Beschluss: Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Mit Bescheid vom 21.07.2011 hat die Kommunalaufsicht des Landkreises Lüchow-Dannenberg den in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag der Kassenkredite von 570.000 € genehmigt.

 

In der Begleitverfügung zur Genehmigung (s. Anlage 1 zur Vorlage) gibt der Landkreis deutliche Hinweise zur künftigen Haushaltsführung:

-       „Es müssen daher äußerste Anstrengungen unternommen werden, den Ergebnishaushalt zumindest strukturell auszugleichen und somit ein weiteres Anwachsen der zinspflichtigen Verschuldung zu vermeiden.“

-       „Es gibt bereits mehrere Gemeinden innerhalb Ihrer Samtgemeinde mit Realsteuer-Hebesätzen von 450% und mehr. Eine weitere Anhebung auf 450% auch in Ihrem Bereich scheint mir kaum noch vermeidbar. …
Bei der Haushaltsplanung für 2012 werde ich mein Augenmerk darauf richten.“

Anlage zur Vorlage:

  • Haushaltsbegleitverfügung 2011

 

 

Der Sachverhalt wird vom Gemeinderat Göhrde zur