Beschlussvorschlag:
Die Wohnung im OG
im alten Schulgebäude wird zu den genannten Kosten saniert. Der Rat der
Gemeinde Damnatz stimmt der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 32.000,00 Euro
zu.
Sachverhalt:
Mit Aufstellung der Haushaltssatzung für das Jahr
2011 wurden für die Sanierung der Wohnung in Damnatz Mittel in Höhe von
10.000,00 Euro bereitgestellt. Mit diesen Mitteln sollten Schönheitsreparaturen
finanziert werden, damit die Wohnung vermietbar wird.
Bei einer Ortsbegehung mit Firmen wurde jedoch
festgestellt, dass bestimmte Anlagen in der Wohnung nicht dem Stand der Technik
und damit nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Hierzu zählen
insbesondere die Stromleitungen, der Zustand der Heizungsleitungen, die
Belichtungsfläche in der Wohnung durch natürliches Licht und die
Wasserleitungen.
Aus der der Vorlage beigefügten Kostenschätzung ist
zu ersehen, welche Kosten für welche Maßnahmen bereits entstanden sind und
welche Kosten zur abschließenden Sanierung noch auf die Gemeinde zukommen. Demnach
werden insgesamt Mittel in Höhe von rd. 42.000,00 Euro benötigt.
Desweiteren sind in der Liste zusätzliche Arbeiten
aufgeführt, die Kosten hierfür muss die Gemeinde nicht aufbringen, da diese
Arbeiten nicht gesetzlich erforderlich sind. Die Gemeinde könnte jedoch ggfs.
mit den Mietern Gespräche führen, damit diese die Leistung selbst erbringen.
Frau Demmer stellt die Vorlage inkl.
der entsprechenden Anlage nochmals vor und erläutert den Anwesenden die
Kostensteigerung für die Sanierung der Wohnung.
Durch Bgm Mattiesch wird anschließend
mitgeteilt, dass er bei der Auftragsvergabe für die Sanierung einen Fehler
begangen habe, da er den Rat nicht über die enorme Kostensteigerung informiert
hat. Der grundsätzliche Ratsbeschluss für die Sanierung der Wohnung lag vor,
sodass er lediglich Rücksprache mit dem Kämmerer, Herrn Maatsch, gehalten hat.
Die Stromleitungen in der Wohnung sowie im Kindergarten mussten dringend
erneuert werden. Nach der Besichtigung der Wohnung war jedoch klar, dass nur
durch die Reparatur der Stromleitungen eine Vermietung der Wohnung nicht
möglich gewesen wäre, da gesetzliche Vorgaben sonst nicht erfüllt worden wären.
Er hat nicht beabsichtigt, den Rat in dieser Angelegenheit zu übergehen.
Er bittet Herrn Maatsch zur Finanzierung der Haushaltsmittel Stellung zu
nehmen.
Herr Maatsch führt aus, dass die Mittel
überplanmäßig bereitgestellt werden müssen. Bei der überplanmäßigen Summe von
30.000,00 Euro handelt es sich nicht um einen geringfügigen Betrag. Der
Haushalt der Gemeinde Damnatz konnte für das Haushaltjahr 2011 gerade noch
ausgeglichen werden. Wenn die Summe für die Sanierung bereits bei
Haushaltsplanaufstellung bekannt gewesen wäre, hätte ein Ausgleich nicht
erreicht werden können.
Die Gemeinde wäre dann verpflichtet gewesen, ein Haushaltssicherungskonzept
aufzustellen und der Kommunalaufsicht vorzulegen.
Nach derzeitigem Stand der Dinge wird mit Minderausgaben und Mehrerträgen
voraussichtlich eine Haushaltsverbesserung von 10.000,-- Euro erwirtschaftet
werden und somit unter Berücksichtigung des Sanierungsmehraufwandes am Ende des
Jahres einen Fehlbetrag von 20.000,-- Euro zu verzeichnen sein.
Rh Schulz erkundigt sich nach dem
Abschluss für das Haushaltsjahr 2010. Der Haushaltsplan sah zunächst ein
Defizit von rd. 9.800,00 Euro vor.
Herr Maatsch teilt dazu mit, dass der
Abschluss 2010 voraussichtlich mit einem Überschuss von ca. 16.000,00 Euro
abschließen wird. Damit könnten die Fehlbeträge bis zum Haushaltsjahr 2009
ausgeglichen werden und Gelder in die Rücklage 2011 fließen.
