Rh Schulz beantragt, im TOP 3, 3. Absatz, nach „ …welche Kosten für welche Maßnahmen bereits entstanden sind …“, den Betrag in Klammern (28.900 €) zur Klarstellung einzufügen.

 


Die Niederschrift Nr. VIII/28 vom 22.07.2011 wird dieser Ergänzung einstimmig, 6 JA-Stimmen, genehmigt.