Sitzung: 22.09.2011 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 24, Enthaltungen: 4
Vorlage: 30/359/2011
Sachverh siehe BÖVE Nr. VIII/20 vom 12.07.2011.
2. stellv. Ratsvorsitzender Scherlies kritisiert, dass einige der eingegangenen
Anregungen keine Berücksichtigung gefunden haben bzw. die erfolgte Bewertung
der Anregungen aus der Vorlage nicht zu ersehen ist. U.a. spricht er die nach
Auffassung des Anregers zu geringen Abstände zu den Nachbargrundstücken aus der
Bebauungsplanung an.
FBL Hesebeck macht deutlich, dass die Vorlage für die Ratsmitglieder im Juli
zur BÖVE-Sitzung verschickt wurde. Die eingegangenen Anregungen sind mit ihrer
Wertung in den F-Plan und der dazugehörigen Begründung, wie sie den
Ratsmitgliedern zur Sitzung des BÖVE zugegangen sind, eingearbeitet worden.
Er weist noch darauf hin, dass sich die meisten Anregungen und Bedenken aber
auf das Bebauungsplan-Verfahren bezogen haben, welches parallel durchgeführt
wurde. Zur Vereinfachung für die Anreger wurden die vorgebrachten Anregungen
für F-Plan- und B-Planverfahren gewertet und entsprechend der erforderlichen
Zuordnung abgearbeitet. Der B-Plan ist heute nicht Gegenstand der Beschlussfassung,
dieser ist bereits im Rat der Gemeinde Zernien behandelt worden. Die hierfür zu
wertenden Anregungen waren Gegenstand der Ratsberatung und des darauf erfolgten
Satzungsbeschlusses.
2. stellv. Ratsvorsitzender Scherlies stellt den Antrag zu beschließen, dass
die Abwägungsvorschläge eingearbeitet werden.
Dieser Antrag wird
mit 4 JA-Stimmen, 19 NEIN-Stimmen und 5 Stimmenthaltungen abgelehnt.
FBL Hesebeck gibt nochmals den Hinweis, dass die Anregungen Berücksichtigung
sowohl im Bebauungsplan wie auch im Flächennutzungsplan gewertet und in die
Plane und Begründungen entsprechend der Wertung eingearbeitet wurden..
Ohne weitere Aussprache fasst der SgRat folgenden
Beschluss:
Zu a) Die Stellungnahmen gem. § 4 (2) BauGB und die Anregungen gem. § 3 (2)
BauGB
werden entsprechend des
Vorschlages des Planungsbüros abgewogen und beschlossen.
Zu b) Die 71. Änderung des Flächennutzungsplans und die Begründung zur 71.
Änderung
des Flächennutzungsplans werden
beschlossen (Feststellungsbeschluss).