Bgm Harlfinger eröffnet die öffentliche Sitzung um 19:00 Uhr.

Vor Eintritt in die Tagesordnung wird die Einwohnerfragestunde gemäß § 3 Abs. 4 der Geschäftsordnung durchgeführt.

Nach der Einwohnerfragestunde, um 19:20 Uhr, stellt Bgm Harlfinger die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.