Beschluss: Geändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

Die Wohnung im OG im alten Schulgebäude wird zu den genannten Kosten saniert. Der Rat der Gemeinde Damnatz stimmt der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 32.000,00 Euro zu.

 

Sachverhalt:

Mit Aufstellung der Haushaltssatzung für das Jahr 2011 wurden für die Sanierung der Wohnung in Damnatz Mittel in Höhe von 10.000,00 Euro bereitgestellt. Mit diesen Mitteln sollten Schönheitsreparaturen finanziert werden, damit die Wohnung vermietbar wird.

 

Bei einer Ortsbegehung mit Firmen wurde jedoch festgestellt, dass bestimmte Anlagen in der Wohnung nicht dem Stand der Technik und damit nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Hierzu zählen insbesondere die Stromleitungen, der Zustand der Heizungsleitungen, die Belichtungsfläche in der Wohnung durch natürliches Licht und die Wasserleitungen.

 

Aus der der Vorlage beigefügten Kostenschätzung ist zu ersehen, welche Kosten für welche Maßnahmen bereits entstanden sind und welche Kosten zur abschließenden Sanierung noch auf die Gemeinde zukommen. Demnach werden insgesamt Mittel in Höhe von rd. 42.000,00 Euro benötigt.

 

Desweiteren sind in der Liste zusätzliche Arbeiten aufgeführt, die Kosten hierfür muss die Gemeinde nicht aufbringen, da diese Arbeiten nicht gesetzlich erforderlich sind. Die Gemeinde könnte jedoch ggfs. mit den Mietern Gespräche führen, damit diese die Leistung selbst erbringen.

 

 

Frau Demmer stellt die Vorlage inkl. der entsprechenden Anlage nochmals vor und erläutert den Anwesenden die Kostensteigerung für die Sanierung der Wohnung.

 

Durch Bgm Mattiesch wird anschließend mitgeteilt, dass er bei der Auftragsvergabe für die Sanierung einen Fehler begangen habe, da er den Rat nicht über die enorme Kostensteigerung informiert hat. Der grundsätzliche Ratsbeschluss für die Sanierung der Wohnung lag vor, sodass er lediglich Rücksprache mit dem Kämmerer, Herrn Maatsch, gehalten hat. Die Stromleitungen in der Wohnung sowie im Kindergarten mussten dringend erneuert werden. Nach der Besichtigung der Wohnung war jedoch klar, dass nur durch die Reparatur der Stromleitungen eine Vermietung der Wohnung nicht möglich gewesen wäre, da gesetzliche Vorgaben sonst nicht erfüllt worden wären. Er hat nicht beabsichtigt, den Rat in dieser Angelegenheit zu übergehen.
Er bittet Herrn Maatsch zur Finanzierung der Haushaltsmittel Stellung zu nehmen.

 

Herr Maatsch führt aus, dass die Mittel überplanmäßig bereitgestellt werden müssen. Bei der überplanmäßigen Summe von 30.000,00 Euro handelt es sich nicht um einen geringfügigen Betrag. Der Haushalt der Gemeinde Damnatz konnte für das Haushaltjahr 2011 gerade noch ausgeglichen werden. Wenn die Summe für die Sanierung bereits bei Haushaltsplanaufstellung bekannt gewesen wäre, hätte ein Ausgleich nicht erreicht werden können.
Die Gemeinde wäre dann verpflichtet gewesen, ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen und der Kommunalaufsicht vorzulegen.
Nach derzeitigem Stand der Dinge wird mit Minderausgaben und Mehrerträgen voraussichtlich eine Haushaltsverbesserung von 10.000,-- Euro erwirtschaftet werden und somit unter Berücksichtigung des Sanierungsmehraufwandes am Ende des Jahres einen Fehlbetrag von 20.000,-- Euro zu verzeichnen sein.

 

Rh Schulz erkundigt sich nach dem Abschluss für das Haushaltsjahr 2010. Der Haushaltsplan sah zunächst ein Defizit von rd. 9.800,00 Euro vor.

Herr Maatsch teilt dazu mit, dass der Abschluss 2010 voraussichtlich mit einem Überschuss von ca. 16.000,00 Euro abschließen wird. Damit könnten die Fehlbeträge bis zum Haushaltsjahr 2009 ausgeglichen werden und Gelder in die Rücklage 2011 fließen.

