Sitzung: 16.08.2011 Rat der Gemeinde Jameln
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1, Befangen: 1
Vorlage: 31/401/2011
Rh Haul erklärt,
dass er gem. § 26 NGO vom Mitwirkungsverbot betroffen ist. Er nimmt an der
Beratung und Beschlussfassung nicht teil.
Zum gemeinsamen Erwerb, Verwaltung und Nutzung des
alten Breselenzer Feuerwehrgerätehauses („Spritzenhaus“) wurde eine Gesellschaft
bürgerlichen Rechts unter der Bezeichnung „Spritzenhaus Breselenz GbR“
gegründet.
Diese GbR beantragt, die Gemeinde Jameln möge einen
Zuschuss zum Erwerb der Immobilie beitragen.
Bgm Sperling macht auf handwerkliche Fehler bei der
Erstellung des Gesellschaftsvertrages aufmerksam; insbesondere unter § 14
Schlussvorschriften.
Unter § 14 werden die Begriffe „Dorfbankkasse“ und „Gemeinde Breselenz“
genutzt.
Diese Bezeichnungen sind unkorrekt und sollten geändert werden.
1. stellv. Bgm Rehbein berichtet, dass in der
WGJ-Fraktion der Antrag beraten wurde.
Die GbR soll mit einem gemeindlichen Zuschuss
unterstützt werden. Ursprünglich wurde bei der HH-Planung Mittel i.H.v. 3.000 €
für den Erwerb eingeplant (Budget des Fachdienstes 31, Investitionsnummer 05.2045001, Ansatz
3.000 €). Es stehen also Mittel im Haushalt zur Verfügung
und daher sollte der Zuschuss in 2011 erfolgen. Der Zuschuss sollte gezahlt
werden, wenn der Grundbucheintrag für die GbR nachweislich erfolgt ist.
Rh Braunschweig ist während der Abstimmung nicht
anwesend.
Rh Grunzke beantragt Abstimmung gem. Vortrag des 1.
stellv. Bgm Rehbein.
Der Rat fasst den
Beschluss:
Die GbR Spritzenhaus Breselenz erhält einen Zuschuss zum Kauf
des ehemaligen FF-Gerätehauses Breselenz in Höhe von 1.000,00 €.
Der Zuschuss wird fällig, wenn die GbR Spritzenhaus Breselenz
die erfolgte Grundbucheintragung vorlegt.