Sachverhalt:
Mit
Bescheid vom 21.07.2011 hat die Kommunalaufsicht des Landkreises
Lüchow-Dannenberg den in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag
der Kassenkredite von 570.000 € genehmigt.
In der
Begleitverfügung zur Genehmigung (s. Anlage 1 zur Vorlage) gibt der Landkreis
deutliche Hinweise zur künftigen Haushaltsführung:
- „Es müssen daher äußerste Anstrengungen
unternommen werden, den Ergebnishaushalt zumindest strukturell auszugleichen
und somit ein weiteres Anwachsen der zinspflichtigen Verschuldung zu
vermeiden.“
- „Es gibt bereits mehrere Gemeinden innerhalb
Ihrer Samtgemeinde mit Realsteuer-Hebesätzen von 450% und mehr. Eine weitere
Anhebung auf 450% auch in Ihrem Bereich scheint mir kaum noch vermeidbar. …
Bei der Haushaltsplanung für 2012 werde ich mein Augenmerk darauf richten.“
Anlage zur Vorlage:
- Haushaltsbegleitverfügung 2011
Der Sachverhalt wird vom Gemeinderat Göhrde
zur