Bgm Harms eröffnet die öffentliche Sitzung um 19:30 Uhr.

Vor Eintritt in die Tagesordnung wird die Einwohnerfragestunde gem. § 3 Abs. 4 der Geschäftsordnung durchgeführt.

Bgm Harms stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.