Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Sachverhalt:

Nach dem Beschluss des Gemeinderates vom 25.05.2011 sollen im Rahmen des Haushaltsicherungskonzeptes die Hundesteuersätze für den zweiten und jeden weiteren Hund mit Wirkung ab dem 01.01.2012 um jeweils 10,00 € erhöht werden.

In der linken Spalte der Synopse sind die bisher geltenden Steuersätze dargestellt. Die Veränderungen ergeben sich aus der rechten Spalte.

Seitens der Verwaltung wird empfohlen, den Steuersatz für Aggressivhunde von 620,00 € auf 650,00 € zu erhöhen.

In der Gemeinde sind insgesamt 85 Hunde gemeldet. Davon werden 14 Hunde als Zweithunde gehalten. Unter die  Kategorie 1 c) fallen 4 Hunde. Die Anmeldung eines Aggressivhundes ist bisher noch nicht erfolgt.

§ 3

Steuermaßstab und Steuersätze

 

(1)  Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt jährlich:

      a)  für den ersten Hund                      36,00 Euro

      b)  für den zweiten Hund                   54,00 Euro

      c)  für jeden weiteren Hund             72,00 Euro

      d)  für jeden Aggressivhund             620,00 Euro

§ 3

Steuermaßstab und Steuersätze

 

(1)  Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt jährlich:

      a)  für den ersten Hund                      (36,00 Euro)

      b)  für den zweiten Hund                   64,00 Euro

      c)  für jeden weiteren Hund             82,00 Euro

      d)  für jeden Aggressivhund             650,00 Euro

Ein Entwurf der Änderungssatzung ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

Finanzielle Auswirkungen bei Beschlussfassung:

Bei einem unveränderten Hundebestand  werden mit der Erhöhung der Steuersätze ab 2012 jährlich Steuermehreinnahmen i.H.v. ca. 180,00 € erzielt. Bei einer Erhöhung des Steuersatzes für den 1. Hund um 4,00 € auf 40,00 € würden sich zusätzlich Steuermehreinnahmen in Höhe von 268,00 € ergeben.

Anlage zur Vorlage:

  • Entwurf der 1. Änderungssatzung


Eine Aufstellung der Hundesteuersätze aller Gemeinden in der Samtgemeinde Elbtalaue ist den Ratsmitgliedern zugesandt worden.

 

 

Bgm Harlfinger erläutert den Sachverhalt der Vorlage.

Rf Molter spricht sich dafür aus, dass es keine Erhöhung des Steuersatzes für den 1. Hund auf 40,00 Euro geben soll. 

 

Stv Bgm Klappstein bittet um Erläuterung ob die Berechnung für Hunde pro Haushalt oder pro Besitzer erfolgt?

 

Bgm Harlfinger erklärt, dass hier die im Haushalt lebenden Hunde entsprechend versteuert werden müssen.

 

Nach kurzer Aussprache wird die 1. Änderung der Hundesteuersatzung für die Gemeinde Göhrde gemäß Beschlussvorschlag mit folgenden Steuersätzen beschlossen:

 

§ 3
Steuermaßstab und Steuersätze


(1)  Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt jährlich:
      a)  für den ersten Hund                   36,00 Euro
      b)  für den zweiten Hund                 64,00 Euro
      c)  für jeden weiteren Hund             82,00 Euro
      d)  für jeden Aggressivhund            650,00 Euro

 

Die beschlossene Fassung der Satzung wird der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

 

 

Der Rat Göhrde fasst folgenden



 


Beschluss:

Die 1. Änderung der Hundesteuersatzung für die Gemeinde Göhrde wird beschlossen. Die beschlossene Fassung ist der Niederschrift als Anlage beizufügen.