 160 qm Wohnfläche 340,00 € |
§ 4 Steuersatz (1) Die Steuer beträgt für das Kalenderjahr für die
Wohnung bis zu 40 qm Wohnfläche 162,00 € bis zu 80 qm Wohnfläche 227,00 € bis zu 120 qm Wohnfläche 270,00 € bis zu 160 qm Wohnfläche 324,00 € mit mehr als 160 qm Wohnfläche 367,00 €
|
Folgende
Nebenwohnsitze werden zz. in der Gemeinde besteuert:
bis zu 40 qm: 3
bis zu 80 qm:
11
bis zu 120 qm: 10
bis zu 160 qm: 2
über 160 qm: 1
Ein Entwurf der Änderungssatzung ist der Vorlage als Anlage ebenfalls beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen
bei Beschlussfassung:
Bei einem unveränderten Bestand der Nebenwohnsitze werden
mit der Erhöhung der Steuersätze ab 2012 jährlich Steuermehreinnahmen i.H.v.
ca. 500,00 € erzielt.
Anlagen zur Vorlage:
- Gegenüberstellung von 3 Berechnungsvarianten
- Entwurf der 1.
Änderungssatzung
Eine Aufstellung der
Zweitwohnungssteuersätze aller Gemeinden in der Samtgemeinde Elbtalaue ist den
Ratsmitgliedern zugesandt worden.
Bgm Harlfinger erläutert den Sachverhalt
der Vorlage.
In der Aussprache befürworten mehrere
Ratsmitglieder eine Erhöhung der Steuersätze, abweichend vom
Beschlussvorschlag, auf die zzt. in Neu Darchau geltenden Sätze (2008 ff.).
Somit wird die 1. Änderung der
Zweitwohnungssteuersatzung für die Gemeinde Göhrde mit folgenden Steuersätzen
beschlossen:
§ 4
Steuersatz
(1) Die Steuer beträgt für das Kalenderjahr für die Wohnung
bis zu 40 qm Wohnfläche 180,00 €
bis zu 80 qm Wohnfläche 260,00 €
bis zu 120 qm Wohnfläche 310,00 €
bis zu 160 qm Wohnfläche 360,00 €
mit mehr als 160 qm Wohnfläche 410,00 €
Die beschlossene Fassung der Satzung wird
der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt.
Der Gemeinderat Göhrde fasst folgenden
Beschluss:
Die 1. Änderung der
Zweitwohnungssteuersatzung für die Gemeinde Göhrde wird, abweichend vom
Beschlussvorschlag, mit nachstehenden Steuersätzen beschlossen:
§ 4
Steuersatz
(1) Die Steuer beträgt für das Kalenderjahr für die Wohnung
bis zu 40 qm Wohnfläche 180,00
€
bis zu 80 qm Wohnfläche 260,00
€
bis zu 120 qm Wohnfläche 310,00
€
bis zu 160 qm Wohnfläche 360,00
€
mit mehr als 160 qm Wohnfläche 410,00 €
Die beschlossene Fassung ist der
Niederschrift als Anlage beizufügen.