Beschluss: Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Aufgrund der Richtlinie der Stadt Dannenberg (Elbe) für Sponsoring und Spenden gemäß § 40 (1) NGO) sind dem Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) die Beträge, der Verwendungszweck sowie die Spenderin/der Spender bekanntzugeben (siehe Anlage).