Rh Schulz gibt einen Rückblick über die
Beschlusslage zur Sanierung der Wohnung:
In der Sitzung vom 11.11.2010 wurde die grundsätzliche Zustimmung zur Sanierung
gegeben und dafür 10.000,00 Euro vorgesehen. In den Haushaltsvorberatungen am
22.12.2010 wurde dann die Summe von 10.000,00 Euro in den Haushalt eingestellt.
Am 17.02.2011 gab es einen Zeitungsartikel, in dem auch auf die Sanierung der
Wohnung hingewiesen wurde. In der Ratssitzung am 08.03.2011 wurde dann über den
Bau des Zauns sowie die losen Dachpfannen im Kindergarten beraten. Aufgrund
einer Nachfrage über den Stand der Sanierung der Wohnung in der Ratssitzung am
13.04.2011 wurde mitgeteilt, dass zunächst die Heizperiode abgewartet werden
soll. Abschließend sollte dann in der Ratssitzung am 11.07.2011 ein Beschluss
über eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 35.000,00 bis 40.000,00 Euro
gefasst werden. Am 12.07.2011 gab es dann seitens der Verwaltung und des
Bürgermeisters Informationen für einen Teil der Ratsmitglieder. Ohne
erforderlichen Beschluss und ohne eine weitere Information des Rates wurden
dann die entsprechenden Aufträge zur Sanierung der Wohnung erteilt.
Rh Brunk erklärt in diesem
Zusammenhang, dass ihm bereits im Juli klar war, dass die eingestellten
10.000,00 Euro nicht ausreichen würden.
Bei einer Miete von monatlich 400,00
Euro würden sich die Kosten für die Sanierung in rd. 9 Jahren amortisieren,
schließt Rh Schulz seinen Rückblick.
Rh Schulz erklärt, dass er der Vorlage
nicht zustimmen wird, da ihm als Ratsmitglied eine besondere Verantwortung im
Umgang mit dem Geld der Gemeinde übertragen wurde. Dieser Vorgang ist bereits
der 3. dieser Art, bei der der Rat erst im Nachhinein informiert wurde (2.
Fitnessgerät, Beregnungsleitung und jetzt die Sanierung der Wohnung).
Rh Schulz beantragt, dass dieser
Vorgang an die Kommunalaufsicht weitergeleitet wird, um dort die Haftungsfrage
und die Schadensregulierung zu klären.
Rh Schulz erachtet es als sinnvoll,
dass zumindest die Elektroarbeiten im Kindergarten zu Ende gebracht werden,
dafür waren 10.000,00 Euro in den Haushalt eingestellt.
2. stellv. Bgm Hanke kritisiert die
Angelegenheit insgesamt. Er war schon vor längerer Zeit der Ansicht, dass die
Alte Schule verkauft werden sollte, da durch dieses Objekt sehr viel Geld der
Gemeinde gebunden wird. Eine Zustimmung seinerseits wird es in dieser
Angelegenheit ebenfalls nicht geben.
Rh Brunk verweist darauf, dass die
Elektro-Installation dringend erforderlich ist, da diese nicht dem Stand der
Technik entspricht. Das Haus samt Leitungen ist rd. 80 Jahre alt und die Kabel
und Lampen sind nicht durch einen FI-Schalter gesichert. Zur Sicherheit der
Kinder hat er seinerzeit die Zustimmung für die 10.000,00 Euro gegeben.
Ferner sei an ihn nie die Frage
gerichtet worden, ob er bereit sei, die weiteren Arbeiten durchzuführen.
Bgm Mattiesch berichtet dazu, dass nach
seinen Informationen Herr Metz von der Firma Stoedter auf ihn zugegangen sei
und er abgelehnt habe. Daher gab es auch keine weiteren Gespräche.
Rh Brunk widerspricht dem und stellt
abschließend fest, dass die Leitungen im Kindergarten auf jeden Fall erneuert
werden müssen.
1. stellv. Bgm Bannöhr kritisiert, dass
viele Arbeiten an der Wohnung durchgeführt werden, die so nicht besprochen
wurden. Durch den Bürgermeister hätte vorab eine Information an den Rat
erfolgen müssen. Er bittet um Auskunft, wie sich die finanzielle Lage der
Gemeinde Damnatz darstellt, wenn z. B. unvorhergesehene akute Maßnahmen
durchzuführen sind.
Herr Maatsch teilt mit, dass keine
Rücklagen für größere Unterhaltungsmaßnahmen bestehen und entsprechende
Aufwendungen somit ggf. aus dem laufenden Budget erwirtschaftet werden müssen.
Sofern Aufwendungen für unabweisbare Maßnahmen zu leisten sind, werden diese
mangels Deckung aus dem laufenden Budget im Jahresergebnis zu einem Fehlbetrag
führen.