 

 

Rh Schulz gibt einen Rückblick über die Beschlusslage zur Sanierung der Wohnung:
In der Sitzung vom 11.11.2010 wurde die grundsätzliche Zustimmung zur Sanierung gegeben und dafür 10.000,00 Euro vorgesehen. In den Haushaltsvorberatungen am 22.12.2010 wurde dann die Summe von 10.000,00 Euro in den Haushalt eingestellt. Am 17.02.2011 gab es einen Zeitungsartikel, in dem auch auf die Sanierung der Wohnung hingewiesen wurde. In der Ratssitzung am 08.03.2011 wurde dann über den Bau des Zauns sowie die losen Dachpfannen im Kindergarten beraten. Aufgrund einer Nachfrage über den Stand der Sanierung der Wohnung in der Ratssitzung am 13.04.2011 wurde mitgeteilt, dass zunächst die Heizperiode abgewartet werden soll. Abschließend sollte dann in der Ratssitzung am 11.07.2011 ein Beschluss über eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 35.000,00 bis 40.000,00 Euro gefasst werden. Am 12.07.2011 gab es dann seitens der Verwaltung und des Bürgermeisters Informationen für einen Teil der Ratsmitglieder. Ohne erforderlichen Beschluss und ohne eine weitere Information des Rates wurden dann die entsprechenden Aufträge zur Sanierung der Wohnung erteilt.

 

Rh Brunk erklärt in diesem Zusammenhang, dass ihm bereits im Juli klar war, dass die eingestellten 10.000,00 Euro nicht ausreichen würden.

 

Bei einer Miete von monatlich 400,00 Euro würden sich die Kosten für die Sanierung in rd. 9 Jahren amortisieren, schließt Rh Schulz seinen Rückblick.

Rh Schulz erklärt, dass er der Vorlage nicht zustimmen wird, da ihm als Ratsmitglied eine besondere Verantwortung im Umgang mit dem Geld der Gemeinde übertragen wurde. Dieser Vorgang ist bereits der 3. dieser Art, bei der der Rat erst im Nachhinein informiert wurde (2. Fitnessgerät, Beregnungsleitung und jetzt die Sanierung der Wohnung).

 

Rh Schulz beantragt, dass dieser Vorgang an die Kommunalaufsicht weitergeleitet wird, um dort die Haftungsfrage und die Schadensregulierung zu klären.

Rh Schulz erachtet es als sinnvoll, dass zumindest die Elektroarbeiten im Kindergarten zu Ende gebracht werden, dafür waren 10.000,00 Euro in den Haushalt eingestellt.

 

2. stellv. Bgm Hanke kritisiert die Angelegenheit insgesamt. Er war schon vor längerer Zeit der Ansicht, dass die Alte Schule verkauft werden sollte, da durch dieses Objekt sehr viel Geld der Gemeinde gebunden wird. Eine Zustimmung seinerseits wird es in dieser Angelegenheit ebenfalls nicht geben.

 

 

Rh Brunk verweist darauf, dass die Elektro-Installation dringend erforderlich ist, da diese nicht dem Stand der Technik entspricht. Das Haus samt Leitungen ist rd. 80 Jahre alt und die Kabel und Lampen sind nicht durch einen FI-Schalter gesichert. Zur Sicherheit der Kinder hat er seinerzeit die Zustimmung für die 10.000,00 Euro gegeben.

Ferner sei an ihn nie die Frage gerichtet worden, ob er bereit sei, die weiteren Arbeiten durchzuführen.

 

Bgm Mattiesch berichtet dazu, dass nach seinen Informationen Herr Metz von der Firma Stoedter auf ihn zugegangen sei und er abgelehnt habe. Daher gab es auch keine weiteren Gespräche.

 

Rh Brunk widerspricht dem und stellt abschließend fest, dass die Leitungen im Kindergarten auf jeden Fall erneuert werden müssen.

 

1. stellv. Bgm Bannöhr kritisiert, dass viele Arbeiten an der Wohnung durchgeführt werden, die so nicht besprochen wurden. Durch den Bürgermeister hätte vorab eine Information an den Rat erfolgen müssen. Er bittet um Auskunft, wie sich die finanzielle Lage der Gemeinde Damnatz darstellt, wenn z. B. unvorhergesehene akute Maßnahmen durchzuführen sind.

 

Herr Maatsch teilt mit, dass keine Rücklagen für größere Unterhaltungsmaßnahmen bestehen und entsprechende Aufwendungen somit ggf. aus dem laufenden Budget erwirtschaftet werden müssen. Sofern Aufwendungen für unabweisbare Maßnahmen zu leisten sind, werden diese mangels Deckung aus dem laufenden Budget im Jahresergebnis zu einem Fehlbetrag führen.

