Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Sachverhalt:

Nach dem Beschluss des Gemeinderates vom 25.05.2011 sollen im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes die Steuersätze für Zweitwohnungen ab 01.01.2012 um durchschnittlich 20,00 € pro Wohnung erhöht werden. Dies entspricht einer durchschnittlichen prozentualen Steigerung von

8 % in den einzelnen Kategorien.

Auf die der Vorlage angehängte Gegenüberstellung wird verwiesen. Die Verwaltung empfiehlt die in der Variante 2 aufgeführten Steuersätze zu beschließen, da sich hierbei ein Jahressteuersatz ohne Dezimalzahlen bei annähernd gleichlautender prozentualer Steigerung von 8 % ergibt.

Die empfohlenen Steuersätze sind in der nachfolgenden Synopse in der rechten Spalte eingearbeitet. In der linken Spalte sind die bisher geltenden Steuersätze dargestellt. 

§ 4

Steuersatz

 

(1) Die Steuer beträgt für das Kalenderjahr für die Wohnung

                bis zu   40 qm Wohnfläche                150,00 €

                bis zu   80 qm Wohnfläche                210,00 €

                bis zu 120 qm Wohnfläche               250,00 €

                bis zu 160 qm Wohnfläche               300,00 €

   mit mehr als 160 qm Wohnfläche              340,00 €

§ 4

Steuersatz

 

(1) Die Steuer beträgt für das Kalenderjahr für die Wohnung

                bis zu   40 qm Wohnfläche                162,00 €

                bis zu   80 qm Wohnfläche                227,00 €

                bis zu 120 qm Wohnfläche               270,00 €

                bis zu 160 qm Wohnfläche               324,00 €

     mit mehr als 160 qm Wohnfläche           367,00 €                                             

 

 

Folgende Nebenwohnsitze werden zz. in der Gemeinde besteuert:

 bis zu 40 qm:     3

 bis zu 80 qm:   11

 bis zu 120 qm: 10

 bis zu 160 qm:   2

 über 160 qm:     1  

Ein Entwurf der Änderungssatzung ist der Vorlage als Anlage ebenfalls beigefügt.

Finanzielle Auswirkungen bei Beschlussfassung:

Bei einem unveränderten Bestand der Nebenwohnsitze werden mit der Erhöhung der Steuersätze ab 2012 jährlich Steuermehreinnahmen i.H.v. ca. 500,00 € erzielt.

Anlagen zur Vorlage:

  • Gegenüberstellung von 3 Berechnungsvarianten
  • Entwurf der 1. Änderungssatzung

 

Eine Aufstellung der Zweitwohnungssteuersätze aller Gemeinden in der Samtgemeinde Elbtalaue ist den Ratsmitgliedern zugesandt worden.

 

 

Bgm Harlfinger erläutert den Sachverhalt der Vorlage.

In der Aussprache befürworten mehrere Ratsmitglieder eine Erhöhung der Steuersätze, abweichend vom Beschlussvorschlag, auf die zzt. in Neu Darchau geltenden Sätze (2008 ff.).

Somit wird die 1. Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung für die Gemeinde Göhrde mit folgenden Steuersätzen beschlossen:

§ 4
Steuersatz


(1) Die Steuer beträgt für das Kalenderjahr für die Wohnung
        bis zu   40 qm Wohnfläche           180,00 €
        bis zu   80 qm Wohnfläche           260,00 €
        bis zu 120 qm Wohnfläche            310,00 €
        bis zu 160 qm Wohnfläche            360,00 €
     mit mehr als 160 qm Wohnfläche     410,00 €       

 

Die beschlossene Fassung der Satzung wird der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt.

 


Der Gemeinderat Göhrde fasst folgenden




 

 

 

 

 


Beschluss:

Die 1. Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung für die Gemeinde Göhrde wird, abweichend vom Beschlussvorschlag, mit nachstehenden Steuersätzen beschlossen:

 

§ 4
Steuersatz


(1) Die Steuer beträgt für das Kalenderjahr für die Wohnung
        bis zu   40 qm Wohnfläche                  180,00 €
        bis zu   80 qm Wohnfläche                  260,00 €
        bis zu 120 qm Wohnfläche                  310,00 €
        bis zu 160 qm Wohnfläche                  360,00 €
     mit mehr als 160 qm Wohnfläche       410,00 €       

 

Die beschlossene Fassung ist der Niederschrift als Anlage beizufügen.