Sitzung: 16.08.2011 Rat der Gemeinde Jameln
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 30/393/2011
Der Rat der
Gemeinde Jameln hat am 29.03.2011 beschlossen, den Bebauungsplan „Gewerbegebiet
Jameln“ aufzustellen.
zu a)
Mit Schreiben vom
14.04.2011 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 (1) BauGB über die Planung unterrichtet und zur Äußerung bezüglich der
Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgefordert.
Abzuwägende
Anregungen wurden vom Landkreis Lüchow-Dannenberg, von der LGLN Lüneburg, der
Landwirtschaftskammer –Forstamt Lüchow- und von der Industrie- und Handelskammer
Lüneburg-Wolfsburg vorgetragen. Diese Anregungen wurden ausgewertet und soweit
erforderlich in den Bebauungsplan eingearbeitet. Eine Abwägung der Anregungen
nach § 4 (1) BauGB durch den Rat hat aus Zeitgründen nicht stattgefunden.
Dennoch ist der Rat hierüber in Kenntnis zu setzen, damit er den
Verfahrensablauf bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nachvollziehen
kann. Eine Abwägung dieser Anregungen ist daher im Nachhinein noch erforderlich
(s. Anlage 1).
zu b)
Im Rahmen der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (Bürgerbeteiligung) wurden die Bürger
zu einer öffentlichen Anhörung am 12.05.2011 durch Bekanntmachung in der
Elbe-Jeetzel-Zeitung eingeladen. Zu dieser Anhörung sind keine Bürger
erschienen.
Im Juni 2011 wurde
den Trägern öffentlicher Belange der Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet
Jameln“ mit dem Entwurf der Begründung mit der Bitte übersandt, gemäß § 4 (2)
BauGB bis zum 03.08.2011 eine Stellungnahme dazu abzugeben. Gleichzeitig wurde
den Trägern öffentlicher Belange mitgeteilt, dass der Entwurf des
Bebauungsplans mit der Begründung gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit vom
04.07.2011 bis einschließlich 03.08.2011 öffentlich ausliegt.
Die Bevölkerung
wurde durch Bekanntmachung in der Elbe-Jeetzel-Zeitung über die öffentliche Auslegung
unterrichtet.
Während der
öffentlichen Auslegung wurden Anregungen, die abzuwägen sind, vom Landkreis
Lüchow-Dannenberg, der LGLN Lünebürg und von der Industrie- und Handelskammer,
die nochmals auf ihre Anregungen aus dem Verfahren nach § 4 (1) BauGB verweist,
vorgetragen.
Aus der Bevölkerung wurden keine Anregungen vorgetragen.
zu c)
Mit der Abwägung
und der Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen ist das Verfahren
zur Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Jameln“ soweit abgeschossen,
dass der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.
Herr Dipl.-Ing.
Böhme erläutert kurz anhand der Planzeichnung die Abwägungen zur
Sukzessionsgrünfläche und geht auf die grundsätzlichen Erwägungen der IHK
Lüneburg-Wolfsburg ein, die vorrangig Flächennutzungsplanungen betreffen.
Ohne weitere
Beratung fasst der Rat die
Beschlüsse:
zu a)
Die
Stellungnahmen gem. § 4 (1) BauGB werden entsprechend des Vorschlages
des Planungsbüros abgewogen und beschlossen.
zu b)
Die
Stellungnahmen gem. § 4 (2) BauGB und die Anregungen gem. § 3 (2) BauGB werden
entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros abgewogen und beschlossen.
zu c) Der Bebauungsplan Gewerbegebiet Jameln wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.