Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Enthaltungen: 4

Sachverh siehe BÖVE Nr. VIII/20 vom 12.07.2011.


2. stellv. Ratsvorsitzender Scherlies kritisiert, dass einige der eingegangenen Anregungen keine Berücksichtigung gefunden haben bzw. die erfolgte Bewertung der Anregungen aus der Vorlage nicht zu ersehen ist. U.a. spricht er die nach Auffassung des Anregers zu geringen Abstände zu den Nachbargrundstücken aus der Bebauungsplanung an.

FBL Hesebeck macht deutlich, dass die Vorlage für die Ratsmitglieder im Juli zur BÖVE-Sitzung verschickt wurde. Die eingegangenen Anregungen sind mit ihrer Wertung in den F-Plan und der dazugehörigen Begründung, wie sie den Ratsmitgliedern zur Sitzung des BÖVE zugegangen sind, eingearbeitet worden.
Er weist noch darauf hin, dass sich die meisten Anregungen und Bedenken aber auf das Bebauungsplan-Verfahren bezogen haben, welches parallel durchgeführt wurde. Zur Vereinfachung für die Anreger wurden die vorgebrachten Anregungen für F-Plan- und B-Planverfahren gewertet und entsprechend der erforderlichen Zuordnung abgearbeitet. Der B-Plan ist heute nicht Gegenstand der Beschlussfassung, dieser ist bereits im Rat der Gemeinde Zernien behandelt worden. Die hierfür zu wertenden Anregungen waren Gegenstand der Ratsberatung und des darauf erfolgten Satzungsbeschlusses.

2. stellv. Ratsvorsitzender Scherlies stellt den Antrag zu beschließen, dass die Abwägungsvorschläge eingearbeitet werden.

 

Dieser Antrag wird mit 4 JA-Stimmen, 19 NEIN-Stimmen und 5 Stimmenthaltungen abgelehnt.

FBL Hesebeck gibt nochmals den Hinweis, dass die Anregungen Berücksichtigung sowohl im Bebauungsplan wie auch im Flächennutzungsplan gewertet und in die Plane und Begründungen entsprechend der Wertung eingearbeitet wurden..

Ohne weitere Aussprache fasst der SgRat folgenden 


Beschluss:

Zu a) Die Stellungnahmen gem. § 4 (2) BauGB und die Anregungen gem. § 3 (2) BauGB
          werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros abgewogen und beschlossen.

Zu b) Die 71. Änderung des Flächennutzungsplans und die Begründung zur 71. Änderung
         des Flächennutzungsplans werden beschlossen (Feststellungsbeschluss).