Sitzung: 21.09.2011 Rat der Gemeinde Göhrde
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 22/332/2011
Sachverhalt:
Nach dem Beschluss
des Gemeinderates vom 25.05.2011 sollen im Rahmen des
Haushaltsicherungskonzeptes die Hundesteuersätze für den zweiten und jeden
weiteren Hund mit Wirkung ab dem 01.01.2012 um jeweils 10,00 € erhöht werden.
In der linken
Spalte der Synopse sind die bisher geltenden Steuersätze dargestellt. Die
Veränderungen ergeben sich aus der rechten Spalte.
Seitens der
Verwaltung wird empfohlen, den Steuersatz für Aggressivhunde von 620,00 € auf
650,00 € zu erhöhen.
In der Gemeinde
sind insgesamt 85 Hunde gemeldet. Davon werden 14 Hunde als Zweithunde
gehalten. Unter die Kategorie 1 c)
fallen 4 Hunde. Die Anmeldung eines Aggressivhundes ist bisher noch nicht
erfolgt.
§ 3 Steuermaßstab und Steuersätze (1) Die Steuer wird nach der Anzahl der
gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt jährlich: a)
für den ersten Hund 36,00 Euro b)
für den zweiten Hund 54,00 Euro c)
für jeden weiteren Hund 72,00 Euro d)
für jeden Aggressivhund 620,00 Euro |
§ 3 Steuermaßstab und Steuersätze (1) Die Steuer wird nach der Anzahl der
gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt jährlich: a)
für den ersten Hund (36,00 Euro) b)
für den zweiten Hund 64,00 Euro c)
für jeden weiteren Hund 82,00 Euro d)
für jeden Aggressivhund 650,00 Euro |
Ein Entwurf der
Änderungssatzung ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen
bei Beschlussfassung:
Bei einem unveränderten
Hundebestand werden mit der Erhöhung der
Steuersätze ab 2012 jährlich Steuermehreinnahmen i.H.v. ca. 180,00 € erzielt.
Bei einer Erhöhung des Steuersatzes für den 1. Hund um 4,00 € auf 40,00 €
würden sich zusätzlich Steuermehreinnahmen in Höhe von 268,00 € ergeben.
Anlage zur Vorlage:
- Entwurf der 1. Änderungssatzung
Eine Aufstellung der
Hundesteuersätze aller Gemeinden in der Samtgemeinde Elbtalaue ist den
Ratsmitgliedern zugesandt worden.
Bgm Harlfinger erläutert den Sachverhalt
der Vorlage.
Rf Molter spricht sich dafür aus, dass es
keine Erhöhung des Steuersatzes für den 1. Hund auf 40,00 Euro geben soll.
Stv Bgm Klappstein bittet um Erläuterung
ob die Berechnung für Hunde pro Haushalt oder pro Besitzer erfolgt?
Bgm Harlfinger erklärt, dass hier die im
Haushalt lebenden Hunde entsprechend versteuert werden müssen.
Nach kurzer Aussprache wird die 1.
Änderung der Hundesteuersatzung für die Gemeinde Göhrde gemäß
Beschlussvorschlag mit folgenden Steuersätzen beschlossen:
§ 3
Steuermaßstab und Steuersätze
(1) Die Steuer wird nach der Anzahl der
gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt jährlich:
a)
für den ersten Hund
36,00 Euro
b)
für den zweiten Hund
64,00 Euro
c) für
jeden weiteren Hund 82,00
Euro
d)
für jeden Aggressivhund
650,00 Euro
Die beschlossene Fassung der Satzung wird
der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.
Der Rat Göhrde fasst folgenden
Beschluss:
Die 1. Änderung der Hundesteuersatzung für die Gemeinde Göhrde wird beschlossen. Die beschlossene Fassung ist der Niederschrift als Anlage beizufügen.