Hinsichtlich der Finanzierung der
überplanmäßigen Kosten bittet Bgm Mattiesch Herrn Maatsch um Mitteilung.
Herr Maatsch verweist auf seine
Erklärungen zu Beginn der Sitzung. Die Finanzierung kann aller Voraussicht nach
nur unvollständig durch die Einsparungen und Mehreinnahmen im laufenden
Haushaltsjahr erfolgen. Die Aufstellung eines Nachtragshaushalts werde an der
Situation nichts ändern, da auch hierdurch ein Haushaltsausgleich
voraussichtlich nicht erzielbar sein wird. Sollte der Haushalt dann ein Defizit
aufweisen, muss dieser zur Genehmigung der Kommunalaufsicht vorgelegt werden
und ein Haushaltssicherungskonzept ist aufzustellen. Zur Finanzierung der
Maßnahme kann u. U. ein zinsverbilligtes Darlehn bei der KfW-Bank oder ein
Kommunaldarlehn aufgenommen werden. Er weist in diesem Zusammenhang darauf hin,
dass die Gemeinde auf Mieteinnahmen verzichten würde, wenn die Wohnung nicht
fertiggestellt wird. Durch die Verwaltung hätte sofort ein Ratsbeschluss
herbeigeführt werden müssen, was leider hier nicht geschehen ist.
Rh Warnke fragt, wer die bisherigen
Maßnahmen zahlen wird.
Seiner Meinung nach sollte die
Haftungsfrage geklärt werden.
Rh Piehl ist verwundert, warum der Rat
nicht über die Angelegenheit unterrichtet wurde. Im Januar wurde noch eine
Besichtigung der Wohnung durchgeführt und besprochen, welche Arbeiten
erforderlich sind. Insbesondere sollte die Elektrik im Kindergarten erneuert
werden.
Rh Brunk bittet um Erklärung, was es
mit den Hausmeisterverträgen auf sich hat.
Frau Demmer erläutert, dass es dafür
eine Ausschreibung gegeben hat und die günstigsten Firmen für zwei Jahre
entsprechende Arbeiten ausführen, ohne dass es hierfür noch einer besonderen
Ausschreibung bedarf.
Rh Schulz verweist auf seinen Antrag
zum weiteren Vorgehen in dieser Angelegenheit.
Nach seiner Auffassung sollte jetzt
geklärt werden, wer die Verantwortung und den Schaden trägt. Auch sollte
geklärt werden, welche Haftungsmöglichkeiten es gibt. Er stellt dabei jedoch
klar, dass die Arbeiten im Kindergarten auf jeden Fall fertig zu stellen sind.
Anschließend sollte die Finanzierung dieser Maßnahme geklärt werden.
Rh Brunk beantragt, dass Angebote für
alle weiteren Arbeiten eingeholt werden.
Die bisherigen Arbeiten sollen abgerechnet
und dem Rat vorgelegt werden.
Die fehlenden Mieteinnahmen sind in diesem Fall derzeit nicht wichtig.
1. stellv. Bgm Bannöhr befürwortet
dieses Vorgehen und schlägt vor, dass in der nächsten Sitzung eine Abstimmung
hierzu erfolgen soll.
2. stellv. Bgm Hanke beantragt, über
den Beschlussvorschlag gem. Vorlage abzustimmen.
Bgm Mattiesch stellt den Antrag, dass
die Elektroarbeiten im Kindergarten zu Ende geführt werden und die Verwaltung
und der Bürgermeister die Haftungsfrage durch die Kommunalaufsicht klären
lassen.
Nach dieser umfassenden Beratung lässt
Bgm Mattiesch zunächst über den folgenden Beschlussvorschlag gem.
Vorlage abstimmen.
Die Wohnung im OG im alten Schulgebäude wird zu den
genannten Kosten saniert. Der Rat der Gemeinde Damnatz stimmt der
überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 32.000,00 Euro zu.
Mit 1 JA-Stimme bei 6 NEIN-Stimmen wird dieser Vorschlag
abgelehnt.
Der Rat fasst folgende
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, Angebote für die noch
ausstehenden Gewerke einzuholen und darüber im Rat zu berichten.
Mehrheitlich
beschlossen
Ja 5
Nein 1
Enthaltung 1
Beschluss:
Die Verwaltung erstellt einen Bericht an die Kommunalaufsicht.
Über die Stellungnahme der Kommunalaufsicht ist dem
Rat zu berichten.
Einstimmig beschlossen
Ja 7