 

Hinsichtlich der Finanzierung der überplanmäßigen Kosten bittet Bgm Mattiesch Herrn Maatsch um Mitteilung.

 

Herr Maatsch verweist auf seine Erklärungen zu Beginn der Sitzung. Die Finanzierung kann aller Voraussicht nach nur unvollständig durch die Einsparungen und Mehreinnahmen im laufenden Haushaltsjahr erfolgen. Die Aufstellung eines Nachtragshaushalts werde an der Situation nichts ändern, da auch hierdurch ein Haushaltsausgleich voraussichtlich nicht erzielbar sein wird. Sollte der Haushalt dann ein Defizit aufweisen, muss dieser zur Genehmigung der Kommunalaufsicht vorgelegt werden und ein Haushaltssicherungskonzept ist aufzustellen. Zur Finanzierung der Maßnahme kann u. U. ein zinsverbilligtes Darlehn bei der KfW-Bank oder ein Kommunaldarlehn aufgenommen werden. Er weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Gemeinde auf Mieteinnahmen verzichten würde, wenn die Wohnung nicht fertiggestellt wird. Durch die Verwaltung hätte sofort ein Ratsbeschluss herbeigeführt werden müssen, was leider hier nicht geschehen ist.

 

Rh Warnke fragt, wer die bisherigen Maßnahmen zahlen wird.

Seiner Meinung nach sollte die Haftungsfrage geklärt werden.

 

Rh Piehl ist verwundert, warum der Rat nicht über die Angelegenheit unterrichtet wurde. Im Januar wurde noch eine Besichtigung der Wohnung durchgeführt und besprochen, welche Arbeiten erforderlich sind. Insbesondere sollte die Elektrik im Kindergarten erneuert werden.

 

 

Rh Brunk bittet um Erklärung, was es mit den Hausmeisterverträgen auf sich hat.

 

Frau Demmer erläutert, dass es dafür eine Ausschreibung gegeben hat und die günstigsten Firmen für zwei Jahre entsprechende Arbeiten ausführen, ohne dass es hierfür noch einer besonderen Ausschreibung bedarf.

 

Rh Schulz verweist auf seinen Antrag zum weiteren Vorgehen in dieser Angelegenheit.

Nach seiner Auffassung sollte jetzt geklärt werden, wer die Verantwortung und den Schaden trägt. Auch sollte geklärt werden, welche Haftungsmöglichkeiten es gibt. Er stellt dabei jedoch klar, dass die Arbeiten im Kindergarten auf jeden Fall fertig zu stellen sind. Anschließend sollte die Finanzierung dieser Maßnahme geklärt werden.

 

Rh Brunk beantragt, dass Angebote für alle weiteren Arbeiten eingeholt werden.

Die bisherigen Arbeiten sollen abgerechnet und dem Rat vorgelegt werden.
Die fehlenden Mieteinnahmen sind in diesem Fall derzeit nicht wichtig.

 

1. stellv. Bgm Bannöhr befürwortet dieses Vorgehen und schlägt vor, dass in der nächsten Sitzung eine Abstimmung hierzu erfolgen soll.

 

2. stellv. Bgm Hanke beantragt, über den Beschlussvorschlag gem. Vorlage abzustimmen.

 

Bgm Mattiesch stellt den Antrag, dass die Elektroarbeiten im Kindergarten zu Ende geführt werden und die Verwaltung und der Bürgermeister die Haftungsfrage durch die Kommunalaufsicht klären lassen.

 

Nach dieser umfassenden Beratung lässt Bgm Mattiesch zunächst über den folgenden Beschlussvorschlag gem. Vorlage abstimmen.

Die Wohnung im OG im alten Schulgebäude wird zu den genannten Kosten saniert. Der Rat der Gemeinde Damnatz stimmt der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 32.000,00 Euro zu.

Mit 1 JA-Stimme bei 6 NEIN-Stimmen wird dieser Vorschlag abgelehnt.

 

Der Rat fasst folgende


Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, Angebote für die noch ausstehenden Gewerke einzuholen und darüber im Rat zu berichten.

 

Mehrheitlich beschlossen

Ja                    5

Nein                1

Enthaltung      1

 

Beschluss:

Die Verwaltung erstellt einen Bericht an die Kommunalaufsicht.

Über die Stellungnahme der Kommunalaufsicht ist dem Rat zu berichten.

 

Einstimmig beschlossen

Ja                    7