Sitzung: 13.09.2011 Rat der Gemeinde Damnatz
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 31/387/2011
Im
Vertrag über die Neubildung der Samtgemeinde Dannenberg (Elbe) (Nachfolger Samtgemeinde Elbtalaue) wurde festgehalten,
dass im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung Grundstücke kostenlos an die
zukünftigen Aufgabenträger übergehen.
Bei dem Flurstück handelt
es sich um einen Teil einer Gemeindeverbindungsstraße, die zum Großteil
(beginnend im Ortsteil Seedorf, entlang des Gümser Sees vorbei an der
Biogasanlage Siemke bis zum Ort Breese in der Marsch) der Stadt Dannenberg
(Elbe) gehört und auch auf die Samtgemeinde Elbtalaue umgeschrieben werden
soll.
Durch die
Umschreibung entstehen keine Kosten für die Beteiligten.
Nach Kenntnis von stellv.
Bgm Bannöhr ist das Straßenteilstück der Gemeinde Damnatz stets als Teil der
Gemeindeverbindungsstraße betrachtet und dementsprechend von der Samtgemeinde
unterhalten worden.
Der Rat fasst nach kurzer
Beratung den
Beschluss:
Das Flurstück 64 der Flur 1 der Gemarkung Damnatz in
einer Größe von 4.190 m² wird nach § 11 Nieders. Straßengesetz an die
Samtgemeinde Elbtalaue übertragen.