Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1, Befangen: 1

Rh Haul erklärt, dass er gem. § 26 NGO vom Mitwirkungsverbot betroffen ist. Er nimmt an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

 

Zum gemeinsamen Erwerb, Verwaltung und Nutzung des alten Breselenzer Feuerwehrgerätehauses („Spritzenhaus“) wurde eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts unter der Bezeichnung „Spritzenhaus Breselenz GbR“ gegründet.

Diese GbR beantragt, die Gemeinde Jameln möge einen Zuschuss zum Erwerb der Immobilie beitragen.

 

Bgm Sperling macht auf handwerkliche Fehler bei der Erstellung des Gesellschaftsvertrages aufmerksam; insbesondere unter § 14 Schlussvorschriften.
Unter § 14 werden die Begriffe „Dorfbankkasse“ und „Gemeinde Breselenz“ genutzt.
Diese Bezeichnungen sind unkorrekt und sollten geändert werden.

 

1. stellv. Bgm Rehbein berichtet, dass in der WGJ-Fraktion der Antrag beraten wurde.

Die GbR soll mit einem gemeindlichen Zuschuss unterstützt werden. Ursprünglich wurde bei der HH-Planung Mittel i.H.v. 3.000 € für den Erwerb eingeplant (Budget des Fachdienstes 31, Investitionsnummer 05.2045001, Ansatz 3.000 €). Es stehen also Mittel im Haushalt zur Verfügung und daher sollte der Zuschuss in 2011 erfolgen. Der Zuschuss sollte gezahlt werden, wenn der Grundbucheintrag für die GbR nachweislich erfolgt ist.

 

Rh Braunschweig ist während der Abstimmung nicht anwesend.

 

Rh Grunzke beantragt Abstimmung gem. Vortrag des 1. stellv. Bgm Rehbein.

 

 

Der Rat fasst den

 


Beschluss:

Die GbR Spritzenhaus Breselenz erhält einen Zuschuss zum Kauf des ehemaligen FF-Gerätehauses Breselenz in Höhe von 1.000,00 €.

Der Zuschuss wird fällig, wenn die GbR Spritzenhaus Breselenz die erfolgte Grundbucheintragung vorlegt.