Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6

Im Vertrag über die Neubildung der Samtgemeinde Dannenberg (Elbe) (Nachfolger Samtgemeinde Elbtalaue) wurde festgehalten, dass im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung Grundstücke kostenlos an die zukünftigen Aufgabenträger übergehen.

Bei dem Flurstück handelt es sich um einen Teil einer Gemeindeverbindungsstraße, die zum Großteil (beginnend im Ortsteil Seedorf, entlang des Gümser Sees vorbei an der Biogasanlage Siemke bis zum Ort Breese in der Marsch) der Stadt Dannenberg (Elbe) gehört und auch auf die Samtgemeinde Elbtalaue umgeschrieben werden soll.

Durch die Umschreibung entstehen keine Kosten für die Beteiligten.

 

Nach Kenntnis von stellv. Bgm Bannöhr ist das Straßenteilstück der Gemeinde Damnatz stets als Teil der Gemeindeverbindungsstraße betrachtet und dementsprechend von der Samtgemeinde unterhalten worden.

 

Der Rat fasst nach kurzer Beratung den

 


Beschluss:

Das Flurstück 64 der Flur 1 der Gemarkung Damnatz in einer Größe von 4.190 m² wird nach § 11 Nieders. Straßengesetz an die Samtgemeinde Elbtalaue übertragen.